top of page

Landtagsabgeordnete antworten

auf unsere Mailaktion

Auf dieser Seite werden laufend Antworten auf unsere Anschreiben ver-öffentlicht. Wir verzichten bewusst auf einen Kommentar. 

Machen Sie sich selbst ein Bild und beurteilen Sie die unterschiedlichen oder gleichlautenden Aussagen.

Aktuellste Beiträge

Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) arbeitet überparteilich und kontinuierlich an der Abschaffung der Strabs (§6 NKAG) auf Landesebene. Die Positionierungen der Parteien zu diesem Thema auf kommuna-ler Ebene sind vielfältig. Eine Partei, die in einer Gemeinde für die Abschaffung der Satzung plädiert, kann in der anderen Gemeinde für die Beibehaltung der Satzung eintreten. Deshalb ist es auch nicht möglich, eine allgemeinverbindliche Aussage zu treffen.

 

Landesweit bekommen wir Unterstützung von der FDP, von dem Verband Wohneigentum und von dem Bund der Steuer-zahler. Unser Bündnismitglied André Grote (Buxtehude) unterbreitete einen Vorschlag, wie das Thema „Abschaffung der Strabs“, über die erfolgreiche Petition hinaus, noch stärker in den Landtag getragen werden kann.

 

In einer landesweiten E-Mail-Aktion, in der Zeit vom 10.05.2021 bis 23.05.2021, haben wir Landtagsabgeordnete von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angeschrieben und um ein Statement zum §6 NKAG gebeten. 

Gemeinsam sind wir stark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsam können wir es schaffen.

 

  

Händeschütteln

Susanne Menge                per Mail am 11.5.2021
Landtagsabgeordnete Niedersachsen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sprecherin für Innenpolitik, Kommunalpolitik, Migra-tion & Flüchtlinge, Ansprechpartnerin für Islamische Verbände, Datenschutz und Sport

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben und die Schilderung Ihres Anliegens Straßenausbaubeiträge betreffend. Ich antworte Ihnen als zuständige Fachabgeordnete stellvertretend für die Land-tagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur sind ei-ne wichtige Aufgabe der Gemeinden, Städte und Landkreise. Zur Abdeckung ihrer Investi-tionskosten können die Kommunen bekanntermaßen Beiträge erheben, die ihnen durch Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. Für uns Grüne ist diese Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein hohes Gut. Um diese Freiheiten zu stärken haben wir bei der 2017 auf Lan-desebene erfolgten Reform des Niedersächsischen Kommunal- und Abgabengesetz (NKAG) den Kommunen unter anderem größere Spielräume bei der Erhebung von Straßenausbau-beiträgen eingeräumt. So können sich Kommunen seit dem 01. April 2017 auch für wieder-kehrende Straßenausbaubeiträge entscheiden, die aufgrund ihrer Ausgestaltung als jähr-liche Umlage als weniger belastend gelten und zudem auf eine größere Anzahl von Betroffe-nen verteilt werden können. Damit haben wir den Kommunen neue Handlungsmöglichkei-ten eröffnet, die diese und somit auch wir vor Ort nutzen können – aber nicht müssen. Die Entscheidung, wie der Investitionsaufwand für kommunale Straßen finanziert werden soll, obliegt der kommunale Vertretung vor Ort und das ist auch gut so. Denn sie können die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle am besten abwägen. An dieser Position, dass das Land den Kommunen die Wahlfreiheit lassen soll, halten wir fest und sprechen uns da-her gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubei-trägen aus.

 

Nach wie vor gibt es eine landesweite Debatte über mögliche Reformen der Straßenausbau-beiträge. Für uns ist klar: wir wollen sozialen Härten mindern und gleichzeitig eine ausgewo-gene und gerechte Regelung für die Finanzierung von Straßenerneuerungen ermöglichen. Auch setzen wir uns für eine bessere Beteiligung der Bürger*innen an der Ausgestaltung der Grunderneuerung durch Straßenausbaubeitragsmittel ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Menge

Landtagsabgeordnete Niedersachsen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sprecherin für Innenpolitik, Kommunalpolitik, Migration & Flüchtlinge, Ansprechpartnerin für Islamische Verbände, Datenschutz und Sport
Regionale Zuständigkeit: Oldenburg Stadt/Land, Delmenhorst und Wilhelmshaven

Kontakt:
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 3030 - 3313
Fax: +49 (0) 511 / 3030 - 99 - 3313
Mail: susanne.menge@lt.niedersachsen.de
www.susanne-menge.de

Lars Alt                 per Mail am 11.5.2021

Mitglied des Niedersächsischen Landtages

FDP-Landtagsfraktion

Hallo Herr Reiser, 

 

mein Statement dazu lautet: 

 

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen muss aus dem Nie-dersächsischen Kommunalabgabengesetz gestrichen werden. Die Straßenausbaubeitrags-satzungen der Gemeinden haben in der Vergangenheit zu ungerechtfertigten Belastungen und enormen Härtefällen, insbesondere für Familien und ältere Mitbürgerinnen und Mitbür-ger, geführt, indem deren Alterssicherung und Investitionen gefährdet wurden. Die Abga-benbelastung ist in Deutschland bereits heute hoch und die Instandhaltung von Straßen und Wegen ist eine ureigene Aufgabe des Staates. Sie muss aus dem allgemeinen Steuerauf-kommen finanziert werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Alt

___________

Lars Alt, MdL

Mitglied des Niedersächsischen Landtages

FDP-Landtagsfraktion

 

Landtagsbüro

Hannah-Arendt-Platz 1

30159 Hannover

lars.alt@lt.niedersachsen.de

 

www.fdp-fraktion-nds.de

www.fdp-helmstedt.de

www.julis-nds.de

Dragos Pancescu           per Mail am 11.5.2021

Mitglied des Landtages Niedersachsen

Sprecher für Verbraucherschutz, Europa und Bundesangelegenheiten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben und die Schilderung Ihres Anliegens. Investitionen in die ver-kehrliche Infrastruktur sind eine wichtige Aufgabe der Gemeinden, Städte und Landkreise. Zur Abdeckung ihrer Investitionskosten können die Kommunen bekanntermaßen Beiträge erheben, die ihnen durch Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Er-neuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. Für uns Grüne ist diese Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein hohes Gut. Um diese Freiheiten zu stärken ha-ben wir bei der 2017 auf Landesebene erfolgten Reform des Niedersächsischen Kommunal- und Abgabengesetz (NKAG) den Kommunen unter anderem größere Spielräume bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingeräumt. So können sich Kommunen seit dem 01. April 2017 auch für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entscheiden, die aufgrund ihrer Ausgestaltung als jährliche Umlage als weniger belastend gelten und zudem auf eine grö-ßere Anzahl von Betroffenen verteilt werden können. Damit haben wir den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die diese und somit auch wir vor Ort nutzen können – aber nicht müssen. Die Entscheidung, wie der Investitionsaufwand für kommunale Stra-ßen finanziert werden soll, obliegt der kommunale Vertretung vor Ort und das ist auch gut so. Denn sie können die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle am besten abwä-gen. An dieser Position, dass das Land den Kommunen die Wahlfreiheit lassen soll, halten wir fest und sprechen uns daher gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhe-bung von Straßenausbaubeiträgen aus.

 

Nach wie vor gibt es eine landesweite Debatte über mögliche Reformen der Straßenausbau-beiträge. Für uns ist klar: wir wollen sozialen Härten mindern und gleichzeitig eine ausgewo-gene und gerechte Regelung für die Finanzierung von Straßenerneuerungen ermöglichen. Auch setzen wir uns für eine bessere Beteiligung der Bürger*innen an der Ausgestaltung der Grunderneuerung durch Straßenausbaubeitragsmittel ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Steve Laurent
Mitarbeiter

Dragos Pancescu
________________________________________
Mitglied des Landtages Niedersachsen
Sprecher für Verbraucherschutz,
Europa und Bundesangelegenheiten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover

T:   0511-3030-3323

Susanne Schütz MdL                          per Mail am 11.5.2021

Sprecherin Soziales Gesundheit Gleichstellung und Bau

FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

Mitglied der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes 

und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern

Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung 

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

vielen Dank für Ihre Mail. Die FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen hat sich zur STRABS ja deutlich positioniert:

 

Wir teilen Ihre Ausführungen vollumfänglich. Aus diesem Grund setzen wir uns seit Jahren für die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Dafür haben wir bereits vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht sowie in den vergangenen Haushaltsberatungen jeweils 50 Millionen Euro in den Landeshausaushalt eingestellt, um die fehlenden Einnahmen der Kommunen durch den Landeshaushalt zu kompensieren.

Leider jedoch wurde unser Gesetzentwurf, der die landesweite Abschaffung der Straßenaus-baubeiträge vorsah, durch die Große Koalition abgelehnt. Stattdessen haben SPD und CDU einen eigenen Änderungsantrag beschlossen. Dieser sah eine sogenannte Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge vor. Kernpunkte waren dabei:

  • Eine zinsfreie Ratenzahlung der Straßenausbaubeiträge über 20 Jahre.

  • Die Kommunen können zukünftig selbst festlegen, welchen prozentualen Anteil der Ausbaukosten sie selbst übernehmen und welchen die Anlieger tragen müssen.

  • Die Kommunen müssen zukünftig drei Monate vor Maßnahmenbeginn offenlegen, wie hoch die Kosten ausfallen werden.

  • Besitzer kleinerer Grundstücke können ab sofort überproportional belastet werden, um damit Eigentümer größerer Grundstücke zu entlasten.

 

Leider sind die beschlossenen Änderungen, die die Landesregierung als Entlastung der Bürger verkauft hat, weit entfernt von einer Abschaffung und eher kosmetischer Natur. Darüber hinaus werden diese Änderungen, laut einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler, von den Kommunen nur sehr selten umgesetzt. Die neuen Regelungen machen eigentlich nur eines einfacher, nämlich die durch Straßenausbaubeiträge entstandenen Schulden wei-terzuvererben.

Aus den genannten Gründen bleiben die Freien Demokraten dabei: Die Straßenausbaubei-träge sind unsozial und ungerecht und gehören abgeschafft!

 

Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Schütz MdL

 

Sprecherin Soziales Gesundheit Gleichstellung und Bau

FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

 

Mitglied der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes 

und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern

 

Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung 

Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL    per Mail am 10.5.2021

CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Feldtmann,

die Abgeordnete Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL dankt herzlich für Ihre Anfrage.


Grundsätzlich hat die CDU-Fraktion im Jahr 2019 bereits klar gemacht, dass das Land mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes beim Thema Straßenausbaubeiträge einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist. Welcher Weg vor Ort bei den Straßenausbau-beiträgen der richtige ist, sollen die Kommunen vor Ort entscheiden. Damit wurde die kom-munale Selbstverwaltung gestärkt. Die CDU-Fraktion hält das Prinzip der Subsidiarität hier für angebracht. In Oldenburg (Oldb.) beispielsweise wurden auf Initiative der CDU hin die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Hieran war auch Frau Dr. Niewerth-Baumann als Frak-tionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Oldenburger Stadtrat maßgeblich beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Hendrik Klein 

 

Wahlkreisbüro
Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL
Unterm Berg 20
26123 Oldenburg

oldenburg@niewerth-baumann.de

Frauke Heiligenstadt MdL       per Mail am 12.5.2021

Kultusministerin a.D.

SPD-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

zum Thema Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen erreichen mich momentan viele gleich- oder ähnlich lautende Schreiben. Diese Schreiben erreichen auch viele meiner Kolle-ginnen und Kollegen aus der SPD-Landtagsfraktion.

 

Daher antwortet meine Fraktion zentral auf diese Schreiben. Diese zentrale Antwort deckt sich auch mit meiner Position zu diesem Thema.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frauke Heiligenstadt MdL

Kultusministerin a.D.

Wahlkreisbüro

Scharnhorstplatz 8

37154 Northeim

Tel.: 05551 / 9081111

Fax: 05551 / 913761

www.frauke-heiligenstadt.de

meine Antwort an Frau Heiligenstadt:

 

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,

 

vielen Dank für Ihre Replik.

 

Mit Verlaub, eine Einheitsmeinung Ihrer Fraktion weckt nicht mein besonderes Interesse. Ich bat um Ihre persönliche Meinung. Vor dem Hintergrund eines demokratischen Prozesses ist es für mich wichtig zu erkennen, ob ein Mandatsträger oder eine Mandatsträgerin das freie Mandat ausüben, so wie es das Grundgesetz im Artikel 38 vorsieht. Woher wissen Sie bereits jetzt, was Ihre Fraktion antworten wird, und wie können Sie sich bar dieser ungeschriebenen Antwort schon damit identifizieren? Ich hätte ob der vielen Anfragen Verständnis dafür, wenn Sie Ihre persönliche Meinung einmal verfassten und diese an die Anfragenden versenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Wilfried Reiser

Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg

Christian Grascha MdL       per Mail am 17.5.2021

FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Mai 2021 zum Thema Straßenausbaubeiträge. Ich möchte Ihnen gerne im Namen der Fraktion der Freien Demokraten im Landtag Nieder-sachsen antworten.

 

Wir teilen Ihre Ausführungen vollumfänglich. Aus diesem Grund setzen wir uns seit Jahren für die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Dafür haben wir bereits vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht sowie in den vergangenen Haushaltsberatungen jeweils 50 Millionen Euro in den Landeshausaushalt eingestellt, um die fehlenden Einnahmen der Kommunen durch den Landeshaushalt zu kompensieren.

 

Leider jedoch wurde unser Gesetzentwurf, der die landesweite Abschaffung der Straßenaus-baubeiträge vorsah, durch die Große Koalition abgelehnt. Stattdessen haben SPD und CDU einen eigenen Änderungsantrag beschlossen. Dieser sah eine sogenannte Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge vor. Kernpunkte waren dabei:

 

  • Eine zinsfreie Ratenzahlung der Straßenausbaubeiträge über 20 Jahre.

  • Die Kommunen können zukünftig selbst festlegen, welchen prozentualen Anteil der Ausbaukosten sie selbst übernehmen und welchen die Anlieger tragen müssen.

  • Die Kommunen müssen zukünftig drei Monate vor Maßnahmenbeginn offenlegen, wie hoch die Kosten ausfallen werden.

  • Besitzer kleinerer Grundstücke können ab sofort überproportional belastet werden, um damit Eigentümer größerer Grundstücke zu entlasten.

 

Leider sind die beschlossenen Änderungen, die die Landesregierung als Entlastung der Bür-ger verkauft hat, weit entfernt von einer Abschaffung und eher kosmetischer Natur. Darü-ber hinaus werden diese Änderungen, laut einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler, von den Kommunen nur sehr selten umgesetzt. Die neuen Regelungen machen eigentlich nur ei-nes einfacher, nämlich die durch Straßenausbaubeiträge entstandenen Schulden weiterzu-vererben.

 

Aus den genannten Gründen bleiben die Freien Demokraten dabei: Die Straßenausbau-beiträge sind unsozial und ungerecht und gehören abgeschafft!

 

Dafür werden wir weiterhin kämpfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Grascha

Dana Guth MdL       per Mail am 17.5.2021

LKR (Liberal Konservative Reformer)

im Landtag Niedersachsen 

Sehr geehrte Frau Sosnitza,

 

als Vertreterin der LKR (Liberal Konservative Reformer) setze ich mich im Landtag ganz klar für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. 

Für weiterführende Gespräche stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Sollten Sie uns als kleiner und leider noch relativ unbekannter Partei Ihr Vertrauen schenken, kann ich Ihnen versichern, dass wir uns auch weiterhin für dieses Thema engagieren werden, die „Großen“ werden es sicher nicht tun, sonst wäre dies längst beschlossen.

 

Mit den besten Wünschen

 

Dana Guth

 

www.dana-guth.de

Heiner Schönecke MdL       per Mail am 18.5.2021

CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

Von: Katja Seifert [mailto:Katja.Seifert@schoenecke.de] Im Auftrag von Heiner Schoenecke
Gesendet: Dienstag, 18. Mai 2021 09:04
An: 'Wilfried Reiser'
Betreff: AW: §6 NKAG

 

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Mail.

 

Die Abschaffung der STRABS ist Sache der Kommunen.

Die kommunalen Räte wurden gewählt, damit sie genau diese Entscheidungen für ihre Kom-munen treffen.

 

Daher bitte ich Sie Ihre Fragen an Ihre Ansprechpartner vor Ort zu stellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                           

 

Heiner Schönecke

 

Wahlkreisbüro Heiner Schönecke

Fliegenmoor 24

21629 Neu Wulmstorf-Elstorf

Tel. 04168 / 91 31 31

Fax 04168 / 91 31 98

E-Mail heiner@schoenecke.de

meine Antwort an Herrn Schönecke:

 

Sehr geehrter Herr Schönecke,

 

zunächst will ich mich für Ihre zügige Antwort bedanken. Inhaltlich gleicht sie indes einer Art Volksverdummung denn einer Volksvertretung. Ich als Bürger bin Teil des Volkes und fühle mich mit dem Inhalt Ihrer Antwort nicht wertgeschätzt.

 

Meine Anfrage zielte präzise und unmissverständlich auf Ihre persönliche Haltung zum §6 NKAG. Entgegen Ihrer Feststellung fehlt mir persönlich die Phantasie, ein Landesgesetz, hier das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz, in die Entscheidungshoheit von Kommunal-poliker*innen rücken zu wollen. Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass es bereits in 9 Bun-desländern keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. Es ist Landessache die Ermächtigungs-grundlage für die Kommunen zur Anwendung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen.

 

Bitte bemühen Sie sich nicht um eine weitere Klarstellung. Der jetzige Stand ist für mich schon schwer erträglich.   

 

Mit freundlichem Gruß

Wilfried Reiser

Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 

per Mail am 18.5.2021

Sehr geehrter Herr Feldtmann,

 

vielen Dank für Ihre Eingabe, die Sie an Herrn Ministerpräsident Weil übersandt haben. Fe-derführend für das kommunale Abgabenrecht, zu dem auch das Straßenausbaubeitrags-recht gehört, ist innerhalb der Niedersächsischen Landesregierung das Ministerium für Inneres und Sport. Daher wurde Ihre Eingabe an mich mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen zu antworten.

 

In Ihrer Mail sprechen Sie das Thema ‚Straßenausbaubeiträge‘ an, das, gerade in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen, immer wieder in den Fokus gelangt.

 

Sie führen aus, dass Sie Beiträge für Verkehrsanlagen als ungerecht und unsozial empfinden würden, weil Grundstückseigentümer*Innen für etwas bezahlen müssten, das ihnen nicht gehöre, das von der Allgemeinheit genutzt würde, bei dem sie kein Mitspracherecht hätten und das von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich umgesetzt wür-de.

 

Sie appellieren an Herrn Ministerpräsidenten Weil als Mitglied des Landtages, sich für die landesweite Abschaffung des §6 NKAG einzusetzen und für Kompensationszahlungen an die Kommunen einzutreten.

 

Hinsichtlich Ihrer abschließenden Bitte, Ihnen mitzuteilen, wie die Haltung zum §6 NKAG ist, kann ich Ihnen aus Sicht der Landesregierung zu dem Thema Straßenausbaubeiträge das Folgende mitteilen:

 

Die Erhebung kommunaler Abgaben sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Die Finanzhoheit der Kommunen ist in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt, was sich aus Art 28 GG und aus Art 57 NV ergibt. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) gibt nur den Rahmen vor, in dem sich die Kommunen gemäß dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel erschließen können. Einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und damit eine Beschneidung Ihrer Finanzhoheit sieht die Landesregierung nicht vor.

 

Vielmehr wurde durch die letztere Änderung des Straßenausbaubeitragsrechts im NKAG ein Weg geschaffen, wie die Kommunen die Beitragspflichtigen von zu hohen Beiträgen entlas-ten können, ohne dass ihre Selbstverwaltungskompetenz dadurch angetastet wird. Die nie-dersächsische Landesregierung bewegt sich mit der gesetzlich verankerten Kann - Regelung von Straßenausbaubeiträgen für Kommunen innerhalb der Möglichkeiten, die das Bundes-verfassungsgericht für rechtmäßig erklärt hat, und wird an diesen grundsätzlich auch fest-halten.

 

Es ist auch zu berücksichtigen, dass in Niedersachsen immer noch die Mehrzahl der Kommu-nen Straßenausbaubeiträge erheben, weil sie sich die Finanzierungsquellen für die ihnen obliegenden Aufgaben selbst erschließen dürfen. Die Kommunen können eigenständig ent-scheiden, ob sie einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben oder den Straßenausbau über allgemeine Finanzmittel finanzieren möchten. Eine rechtliche Verpflich-tung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht gemäß § 111 Abs. 5 Satz 3 des Nie-dersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes für die Kommunen nicht.

 

Auch wurden mit der im Oktober 2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des NKAG bereits zahlreiche Erleichterungsmöglichkeiten für die Beitragspflichtigen festgelegt, von denen aktuell Gebrauch gemacht werden kann. Dabei bestand das Bewusstsein, dass die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen für manche Bürgerinnen und Bürger eine hohe finan-zielle Bürde darstellen. Deswegen wurde mit der Reform des NKAG die Möglichkeit geschaf-fen, dass Beiträge voraussetzungslos gestundet werden können. Außerdem können die Kommunen Fördergelder auch zugunsten der Beitragspflichtigen verwenden oder die Auf-wände nach dem bekannten Vorteilsprinzip nur anteilig verteilen.

 

Wie bereits dargestellt, gilt in Niedersachsen der Grundsatz der kommunalen Abgabenho-heit. Das heißt, die Gemeinden und Landkreise sind berechtigt, nach Maßgabe dieses Geset-zes kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas Anderes bestimmen. Im Rahmen der institutionellen Selbstverwal-tungsgarantie entscheiden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer freiwilligen und ihrer Pflichtaufgaben selbst über die Möglichkeiten von Einnahmen und Ausgaben (Finanzhoheit).

 

Die Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau ist nach dem Beschluss des Bundesver-fassungsgerichts vom 25.06.2014 (1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10), wie oben bereits angespro-chen, verfassungsrechtlich zulässig. Danach bewegt sich der Landesgesetzgeber innerhalb der durch den Gleichheitssatz gezogenen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit. Mit dem Aus-baubeitrag wird nicht die schlichte auch der Allgemeinheit zustehende Straßenbenutzungs-möglichkeit entgolten, sondern die einem Grundstück mit Baulandqualität zugutekommen-de Erhaltung der wegemäßigen Erschließung als Anbindung an das inner- und überörtliche Verkehrsnetz. Durch den Straßenausbau wird die Zugänglichkeit des Grundstücks gesichert und damit der Fortbestand der qualifizierten Nutzbarkeit.

 

Aus diesem Grund werden Straßenausbaubeiträge den Grundeigentümern auch nur zu ei-nem Anteil berechnet. Dieser Anteil entspricht dem Umfang des entstehenden Vorteils durch die Inanspruchnahme der Straße im Verhältnis zu dem Vorteil, der der Allgemeinheit durch die Inanspruchnahme der Straße entsteht.

 

Die niedersächsische Landesregierung wird die Kommunen mit den bestehenden Regelun-gen, auch unter dem Aspekt der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhe-bung, weiterhin dabei unterstützen, selbst im Rahmen ihrer Finanzhoheit über die Möglich-keiten von Einnahmen und Ausgaben entscheiden zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Garbotz

 

Niedersächsisches Ministerium

für Inneres und Sport

Referat 33 - Kommunale

Wirtschaft und Finanzen

Clemensstr. 17

30169 Hannover

 

Tel. +49-511-120-4668

E-Mail: andreas.garbotz@mi.niedersachsen.de

Heiner Schönecke MdL       per Mail am 18.5.2021

CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

Von: Katja Seifert <Katja.Seifert@schoenecke.de> Im Auftrag von Heiner Schoenecke
Gesendet: Dienstag, 18. Mai 2021 09:10
An: 'lohmann@uwb-fraktion.de' <lohmann@uwb-fraktion.de>
Betreff: AW: Anstehende Wahlen und Straßenausbaubeiträge im Sinne des §6 NKAG

 

Sehr geehrter Herr Lohmann,

 

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Mail.

 

Die Abschaffung der STRABS ist Sache der Kommunen.

Die kommunalen Räte wurden gewählt, damit sie genau diese Entscheidungen für ihre Kom-munen treffen.

 

Daher bitte ich Sie Ihre Fragen an Ihre Ansprechpartner vor Ort zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen                                           

 

Heiner Schönecke

 

Wahlkreisbüro Heiner Schönecke

Fliegenmoor 24

21629 Neu Wulmstorf-Elstorf

Tel. 04168 / 91 31 31

Fax 04168 / 91 31 98

E-Mail heiner@schoenecke.de

Antwort von Jens Lohmann an Herrn Schönecke:

 

Sehr geehrter Herr Schönecke,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich vermute, Sie haben mich missverstanden, denn inhaltlich läuft Ihre Antwort leider komplett an meiner Fragestellung vorbei.

 

Dass wir in unserer Eigenschaft als kommunale Politvertreter dem Grunde nach die Möglich-keit haben, über die Einführung und auch die Abschaffung einer Straßenausbaubeitrags-satzung zu befinden, ist mir durchaus klar. Allerdings ist dieser Hinweis nur sehr begrenzt nützlich. Denn, nicht jede Kommune in Niedersachsen erfüllt die wirtschaftlichen, sach-lichen und materiellen Voraussetzungen, um diese Entscheidung aus eigener Kraft treffen zu können. Gerade in strukturschwachen Gegenden und / oder in finanzschwachen Kommunen erübrigt sich diese Frage nicht selten.

 

Der für die Möglichkeit einer Erhebung ursächliche Paragraph 6 ff NKAG fußt auf einem Teil der niedersächsischen Landesgesetzgebung. Als Kommune bzw. als kommunale Politvertre-ter haben wir keinerlei Möglichkeit, etwas an der Landesgesetzgebung zu ändern. Genau in diese Richtung zielte aber meine Anfrage bzw. meine ursprüngliche Nachricht an Sie. Denn im  Gegensatz zu uns auf der kommunalen Politebene haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Mit-glied des Niedersächsischen Landtages die Möglichkeit, für eine landesweite Abschaffung einzutreten und so für ein Stück mehr Gerechtigkeit in Niedersachsen zu sorgen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, dass bereits 9 andere Bundesländer diesen Schritt gegangen sind und eine landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen umgesetzt haben.

 

Mich hatte Ihre persönliche Sichtweise zu diesem Thema interessiert. Ihrer knappen und im Kontext zu meiner Anfrage inhaltlich leider vollumfänglich verfehlten Antwort kann ich leider nur entnehmen, dass Sie dieses wichtige Thema nicht zu interessieren scheint und dass Sie überdies wohl auch keinerlei Notwendigkeit sehen dabei behilflich zu sein, dieses Problem auf der Landesebene final zu lösen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jens Lohmann

Unabhängige Wählergruppe Bleckede

Fraktionsvorsitzender im Rat

der Stadt Bleckede

Bernd-Carsten Hiebing MdL       per Mail am 21.5.2021

CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen

Sprecher Arbeitskreis Häfen und Schifffahrt 

meine Antwort an Herrn Hiebing:

 

Sehr geehrter Herr Hiebing,

 

vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Leider halten sich viele MdL’s doch sehr bedeckt in die-ser für die Bürgerinnen und Bürger so existenziellen Frage, antworten ausweichend oder gar nicht. Ich habe mich über Ihre ausformulierte Antwort sehr gefreut, wenngleich ich eine an-dere Auffassung vertrete. Das nennt man Demokratie.

 

Ich wünsche Ihnen entspannte Pfingsten und bleiben Sie gesund.

 

Freundliche Grüße von

Wilfried Reiser

Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg

Gerd Hujahn MdL       per Mail am 17.5.2021

SPD-Fraktion im Landtag Niedersachsen 

Liebe BI,

 

 

vielen Dank für eine Kopie der Massenmail. Sie wird zentral beantwortet. 

 

Natürlich stehe ich in Hann. Münden immer für Fragen zur Verfügung. Aber bitte nur für Dis-kussionen im hiesigen Bereich.

 

Ich kann (und will) allerdings nicht jeden gleichlautenden Text des hundert- oder tausend-fach kopierten Textes, der an alle Abgeordneten gesandt wurde, beantworten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hujahn 

 

PS: Viel Glück bei dieser konzertierten Aktion. 

 

Antwort von Karl-Heinrich Golisch an Herrn Hujahn:

 

Werter Herr Hujahn,

 

mit Bestürzung und Entsetzen habe ich Ihre Antwort an die BI-Philosophenweg Hann. Mün-den gelesen. Es ist erschreckend, mit welcher Gelassenheit Sie auf konkrete Missstände, die in Ihrem Wahlkreis vorhanden sind, reagieren. Sie haben sowohl als Mitglied des Nieder-sächsischen Landtages, in dem Sie auch die Bürger der Stadt Hann. Münden vertreten, als auch als Mitglied des Rates der Stadt Hann. Münden, eine Verantwortung gegenüber den Bürgern, die Sie gewählt haben. Es ist für mich unverständlich, dass ein dermaßen unsozia-les und ungerechtes Gesetz weiterhin gültig bleiben soll.

 

Und nun die konkreten Fragen:

Wie stehen Sie zu der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?

Wie steht die Landtagsfraktion der SPD zu ebendieser?

Wie stehen Sie als Ratsmitglied der Stadt Hann. Münden dazu?

Sollte es diesbezüglich zu Abstimmungen im Landtag bzw. im Mündener Stadtrat kommen, werden Sie nach Ihrem Gutdünken abstimmen oder unterliegen Sie dann jeweils einem Fraktionszwang?

 

Mit großem Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegen

und verbleibe mit freundlichem Gruß

 

Karl-Heinrich Golisch

Dr. Stefan Birkner MdL       per Mail am 29.5.2021

Landesminister a. D.
Vorsitzender der FDP-Fraktion

Sehr geehrter Herr Reiser,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Mai 2021 zum Thema Straßenausbaubeiträge. Ich möchte Ihnen gerne im Namen der Fraktion der Freien Demokraten im Landtag Niedersach-sen antworten.

Wir teilen Ihre Ausführungen vollumfänglich.

 

Aus diesem Grund setzen wir uns seit Jahren für die landesweite Abschaffung der Straßen-ausbaubeiträge ein. Dafür haben wir bereits vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht sowie in den vergangenen Haushaltsberatungen jeweils 50 Millionen Euro in den Landeshausaushalt eingestellt, um die fehlenden Einnahmen der Kommunen durch den Landeshaushalt zu kompensieren.

 

Leider jedoch wurde unser Gesetzentwurf, der die landesweite Abschaffung der Straßenaus-baubeiträge vorsah, durch die Große Koalition abgelehnt. Stattdessen haben SPD und CDU einen eigenen Änderungsantrag beschlossen. Dieser sah eine sogenannte Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge vor. Kernpunkte waren dabei:

 

  • Eine zinsfreie Ratenzahlung der Straßenausbaubeiträge über 20 Jahre.

  • Die Kommunen können zukünftig selbst festlegen, welchen prozentualen Anteil der Aus-baukosten sie selbst übernehmen und welchen die Anlieger tragen müssen.

  • Die Kommunen müssen zukünftig drei Monate vor Maßnahmenbeginn offenlegen, wie hoch die Kosten ausfallen werden.

  • Besitzer kleinerer Grundstücke können ab sofort überproportional belastet werden, um damit Eigentümer größerer Grundstücke zu entlasten.

 

Leider sind die beschlossenen Änderungen, die die Landesregierung als Entlastung der Bür-ger verkauft hat, weit entfernt von einer Abschaffung und eher kosmetischer Natur. Darü-ber hinaus werden diese Änderungen, laut einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler, von den Kommunen nur sehr selten umgesetzt. Die neuen Regelungen machen eigentlich nur ei-nes einfacher, nämlich die durch Straßenausbaubeiträge entstandenen Schulden weiterzu-vererben.

 

Aus den genannten Gründen bleiben die Freien Demokraten dabei: Die Straßenausbaubei-träge sind unsozial und ungerecht und gehören abgeschafft!

 

Dafür werden wir weiterhin kämpfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stefan Birkner

Jörg Bode MdL       per Mail am 12.5.2021

Landesminister a. D.
stellv. Vorsitzender der FDP-Fraktion

Sehr geehrte Frau Caspari,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Mai 2021 zum Thema Straßenausbaubeiträge. Wir teilen Ihre Ausführungen vollumfänglich.

Aus diesem Grund setzen wir uns seit Jahren für die landesweite Abschaffung der Straßen-ausbaubeiträge ein. Dafür haben wir bereits vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht sowie in den vergangenen Haushaltsberatungen jeweils 50 Millionen Euro in den Landeshausaushalt eingestellt, um die fehlenden Einnahmen durch den Landes-haushalt zu kompensieren.

Leider jedoch wurde unser Gesetzentwurf, der die landesweite Abschaffung der Straßenaus-baubeiträge vorsah, durch die Große Koalition abgelehnt. Stattdessen haben SPD und CDU einen eigenen Änderungsantrag beschlossen. Dieser sah eine sogenannte Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge vor. Kernpunkte waren dabei:

  • Eine zinsfreie Ratenzahlung der Straßenausbaubeiträge über 20 Jahre.

  • Die Kommunen können zukünftig selbst festlegen, welchen prozentualen Anteil der Aus-baukosten sie selbst übernehmen und welchen die Anlieger tragen müssen.

  • Die Kommunen müssen zukünftig drei Monate vor Maßnahmenbeginn offenlegen, wie hoch die Kosten ausfallen werden.

  • Besitzer kleinerer Grundstücke können ab sofort überproportional belastet werden, um damit Eigentümer größerer Grundstücke zu entlasten.

 

Leider sind die beschlossenen Änderungen, die die Landesregierung als Entlastung der Bür-ger verkauft hat, weit entfernt von einer Abschaffung und eher kosmetischer Natur. Die neuen Regelungen machen eigentlich nur eines einfacher, nämlich die durch Straßenaus-baubeiträge entstandenen Schulden weiterzuvererben.

Aus den genannten Gründen bleiben die Freien Demokraten dabei: Die Straßenausbaubei-träge sind unsozial und ungerecht und gehören abgeschafft!

Dafür werden wir weiterhin kämpfen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Jörg Bode 

  

Jörg Bode MdL
Stellvertretender Vorsitzender
der FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen

Minister a.D.

Dirk Toepffer MdL       per Mail am 3.6.2021

CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen

Fraktionsvorsitzender

Johanne Modder MdL       per Mail am 3.6.2021

SPD-Fraktion im Landtag Niedersachsen

Vorsitzende

Antwort von Barbara Garthoff-Brüggemeyer an Frau Modder.

Barbara hat einen Brief gleichen Inhalts wie ich bekommen.

 

Sehr geehrte Frau Modder, sehr geehrter Herr Fink,

 

einige Ortsverbände Ihrer Partei haben das grundlegende Problem der Straßenausbaubei-träge erkannt und sich beim letzten Landesparteitag  in Hildesheim für die komplette Ab-schaffung eingesetzt.

Nicht nur gewerbliche Anlieger werden zu hohen Beiträgen herangezogen. Die Beiträge ha-ben sich zudem in den letzten Jahren verdreifacht. Gerade im ländlichen Bereich fallen wegen größerer Grundstücksflächen hohe Zahlungen an. Anwohner von Landstraßen und Kreisstraßen bleiben von den Beiträgen verschont.

Die Forderung gleicher Lebensbedingungen wird durch die Erhebung der Beiträge perma-nent negiert, da circa 43% der niedersächsischen Kommunen keine Straßenausbaubeitrags-satzung besitzen. Selbst innerhalb einiger Samtgemeinden ergibt sich ein heterogenes Bild.

Bedarfskommunen und defizitären Kommunen bleibt somit eine Abschaffung der Beiträge versagt, da die Kommunalaufsicht reglementiert. Einen tiefen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sehe ich eher durch eine wachsende Aufgabenlast, ohne gleichzeitigen vollumfänglichen finanziellen landesseitigen Ausgleich an die Kommunen und Gemeinden.

In 9 Bundesländern werden keine Beiträge mehr erhoben. Offensichtlich wurde die massive Ungleichbehandlung der Anlieger dort beseitigt. In NRW und Hessen setzt sich die jeweilige SPD Landtagsfraktion für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein.

 

Wie Ihr Antwortschreiben implizieren könnte, möchte ich an dieser Stelle anmerken, die Bürgerinitiativen lassen sich nicht von einer Partei, bzw. Gruppierung instrumentalisieren. Auch in Ihrer Partei gibt es zu diesem Themenkomplex offenbar unterschiedliche Auffassun-gen.

 

Gern bleiben wir mit Ihnen im Dialog.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Barbara Garthoff - Brüggemeyer

Antwort von Federico Russo an Frau Modder.

Am 06.06.21, 15:52 schrieb "BI-Philosophenweg Hann. Münden"

Guten Tag, sehr geehrte Frau Modder,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Anfrage, die wir im Sinne eines konstruktiven Aus-tauschs gerne zur Kenntnis nehmen. Im Anhang finden Sie hierzu einige unserer Gedanken gepaart mit der Einladung sich gerne vor Ort selbst ein Bild der Lage zu machen. Aus diesem Grund sind auch Herr Hujahn und Frau Dr. Weber-Klatt in Kopie.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

BI-Philosophenweg
Federico Russo

Bernd Jackisch

Sprecher der IG-Strabs-freies Bad Lauterberg

Regionsprecher Südharz des Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge

mit Nachfrage zum SPD-Landesparteitag

Von: Bernd Jackisch 
Gesendet: Samstag, 29. Mai 2021 18:37
An: 'vivien.werner@spd.de' 
Betreff: Anfrage zu Straßenausbaubeiträgen

 

Sehr geehrte Frau Werner,

mit großem Interesse habe ich Ihre verschiedenen Pressemeldungen vom SPD-Landespar-teitag in Hildesheim gelesen. Bisher vermisse ich allerdings eine Meldung zum Ergebnis des Antrages  der SPD-Ratsfraktion aus Bad Salzdetfurth auf Abschaffung der Straßenausbaubei-träge in Niedersachsen. Wie zudem in verschiedenen Pressemeldungen der letzten Monate zu lesen war, hat nicht nur die SPD in Bad Salzdetfurth einen derartigen Antrag gestellt, sondern auch viele weitere der 1700 SPD-Ortsvereine, Stadtverbände und Unterbezirke. Es wäre sehr schön, wenn Sie mir die Ergebnisse des Landesparteitages zu diesem äußerst wichtigen Thema für alle Haus-und Grundstücksbesitzer in Niedersachsen übermitteln würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Jackisch

Sprecher der IG-Strabs-freies Bad Lauterberg

Regionsprecher Südharz des Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge

Von: Bernd Jackisch
Gesendet: Donnerstag, 3. Juni 2021 10:02
An: Werner, Vivien <Vivien.Werner@spd.de>
Betreff: WG: Anfrage zu Straßenausbaubeiträgen

 

Sehr geehrte Frau Werner,

nach wie vor warte ich, wie auch die Leser meines Artikels vom 2.3.2021 auf eine Antwort von Ihnen!

Mit freundlichem Gruß

Bernd Jackisch                                 Link zum Artikel in myheimat von Bernd Jackisch

Von: Werner, Vivien [mailto:Vivien.Werner@spd.de]
Gesendet: Freitag, 4. Juni 2021 13:27
An: Bernd Jackisch 
Betreff: AW: Anfrage zu Straßenausbaubeiträgen

 

Sehr geehrter Herr Jackisch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Beschlussbuch zu den Anträgen, über die beim Landespar-teitag abgestimmt wurde, befindet sich noch in der Bearbeitung und wird nächste Woche fertig und dann auch online gestellt. Deswegen kann ich Ihnen nach aktuellem Stand nur mitteilen, dass die Anträge abgelehnt worden sind.

 

Das Antragsbuch finden Sie unter folgendem Link: Antragsbuch

 

Das Beschlussbuch wird, wie oben beschrieben erst noch angefertigt.

 

Zur Begründung können wir folgendes sagen:

Eine landesseitige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, würde Kosten zwischen 100 und 200 Millionen Euro auslösen und hohe Einnahmeausfälle beim Land entstehen lassen. Diese Mittel wiederum fehlen in anderen wichtigen Feldern (Bildung, Sicherheit, Arbeits- und Wirtschaftsförderung). Die Pandemie hat es zudem erfordert, dass wir zur Abwehr bzw. Milderung der Corona-Pandemie und der ihr folgenden Wirtschaftskrise ein COVID-19-Son-dervermögen eingerichtet haben. Die Ausstattung des Sondervermögens und die aus der aktuellen Wirtschaftsentwicklung resultierenden Mindereinnahmen stellen das Land vor enorme finanzpolitische Herausforderungen. Grund ist, dass wir zur Deckung des entstande-nen Bedarfes im letzten Jahr notsituationsbedingte Kreditermächtigungen von über acht Milliarden Euro beschlossen. Wir werden uns deshalb in den nächsten Jahre auf unsere bis-herigen politischen Schwerpunkte beschränken müssen, um die aufgenommenen Schulden in den nächsten 25 Jahren zurückbezahlen zu können.

 

Dennoch möchten wir festhalten, dass wir weitere Verbesserungsoptionen prüfen und ggf. nutzen. Auch in der Vergangenheit haben wir bereits Verbesserungen beschlossen: Mit der Novellierung des NKAG im Jahr 2019 haben wir einen guten Kompromiss zwischen den Inte-ressen der Kommunen und denen der Bürgerinnen und Bürger gefunden, um die Beitrags-pflichtigen noch stärker zu entlasten und den Prozess transparenter zu gestalten.

 

Im ersten Schritt heißt das: Mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme muss ihnen die voraussichtliche Beitragshöhe mitgeteilt werden.

 

Im zweiten Schritt können die Kommunen den beitragsfähigen Aufwand nach ihrem Ermes-sen insgesamt geringer ansetzen, wodurch die festzusetzenden Beiträge deutlich niedriger ausfallen. Zuschüsse Dritter können den beitragsfähigen Aufwand insgesamt reduzieren. Um hohe Einmalzahlungen zu vermeiden, wurde die voraussetzungslose Verrentung der Bei-tragsschuld über bis zu 20 Jahre ermöglicht. Auch eine flexible Verzinsung der verrenteten Beitragsschuld von bis zu 3 Prozent sind vorgesehen. Durch Tiefenbegrenzungen und Eck-grundstücksvergünstigungen wird verhindert, dass große Grundstücke überproportional belastet werden.

Leider konnte ich Sie heute telefonisch nicht erreichen, deshalb habe ich Ihnen nun etwas ausführlicher auf diesem Wege geantwortet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vivien Werner

Pressesprecherin

 

SPD Landesverband Niedersachsen

Odeonstraße 15/16

30159 Hannover

Telefon: +49 (0) 511 1674-228

Mobil: +49 (0) 160 57 29 235

E -Mail: vivien.werner@spd.de 

Dr. Bernd Althusmann MdL       per Mail am 21.6.2021

CDU Landesvorsitzender

Seitenende

Uwe Dorendorf MdL       per Mail am 20.7.2021

CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen

© 2019 by Wilfried Reiser  - Dahlenburg

bottom of page