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Kommentar von Wilfried Reiser 15.12.2019
Zwei gute Nachrichten zuvörderst. Echem und Hohnstorf, Gemeinden im Landkreis Lüneburg, schaffen die Strabs ab. Die Vernunft obsiegt. Die Bürgerinitiativen werden für ihr Engagement belohnt. Die Bürgerinnen und Bürger wissen diese Arbeit zu wertschätzen. Politiker haben er-kannt, dass gegen Bürgers Wille keine sinnfreie Politik gemacht werden kann. Bürger müssen nur laut genug sein, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Sie müssen das helle Licht der Öffentlichkeit in die dunklen Gewölbe der Rathäuser tragen, und sie dürfen keinen Zweifel an ihrer Entschlossen-heit aufkommen lassen. Das ist ihr gutes Recht.
Alljährlich werden auf vielen TV-Kanälen Rückblicke auf das zurückliegende Jahr zur besten Sendezeit ausgestrahlt. So auch 2019. Auch ich will rückblicken auf das Jahr 2019 in Sachen Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen und gleichzeitig einen Ausblick auf das Jahr 2020 wagen.
Die Mehrheit im Niedersächsischen Landtag hält unbeirrbar und bürgerfeindlich am §6b des NKAG fest. Mit Stimmen der SPD und der CDU, bei Enthaltung Bündnis90/Die Grünen, wurde die Neufassung des §6b NKAG am 23.10.2019 verabschiedet. Sie ist ein Konglomerat von Kannregeln. Die Landesregierung bleibt bei ihrem schlanken Fuß, indem sie die Kommunen nicht in die Pflicht nimmt. Eine Halbierung des Darlehnsatzes bei Verrentung der Beiträge auf 3% über dem Basis-zinssatz (ehemals Diskontsatz, heute bei -0,88%) ist in Anbetracht des Zinssatzes am Kapitalmarkt ein Hohn. Der Basiszinssatz lag 2001 bei 4,26%, 2008 bei 3,32%. Im Übrigen gibt es keinen Rechts-anspruch auf eine Stundung. Des Weiteren brauchen die Gemeinden keinen Unterhaltsnachweis mehr erbringen, wenn die grundlegende Sanierung vor Ablauf von 25 Jahren nach Fertigstellung der Straße erfolgt. Der Wegfall des Passus aus dem Entwurf entbindet sie auch von der Verant-wortung der maroden Straßenzustände und der Investitionsstaus, für die die Kommunen verant-wortlich zeichnen. Diesen Passus zu streichen hat der GBD (Gesetzgebungs- und Beratungsdienst) empfohlen. Die politischen Verantwortlichen sind dieser Empfehlung wohlwollend gefolgt. Alle anderen Punkte der Neufassung lohnt es sich nicht zu kommentieren.
Wir haben zwei Fronten, an denen der Kampf gegen die Strabs mit unterschiedlichem Erfolg ge-führt wird. Auf kommunaler Ebene verbuchen BI’n und IG’n zunehmend Erfolge in Form von Moratorien oder Satzungsabschaffungen. Auch ist zu beobachten, dass sich zunehmend Bürger in Initiativen mit dem Ziel der Satzungsabschaffung formieren. Fast 70 Bürgerinitiativen haben sich dem landesweiten Bündnis (NBgS) angeschlossen. Der Druck auf die politisch Verantwortlichen vor Ort ist da. Er wird spürbar steigen zur Kommunalwahl 2021. Die Bürger haben verstanden, dass sich die Straßenausbaubeiträge abwählen lassen. Dort, wo es noch Verständnislücken gibt, müssen die BI’n verstärkt Aufklärungsarbeit leisten. Die Bürger können sich jedoch nicht in Sicher-heit wähnen. Moratorien sind lediglich gesetzlich angeordnete Aufschübe finaler Entscheidungen. Dort wo abgeschafft wurde, können neue Ratsmehrheiten die Büchse der Pandora wieder öffnen. So lange nicht im Epizentrum der Entscheidung, Hannover, die Satzung gekippt wird, solange hängt dieses Bedrohungsszenario wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Anlieger.
An Druck auf die Landesregierung scheint es mir indes zu mangeln. Hier wird es kein Umdenken in dieser Legislaturperiode geben, wenn es nicht gelingt, die Energien der BI’n zu bündeln und sie ante portas Hannover zu tragen. Die Kommunen warten auf ein Signal aus Hannover. Sie werden noch lange warten müssen. Es ist abzusehen, dass diese Wartezeit endlich ist. Dort, wo Haushalte an chronischer Unterfinanzierung leiden, werden die Kommunalaufsichten die Haushaltsgenehmi-gungen mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verknüpfen. Damit wird die kommunale Selbstverwaltung weiter stark reduziert werden.
Hannover hat sein Bedrohungsszenario im „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbau-beiträgen“ in Stein gemeißelt und in den Ring geworfen. Die Antwort hierauf kann sich nicht erschöpfen in zaghaften Unmutsbekundungen. Nur einzelne Nadelstiche werden landesweit von außergewöhnlich engagierten Mitstreitern gesetzt. Die Herausgabe von gemeinsamen Positions-papieren mit den Verbänden zeigt zwar den Schulterschluss, bringt das politische Personal in der Landeshauptstadt indes nicht in Not. Es gelingt nicht in konzertierten Aktionen Pflöcke, die weh-tun, in das politische Fleisch zu treiben. Landespolitiker lassen sich brav und bürgernah zusam-men mit Strabsgegnern ablichten, um hernach zu ihrer Lieblingsbeschäftigung, der Volksverdum-mung, zurückzukehren. In rhetorischen Pirouetten wird auf den Rücken benachteiligter Anlieger, die in eine Randgruppe der Gesellschaft gedrängt werden, die sogenannte Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge als Gerechtigkeitsformel verkauft. Nur die mantraartige Wiederholung die-ses Sermons schafft keine Gerechtigkeit. Im Gegenteil, sie spaltet weiterhin die Gesellschaft.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg