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Kommentar von Wilfried Reiser 2.10.2019
Vorausschau auf Wahlen (Straßenausbaubeiträge kann man abwählen)
2021 sind Kommunalwahlen, 2022 sind Landtagswahlen in Niedersachsen. Anders als in anderen Bundesländern scheinen in Niedersachsen die Landespolitiker lernresistent zu sein. SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen halten an der unsäglichen Satzung fest. Im Landtag Niedersachsen muss die Satzung gekippt werden, damit unsere Kommunen über Kompensationszahlungen des Landes dem Erhalt der Infrastruktur gerecht werden können, ohne dass sie verpflichtet werden können (Kommunalaufsicht), Bürger und Bürgerinnen in den finanziellen Ruin treiben zu müssen.
Es ist grotesk, wenn in diesem Zusammenhang zu lesen ist, dass der Bund auf 15 Milliarden EURO Investitionsmitteln sitzt, die nicht abgerufen werden. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz fleht die Länder, Kommunen und Investoren geradezu an, die Mittel zu beantragen: „Bitte nehmt das Geld!“, so Scholz. „Es stehe genügend ungenutztes Investitions-Geld beim Bund bereit“. Doch woran liegt es, dass niemand das Geld haben will? Laut Scholz fehlt es an Planungskapazitäten und Bauarbeitern. Zudem seien viele Regelungen zu kompliziert und Entscheidungsprozesse zu lang.
Da scheint es viel einfacher zu sein, Bürger und Bürgerinnen zu knechten und mit Hilfe von Straßenausbaubeiträgen über den Tisch respektive über den Asphalt zu ziehen.
Es klingt wie ein schlechter Treppenhauswitz, wenn die Kommunen ihren Reinertrag aus der Erhe-bung der Straßenausbaubeiträge nicht kommunizieren können oder nicht kommunizieren wollen. Sie werden ihre Gründe haben. Einzelne Zahlen, die den Bund der Steuerzahler erreicht haben, sprechen eine deutliche Sprache. Bis zu 80 Prozent des Aufkommens fließt teilweise nur in die Er-hebung der Beiträge. Wir haben es ergo nicht mit einer Infrastrukturerhaltungsmaßnahme zu tun, sondern augenscheinlich mit einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahe im öffentlichen Dienst, anlieger-finanziert versteht sich.
Der „Ausschuss für Inneres und Sport“ hat 26.09.2019, u.a. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes“ beraten. Es liegt ein Gesetzentwurf vom 16.1.2018 der Fraktion der FDP vor.
Es war nichts anderes zu erwarten. Mit Zustimmung der SPD und der CDU empfahl der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der GroKo in der Fassung der Vorlage 31 anzunehmen. Erwar-tungsgemäß stimmten FDP und AfD gegen eine Annahme, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Das heißt, dass eine Abschaffung der §§ 6 und 6b NKAG nicht in Sicht ist. Im Plenum wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Die nächste Plenarsitzung ist vom 23.10. bis 25.10.2019. Das Er-gebnis ist vorhersehbar. Es wird wohl dann im November verkündet. Der vorliegende Entwurf der GroKo wird ratifiziert werden. Die Kommunen werden weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Straßenausbaubeitragssatzung anwenden oder nicht. Immer aber vor dem Hintergrund des Ein-flusses der Kommunalaufsicht. Es wird eine Ansammlung von Kann-Bestimmungen bleiben.
Ob Niedersachsen es sich leisten kann, eine der letzten Strabs-Bastionen in dieser Republik zu bleiben, werden auch die Kommunalwahlen 2021 und final die Landtagswahlen 2022 zeigen. Bis dahin müssen alle BI’n in konzertierten Aktionen ständig den Druck auf die Landesregierung erhö-hen und den Protest auf die Straßen bringen.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg