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Kommentar von Wilfried Reiser 5.9.2019

Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf zur so genannten Flexibilisierung des NKAG im Novem-ber nach dem Willen der Landtagsmehrheit ratifiziert wird. 

 

Er ist Augenwischerei, blinder Aktionismus und hält keinen ernsthaften Argumenten stand. Eine angebliche Wertsteigerung des Grundstückes bei Straßensanierung bleibt eine unbewiesene Hypothese. Es gibt kein Gutachten, das dieses wohlfeile Argument untermauert. Die Straßen-erneuerung zielt ausschließlich darauf ab, die Straße nach Abnutzung wieder in den alten Zustand der Befahrbarkeit zu bringen. Der Sachverhalt der Straßenerneuerung wird falsch verstanden und vorsätzlich in einen grundstücksbezogenen Sachverhalt umgedeutet. Ein Wertzuwachs der Grund-stücke erfolgt nicht. 

Nur der Gesetzgeber und die Verwaltungsgerichte sehen den Sondervorteil der Anlieger. Die Fi-nanzverwaltung teilt diesen Ansatz nicht. Sie vertritt die Auffassung, dass die kommunalen Straßen öffentliche Güter und dem Infrastrukturvermögen der Gemeinden zuzuordnen sind. Des-halb ist die Beitragserhebung unzulässig.

Es wirft sich die Frage auf, wie oft ein Bürger zur Straßenherstellung und -unterhaltung herange-zogen wird. Bei der Ersterstellung der Straße zahlt der Anlieger bereits bis zu 90% der Erschlie-ßungskosten. Für die grundlegende Straßenerneuerung soll er mit 75% an den Kosten beteiligt werden. Der Gemeindeanteil von 25% sind keine Almosen, sondern werden ebenfalls aus Steuer-aufkommen finanziert. Die Abschreibung des Wertverlustes (AfA) wird ebenfalls über Steuerein-nahmen verdient. Das alles soll ein Anlieger leisten, obwohl er nicht Eigentümer ist. Eigentümer ist die Kommune, die durch Widmung Eigentum an der Straße erlangt hat. 

Nur Dänemark und Deutschland haben in Europa diese unsägliche Satzung. Die deutschen Bürger zahlen bereinigt etwa 13 Milliarden Euro p.a. nach Brüssel. Hiervon werden sicherlich auch Straßen im europäischen Raum saniert. 

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© 2019 by Wilfried Reiser  - Dahlenburg

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