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Kommentar von Wilfried Reiser 16.4.2020

Die Welt steht inmitten einer epochalen Herausforderung. In Zeiten wie diesen wird mehr das besungen, was uns eint, denn das, was uns trennt. Ein Erreger hält uns fest im Würgegriff und hat unseren gewohnten Alltag suspendiert. Derweil sorgt der Weil, seines Zeichens Niedersächsischer Ministerpräsident, für Aufregung im Internet, nicht nur bei Strabs-Gegnern. In einem Gespräch mit der HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung) wurde Stephan Weil am 13.4.2020 mit den Worten zitiert:  „Das Land wird nicht für kommunale Straßen bezahlen – da sind wir uns hier sehr einig.“  Damit stemmt sich das Land Niedersachsen gegen den Bundestrend, der aufzeigt, dass das museale Konstrukt der anliegerfinanzierten Straßenausbaubeiträge erodiert. Hier geht es zum HAZ-Artikel.

 

Diese „Basta-Politik“ muss und wird eine Reaktion auslösen. Vorgenanntes Zitat und fortfolgende Zitate waren Anlass genug für mich, einige Reden des Ministerpräsidenten auf Alltagstauglichkeit zu überprüfen.  Das, was ich gefunden habe und nachweislich über die Lippen des Ministerprä-sidenten an die Öffentlichkeit drang, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Haben wir es hier mit ministerpräsidialer Rhetorik zu tun?

 

In der Regierungserklärung, aus Anlass der Konstituierenden Sitzung des Niedersächsischen Land-tages am 19. Februar 2013, sagte Weil: „Wir wollen eine Spaltung des Landes nicht akzep-tieren. Wir wollen nicht hinnehmen, dass sich große Teile unseres Landes abgehängt füh-len, während andere voranmarschieren.“

 

Aber genau diese Spaltung der Gesellschaft wird durch die Straßenausbaubeiträge betrieben. Durch die Unterschiede in der Handhabung dieser Beiträge ist ein erhebliches Gerechtigkeits-gefälle entstanden, das sich in einem Flickenteppich der Satzungsanwendung widerspiegelt. Der verfassungsmäßig garantierte Gleichheitsgrundsatz wird ausgehebelt. Die Gesellschaft wird zu-nehmend gespaltet. Dieses führt zu sozialem Unfrieden.

 

Und weiter sagt Stephan Weil in seiner Regierungserklärung: „Die Kommunen sind für unseren Politikansatz unverzichtbare Partner. Ohne handlungsfähige Kommunen lässt sich unser Gemeinwesen auf Dauer nicht zusammenhalten. Die Landesregierung wird sich deswegen bei der Finanzausstattung als Anwältin der Städte, Gemeinden und Landkreise in der Bun-despolitik verstehen.“

Eine intakte kommunale Selbstverwaltung setzt eine ausreichende Finanzausstattung voraus. Und diese ist mitnichten vorhanden. An anderer Stelle werde ich auf die viel beschworene Selbst-verwaltung zurückkommen. Das Land stiehlt sich unter der Schutzbehauptung der kommunalen Selbstverwaltung aus der Verantwortung und greift dennoch ständig methodisch in die kommu-nale Selbstverwaltung ein.

 

Die HAZ schreibt weiter: Der Schritt der Abschaffung, räumt Weil ein, steht nicht jedem zur Verfügung. „Keine Beiträge zu erheben, muss man sich als Kommune leisten können,“ so Weil.

Straßenausbaubeiträge belasten nur eine Bevölkerungsgruppe unverhältnismäßig, nachhaltig und zuweilen generationsübergreifend. Nämlich die Haus- und Grundstückseigentümer nur an Anlie-gerstraßen, nicht aber die an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Es ist dem Schicksal geschuldet, ob und in welcher Höhe Anlieger zu Straßenbeitragsgebühren herangezogen werden können oder nicht. Es bewahrheitet sich die Annahme, je ärmer die Kommune, desto schärfer die Anwendung der Straßenbeitragssatzung. Wann und weshalb ist eine Kommune arm? Es ist nicht nur eine Frage der Einnahmenpolitik, vielmehr ist es eine Frage der Ausgabenpolitik. Misswirtschaft und poli-tische Fehlentscheidungen gehen immer zu Lasten der Anlieger. Die Leistungsfähigkeit der Anlie-ger findet keine Berücksichtigung, gleichwohl die der Kommune oder des Landes. Anlieger werden per Satzung gezwungen den Erhaltungsaufwand für fremdes Eigentum (Gemeindeeigentum durch Widmung) zu finanzieren, obwohl sie keinen direkten Einfluss auf die Baumaßnahmen haben und die Anliegerstraßen zudem von der Allgemeinheit genutzt werden.

 

Wenn Politikern die Argumente ausgehen, beschwören sie die kommunale Selbstverwaltung. So auch der MP. Wie kommunale Selbstverwaltung funktioniert lässt sich am Beispiel Migrations-politik oder Befreiung von Kita-Gebühren festmachen. Die kommunalen Haushalte geraten durch Ausfall der Kindergartengebühren in Schieflage.

 

Ein Zahlenbeispiel aus unserer Gemeinde vor Ort. Die Gesamtkosten des Kindergartenbetriebs belaufen sich auf jährlich ca. 875.000 EUR. Das Land Niedersachsen zahlt 250.000 EUR, der Land-kreis, als eigentlicher Träger der Tageseinrichtung, zahlt 170.000 EUR. Bei der Kommune bleiben ca. 455.000 EUR jährlich hängen. Härtefallfonds des Landes reichen vielen Kommunen nicht. Die Defizite der Kommunalhaushalte werden weiter steigen. Das länderabhängige Konnexitätsprinzip, in Niedersachsen im Artikel 57, Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung verankert, wird ständig verletzt. Schauen Sie in den Haushalt Ihrer Kommune oder befragen Sie Politiker Ihres Vertrauens nach diesem Sachverhalt an Ihrem Wohnort und bewerten Sie nachfolgende Aussage des Minis-terpräsidenten.  

 

Was sagte doch gleich unser Ministerpräsident zur Abschaffung der Kita-Gebühren?

 

Regierungserklärung vor dem Niedersächsischen Landtag am 22. November 2017: “Bereits zum nächsten Kita-Jahr werden das erste und das zweite Jahr gebührenfrei. Wir werden junge Eltern spürbar entlasten und damit auch ihr Engagement unterstützen. Es handelt sich dabei um ein Vorhaben mit großen finanziellen Konsequenzen. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen bewusst und wird mit den Kommunalen Spitzenverbänden zügig in Gespräche eintreten. Die Kosten der Gebührenfreiheit wird das Land übernehmen.“

 

Regierungserklärung vor dem Niedersächsischen Landtag am 27. Februar 2018: „Wir halten daran fest: Die Gebührenfreiheit für Kindertagesstätten soll zum 1. August dieses Jahres kommen, zum Beginn des neuen Kindergartenjahres. Die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen wir mit diesem Nachtragshaushalt. Wir halten auch daran fest: Die damit verbundenen Einnahmeausfälle sollen den Kommunen erstattet werden“.

 

Diesen Aussagen will ich nichts hinzufügen. Die Realitätsferne spricht für sich.

 

Im letzten Absatz des HAZ-Artikels scheint Herr Weil ein zögerliches Verständnis für die Strabs-Gegner zu hegen, um jedoch gleich wieder einzuschränken: „Wer das fordert (gemeint ist die Kompensation durch das Land), muss auch sagen, an welcher Stelle wir stattdessen kürzen sollen. Das ist eine Frage von Prioritäten und Nachrangigkeiten.“

Nein, Herr Weil. Es ist nicht Aufgabe der Bürger Finanzpläne zu schmieden, sondern derer, die für dieses politische Amt mandatiert wurden.

 

Und Weil weiter: „Ich bin mir sicher, dass die Instandhaltungswünsche in die Höhe schießen würden, wenn das Geld dafür vom Land kommen würde.“ Soll heißen, so die HAZ: Wenn je-mand anders zahlt, spielen die Kosten wohlmöglich plötzlich eine kleinere Rolle.

Genau das umschreibt den aktuellen Zustand. Die Anliegerbeteiligung setzt die falschen Anreize. Solange die Anlieger den Löwenanteil von 75% schultern müssen, ist von der Kommune kein Wirt-schaften zu erwarten. Eine kontinuierliche Instandsetzung, finanziert aus dem Haushalt, ist die kostengünstigste Maßnahme. Die regelmäßige Instandhaltung wird von der Kommune zumeist nicht durchgeführt, denn für den Haushalt der Kommune geht es noch „günstiger“, dank der Anliegerbeteiligung.

 

Auf dem Weg zur nächsten Wahlurne sollen Bürgerinnen und Bürger nicht vergessen, welche Politiker und Parteien, und nur die, die auf dem Boden der Verfassung stehen, lernresistent an der Satzung festhalten. Straßenausbaubeiträge sind abwählbar!

Sollte Stephan Weil schon vorausschauend in seinem Vortrag an der Technischen Universität Clausthal im Rahmen der Vortragsreihe Wissenschaft, Technik und Ethik der Ev. Studentengemeinde Clausthal am 8. Januar 2015 richtig festgestellt haben:

„Eine Politik, die kein Vertrauen genießt, wird es unendlich schwer haben, sich verständlich zu machen und wird bei den nächsten Wahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewählt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Eindruck haben, dass Vor- und Nachteile von poli-tischen Entscheidungen sorgfältig abgewogen und zu einem vernünftigen Ergebnis gebracht werden. Sie erwarten eine umsichtige Steuerung des Gemeinwesens, sonst werden sie sich eine andere Regierung wählen. Deswegen ist Vertrauen und Glaubwürdigkeit für die poli-tischen Akteure von immenser Bedeutung“

 

Fürwahr, fürwahr.

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