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Kommentar von Wilfried Reiser 1.5.2021
Die Informationen häufen sich mit Annäherung des Kommunalwahltermins, da sich das Thema „Strabs“ zunehmend zu einem gesellschaftlichen Diskurs entwickelt, der Wahlen richtungsweisend beeinflussen kann. Bei den Kommunalwahlen in Hessen, am 14.03.2021, stand nach Auszählen der Stimmen fest, dass die Straßenausbaubeitragsgegner sich auf breiter Front durchsetzen konn-ten. Ich berichtete in meiner Rundmail vom 28.3.2021. Über Jahrzehnte andauernde Ratsmehr-heiten sogenannter etablierter Parteien konnten beendet werden. Deutlich abgestraft von den WählerInnen wurden Gruppierungen, die an den Straßenausbaubeiträgen festhielten.
Nach nochmaligem Hinterfragen hat nun auch der Landesverband Niedersachsen Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 29.4.2021 geantwortet. Das Schreiben finden Sie in der Rubrik "Niedersachsen". Die Landes-SPD übt sich indes in Ignoranz und hat bis heute, 1.5.2021, kein Statement abgegeben. Der Ministerpräsident, Stephan Weil, wurde mit Schreiben vom 24.2.2021 um Stellungnahme gebeten.
Der Landesverband Bündnis 90/Die Grünen überzeugt mit seinem Schreiben nicht. Nicht deswe-gen, weil er nicht unsere Position vertritt, sondern weil seine Replik inhaltlich oberflächlich er-scheint. Er adressiert sein Schreiben an „Die Lenkungsgruppe gegen Straßenausbaubeiträge“. Es geht vielmehr um die Lenkungsgruppe des NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßen-ausbaubeiträge). Soviel Korrektheit darf erwartet werden.
Seine 3-Punkte-Argumentation lässt nicht erkennen, dass er sich hinreichend mit dem §6b NKAG befasst hat. Überdies steigert die mantraartig wiederholte These den Wahrheitsgehalt nicht :
“Es dürfte unbestritten sein, dass der Ausbau der überwiegend von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Wohnsiedlung genutzten Straßen auch eine Wertsteigerung der dadurch erschlossenen privaten Immobilien darstellt.“ Ende des Zitats.
Anliegerstraßen stehen der Nutzung der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung und nicht nur derer, die hier wohnen. Um welche Vorteile es sich konkret für Anlieger handelt und worin die Wertsteigerung eines Grundstücks nach grundhafter Straßensanierung bestehen soll, bleiben un-beantwortet. Es gibt meines Erachtens kein Gutachten, das dieses wohlfeile Argument unter-mauert. Im Umkehrschluss würde es auch bedeuten, dass ein Grundstück an Wert verliert, wenn eine Straße verrottet. Die grundhafte Straßenerneuerung zielt allein darauf ab, die beschädigte Straße wieder normal befahrbar zu machen und sie in den alten Zustand zu versetzen. Sie zielt nicht auf das Grundstück und dessen Status, damit auch nicht auf den Wert des Grundstücks ab. Das Argument der Wertsteigerung ließe ich für die Zeit des Ursprungs der Satzung zu, Preußisches Fluchtliniengesetz von 1875. Ein Hausbesitzer verdiente mit seinem Haus Geld. Die Häuser wur-den eher als Wirtschaftsgebäude genutzt. Deshalb war es ein geldwerter Vorteil, wenn Lieferanten und Kunden die eigenen Wirtschaftsgebäude auf intakten Straßen erreichen konnten. Das heutige Szenario ist absolut nicht mehr vergleichbar. Die Satzung trifft heute überwiegend Arbeiter, Ange-stellte und Rentner in selbst bewohnten Eigenheimen, die dem Ruf der Politiker folgten, sich Ei-gentum zur Altersvorsorge zu schaffen.
Lesen Sie selbst und bilden Sie sich ein eigenes Urteil über die Aussagen des Landesverbands Bündnis 90/Die Grünen.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg