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Kommentar von Wilfried Reiser 26.3.2022

Kürzlich las ich ein Buch mit dem Titel „So lasst uns denn ein Apfelbäumchen pflanzen: Es ist soweit“. Geschrieben schon Mitte der 80er Jahre von Hoimar von Ditfurth. Vergangen sind seither etwa 40 Jahre. Es geht um atomare Hochrüstung, zunehmende Zerstörung unserer Umwelt und um die exponentielle Vermehrung der Weltbevölkerung. Er zeigt auf wie unfähig wir Menschen sind, in Kenntnis der Ausrottungsgefahr unserer Art, unser Verhalten auch nur ansatzweise verän-dern zu wollen oder auch nur verändern zu können. Ein Satz von Konrad Lorenz, den er zitiert, hat mich nachdenklich gestimmt: „Die Atombombe in der Hand und im Herzen die Instinkte steinzeitlicher Ahnen…“  Von Ditfurth konnte nur ahnen wie aktuell seine damaligen Prognosen heute sein würden.

 

Im Lichte des zerstörerischen, unmenschlichen Krieges in der Ukraine, im Lichte des nunmehr seit 2 Jahre anhaltenden pandemischen Geschehens, ist die Berichterstattung über die Straßenaus-baubeiträge ins Hintertreffen geraten. An Aktualität hat sie indes nicht verloren.

 

NRW wird das 10. Bundesland, in dem es keine Straßenausbaubeiträge zu Lasten von Grund-stückseigentümern mehr geben wird. Das Land übernimmt die Straßenausbaubeiträge. Die Ab-schaffung erfolgt erst nach der Landtagswahl am 15.5.2022. Der Druck der Öffentlichkeit zeigt seine Wirkung. Ob Wahlkampfmanöver oder nicht. Egal. Das Damoklesschwert dieser unsäglichen Ausbaubeiträge wird nicht mehr über den Köpfen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger schweben.

 

Auch im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen, allesamt strabsverseucht, öffnen sich in diesem Jahr die Türen der Wahllokale und machen den Weg frei für neue Landespar-lamente. Eine Chance sich von erfolglosem Altbekannten ohne Blutvergießen (Karl R. Popper) zu trennen, hin zu neuen Ufern und Politikern, die Bürgerinteressen über Parteiinteressen und Moral über Macht stellen, die für mehr Gerechtigkeit sorgen. Auch an den Straßenausbaubeiträgen ent-zündet sich zunehmend die Frage nach Gerechtigkeit. Bleibt abzuwarten, wie sich dieses Thema im Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler niederschlägt.  

 

Recht und Gerechtigkeit meint nun aber nicht das Gleiche. Es gilt zu konzedieren, dass die Straßenausbaubeiträge nach geltendem Recht erhoben werden. Gerichte haben Recht zu spre-chen, nicht aber über Gerechtigkeit zu befinden. Für mehr Gerechtigkeit können die Menschen an den Wahlurnen sorgen und denen das politische Mandat entziehen, die sich lernresistent für die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge einsetzen.

 

Die Straßenausbaubeiträge gehören auf den Scheiterhaufen des Anachronismus. Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) arbeitet überparteilich und stetig an der Abschaffung des §6 NKAG. Das letzte Treffen fand am 19.3.2022 statt. Vertreter von 90 BIs tagten in Laatzen mit Gästen aus Politik und Verbänden. Leider konnte ich krankheitsbedingt nicht an diesem Termin teilnehmen. Hier ein Bericht unseres langjährigen Mitstreiters, Bernd Jackisch, aus Bad Lauterberg im Harz.

https://www.myheimat.de/bad-lauterberg-im-harz/politik/niedersachsen-muss-das-11-bundesland-ohne-strassenausbaubeitraege-werden-d3367149.html

 

Einige Kommunalaufsichten verweigerten Kommunen die Abschaffung der Strabs, wenn durch Wegfall dieser Einnahmen höhere Investitionskredite kompensieren sollten. Diese Auffassung wurde vom OVG Lüneburg im Fall Laatzen untermauert. Die bisherige Formulierung im §111 Abs. 6 NKomVG soll geändert werden. Gemäß dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen künftig alle Kommunen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, Kredite zur Gegenfinan-zierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen können. Demzufolge werden die Straßenausbaubeiträge nicht mehr als „andere Finanzierungmöglichkeit“ angesehen. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

 

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

© 2019 by Wilfried Reiser  - Dahlenburg

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