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Kommentar von Wilfried Reiser 14.9.2020
Heute erschien in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (LZ) ein Artikel, den Klaus Reschke übertitelte „Die Schlacht ist noch lange nicht geschlagen“. Wie recht er doch hat. Diesen Artikel will ich Ihnen nicht vorenthalten. Hier anklicken.
STRABS wird 2021/2022 Wahlkampfthema des NBgS
Während politische Parteien noch über Themen und Listenplätze sinnieren, scheint ein zentrales Wahlkampfthema beim NBgS indes verabredet zu sein. Abschaffung der Straßenausbaubeitrags-satzung kurz Strabs genannt. Im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) haben sich über 80 Bürgerinitiativen aus Niedersachsen vernetzt. Die Strabs hat sich zu einem be-herrschenden gesellschaftlichen Diskurs entwickelt, dem es zuzutrauen ist, Wahlen entscheidend beeinflussen zu können. Auch oder gerade in Corona-Zeiten. Ich sage ganz deutlich, die Satzung kann abgewählt werden. Unsere BI wird Politiker unterstützen, die ein vitales Interesse daran ha-ben, diese unsägliche Satzung abschaffen zu wollen, immer vorausgesetzt, diese Politiker stehen mit ihrem Programm auf dem Boden des Grundgesetzes. Eine allgemeinverbindliche Wahlem-pfehlung ist nicht möglich, da sich die Parteien auf kommunaler Ebene unterschiedlich positio-nieren.
Der OVG-Beschluss vom 22.7.2020, die LZ berichtete am 29.7.2020 und titelte „Neue Hürde für „Strabs“-Abschaffung“ und die Auswirkungen des Corona-Virus machen es den Bürgerinitiativen im Kampf für Gerechtigkeit nicht unbedingt leichter. Wir lassen uns die Motivation nicht nehmen und halten es mit Bertolt Brecht: “Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht“.
Bei dem Beschluss des OVG Lüneburg geht es bekanntermaßen um Rechtssprechung in einer Sache zwischen der Stadt Laatzen und der zuständigen Kommunalaufsicht. Hier eine Allgemein-verbindlichkeit ableiten zu wollen wäre falsch. Eine juristische Legitimation für „klamme“ Kommu-nen zur weiteren Umsetzung der Satzung bedeutet dieses Urteil indes nicht. Auch die Große Koali-tion im Landtag kann dieses letztinstanzliche Urteil nicht als Begründung für ein Festhalten am §6 NKAG anführen. Die Signalwirkung ist allerdings nicht zu verkennen.
Im Landtag mangelt es nach wie vor am politischen Willen, die Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen zur Anwendung von Straßenausbaubeitragssatzungen abschaffen zu wollen. Nicht wegen Corona und der Steuerausfälle muss an der Satzung festgehalten werden, sondern trotz Corona und seiner Einkommensausfälle infolge Kurzarbeit und drohender Arbeitslosigkeit muss die Satzung abgeschafft werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ist limi-tiert. Die Verweigerungshaltung der Großen Koalition war auch schon vor der Pandemie unüber-sehbar. Corona erscheint wie eine willkommene Behelfsthese.
Corona wirkt wie ein Katalysator auf die Ausprägungen des §6 NKAG. Die ohnehin desaströsen Folgen der Satzungsanwendung für viele Anlieger, die gleichzeitig Rentner, Gewerbetreibende oder Ehrenamtliche sind, beflügeln die Existenz- und die Lebensängste. Die Straßenausbau-beiträge stellen eine hohe finanzielle Bürde dar für Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen. Diese gelten nicht für Anlieger an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Diese gelten nicht für Bür-gerinnen und Bürger in 9 Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeitragssatzung gibt. Im Übrigen gelten sie auch nicht für Anlieger in der Landeshauptstadt Hannover. Dieser Flickentep-pich spaltet die Gesellschaft und führt zu sozialem Unfrieden.
„Das „S“ und das „C“ im Parteiakronym der Landesparteien versprechen etwas anderes. Weder sozial noch christlich kommt der Versuch daher, wenn Anlieger für etwas bezahlen müssen, das ihnen nicht gehört, das von der Allgemeinheit genutzt wird, das den Beitragspflichtigen keine Sondervorteile bringt, bei dem sie kein Mitspracherecht haben und das von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich umgesetzt wird. Eine finanzielle Schieflage der Betroffe-nen kann existenzbedrohend werden und eine Zwangsvollstreckung zur Folge haben.
Es wird allzu gern vergessen, dass die Verrentung der Straßenausbaubeiträge eine Kann-Regel darstellt und es hierauf keinen Rechtsanspruch gibt. Allzu gern wird auch vergessen, dass Bür-gerinnen und Bürger dem Rat der Politik folgten und sich Eigentum als Altersvorsorge schufen. Die gleichen Politiker scheuen sich offenbar nicht davor, qua Gesetz, diese Rücklagen für das Alter wieder einzukassieren. Ein probates Mittel die ohnehin hohe Altersarmut weiter voranzutreiben.
Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik werden nur dann zurückgewonnen, wenn Sonntags-reden alltagstauglich werden. Ein Paradigmenwechsel bei der Satzungsanwendung wäre ein guter und glaubhafter Anfang. Die Landesregierung wäre falsch beraten bis zur Landtagswahl 2022 damit warten zu wollen und auf ein positives Wählervotum zu hoffen, das sie wieder in Regie-rungsverantwortung hievt. Dieses Eis scheint sehr dünn zu werden.
So lange nicht im Epizentrum der Entscheidung, Hannover, der §6 NKAG gekippt wird, solange hängt dieses Bedrohungsszenario wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Anlieger. Die Bürgerinitiativen im NBgS und die Verbände wie Haus & Grund, Verband Wohneigentum Nieder-sachsen, Deutscher Mieterbund Niedersachsen-Bremen, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Landvolk Niedersachsen, Verband Deutscher Grundstücksnutzer und ASK-BISSS n.e.V. scheinen fest entschlossen zu sein, ihren Unmut an den Wahlurnen kundzutun. Dafür gibt es in der Bevölkerung und in der Wählerschaft große Solidarität.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg