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Kommentar von Wilfried Reiser 4.6.2020
In Zeiten wie diesen müssen wir lange Ausschau halten nach Meldungen zum Thema „Straßenaus-baubeiträge“. Das war zu erwarten. Und dennoch gibt es sie, diese Erfolgsmeldungen, die unsere Bewegung (NBgS Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) und die Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich stimmen. Ich möchte Ihnen in aller Kürze eine Zusammenfassung der letzten Ereignisse anbieten, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen.
- Der Rat der Stadt Gifhorn hat am 16.4.2020 in seiner Sitzung die Satzungsaufhebung zum 30.4.2020 beschlossen. Gezahlte Vorausleistungen der Bürger werden zurückerstattet.
- Der Gemeinderat Warberg (Landkreis Helmstedt) beschließt einstimmig, die Straßenaus-baubeitragssatzung abzuschaffen. Anwohner werden künftig nicht mehr beteiligt.
- Sachsen-Anhalt schafft die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2020 ab. Die Ein-nahmeausfälle der Kommunen werden vom Land übernommen. Ein entsprechender Ge-setzentwurf soll im Juli ins Parlament eingebracht werden. Wenn alles nach Plan läuft, kann das Gesetz im Herbst beschlossen werden.
- In Hann. Münden (Landkreis Göttingen) wollen die Fraktionen von CDU und SPD in der nächsten Ratssitzung, Ende Juni, einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellen.
- In Hambühren (Landkreis Celle) demonstrieren CDU und SPD Schulterschluss. Zusammen mit dem Bürgermeister verfügen sie über eine Mehrheit im Rat. Die Fraktionen stellen ei-nen gemeinsamen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. In der Be-gründung heißt es:
Diese Entscheidung ist unerlässlich, um in 2020 endlich das seit geraumer Zeit bestehende Ent-scheidungsvakuum in dem Themenfeld „Straßenausbaubeitragssatzung in Hambühren“, aufzulösen und die Diskussionen nachhaltig zu beenden!
Darum sind wir es der Hambührener Bevölkerung schuldig hier einen sinnvollen, nachvollzieh-baren und kostengünstigsten Weg für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Gemeindehaus-halt aufzuzeigen und zu beschließen. Die gemeindliche Infrastruktur sollte von der Solidarge-meinschaft einer Gemeinde, also von allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hambühren finanziert werden. Somit trägt die Allgemeinheit die Sanierungskosten und nicht die wenigen Grundstückseigentümer der zu sanierenden Straßen. Es darf nicht davon abhängen, an welcher Straße das Grundstück liegt, ob Beiträge erhoben werden oder nicht.
Die Gemeindestraßen gehören zum Vermögen der Kommune und nicht dem Einzelnen, somit sind die Unterhaltungskosten auch von der Allgemeinheit zu tragen. Weiterhin werden die Personal-kosten, für die sonst notwendige Berechnungen der Beitragskosten und Versendung der Kosten-bescheide, eingespart.
Ende des Zitats.
Kritik vonseiten der FDP, die CDU Hambühren sei bis vor Kurzem noch gegen die Abschaffung der Satzung gewesen, wies Thomas Adasch (CDU Hambühren) mit den Worten zurück: „Ja, wir haben uns lange gesperrt. Man kann auch klüger werden“. (Zitatende)
Adasch ist kein Geringerer als der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Sport im Nieder-sächsischen Landtag. Dieser Ausschuss berät, wie auch andere Fachausschüsse, über Gesetzes-entwürfe und bereitet Entscheidungen des Landtages inhaltlich vor, auch zuständig für die Anlie-gerbeiträge.
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass MP Stephan Weil mit seiner SPD-Entourage bald auf einsamer Mission unterwegs sein könnte. Eine Änderung der Landesgesetzgebung lehnt er kategorisch ab: „Das Land wird nicht für kommunale Straßen zahlen“. Was möglich ist, zeigen Beschlüsse zur Abfederung der Corona-Folgen, wenn der politische Wille vorhanden ist. An diesem mangelt es in Sachen Strabs, zumindest in Niedersachsen. Neun Bundesländer haben inzwischen zum Wohle ihrer Bürger keine Satzung. Mit Weil’scher „Basta-Politik“ stemmt sich das Land Niedersachsen gegen den Bundestrend und gegen eine Glättung des Gerechtigkeitsgefälles.
Was können wir von der Niedersachsen-SPD und dem Ministerpräsidenten noch erwarten? An anderer Stelle fordert Stephan Weil eine staatliche Autokaufprämie - und zwar schnell. Zuspruch erhält er natürlich von den Autobauern und deren unbestraften Manipulatoren im Diesel- oder Abgasskandal und von den anderen Autoländern Baden-Württemberg und Bayern. Dass diese Abwrackprämie nicht subito, zumindest für Verbrennungsmotoren, zu bekommen ist, zeigt der aktuelle Koalitionsbeschluss. Und das ist gut so. Möge die Autoindustrie von einer zeitlich befris-teten Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent profitieren. Diese soll es im Rahmen des Konjunkturpaketes auch für alle Konsumgüter geben. Bleibt abzuwarten, ob sich die Senkung auf die Verbraucherpreise durchschlägt. Ich habe meine Zweifel. In 2021 soll die Mehrwertsteuer wieder auf das alte Niveau von 19% steigen. Oder werden hier bereits in klandestinen Kreisen andere Höhen angepeilt?
Wir erinnern uns. Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag im Jahre 2006 die umstrittene Anhebung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte von 16 auf 19 Prozent zum 1.1.2007 beschlossen. Niemand hatte vor der Wahl die Absicht eine Erhöhung zu beschließen. Es ist die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik daraus geworden. Soviel zur Glaubwürdigkeit des politischen Personals und zum Thema Wahlkampfbetrug.
Verzeihen Sie mir den Ausflug in die Vergangenheit. Ohne Kenntnis und Bewertung der damaligen Ereignisse ist für mich ein verlässlicher Ausblick in die Zukunft nicht möglich.
In Sachen „Strabs“ hat sich der Wind gegenwärtig gelegt. Es liegt an uns, ob es bei diesem lauen Lüftchen bleibt, oder ob es die Ruhe vor dem Sturm ist. Die Wahlen werden kommen. 2021 und 2022.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg