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Kommentar von Wilfried Reiser 26.4.2022

Die nächsten drei Landtagswahlen stehen an. Schleswig-Holstein (8.5.2022), Nordrhein-Westfalen (15.5.2022) und Niedersachsen (9.10.2022). Neue Landesparlamente werden für 5 Jahre gewählt. Eigentümer von Grundstücken werden sich wiederholt die Frage stellen, welcher Partei, welchem Kandidaten oder welcher Kandidatin sie ihre Stimme anvertrauen. Befürworter des §6 NKAG werden mit einem Malus belegt werden. Dieser Sachverhalt scheint den politischen Akteuren mit herannahendem Wahltermin bewusst zu werden. NRW hat sich im Vorfeld der Wahlen dazu ent-schlossen, Straßenausbaubeiträge zu Lasten von Grundstückseigentümern abzuschaffen. Das Land übernimmt die Straßenausbaubeiträge. Der beharrliche Druck der Öffentlichkeit zeigt seine Wirkung.

 

Niedersachsen schickt sich an eines der letzten Strabsbollwerke bleiben zu wollen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verweigern den politischen Willen zur Abschaffung. Halbherzige Pseudo-maßnahmen erwiesen sich als „Rohrkrepierer“.  Gesetze zur Flexibilisierung von Straßenausbau-beiträgen waren wirkungslos. Der Fehler im Konstrukt ist eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung.  Gemäß einer Studie (April 2021) des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), machten Gemeinden kaum Gebrauch von den Erleichterungsoptionen für betrof-fene Grundstückseigentümer, obwohl der im Rahmen der zweiten Novelle neu eingeführte § 6b NKAG dafür die Möglichkeiten vorsah.

 

Bis Ende Februar 2021 hat der BdSt 535 Städte, Einheitsgemeinden sowie Samtgemeinden zu ihrem Erhebungsverfahren befragt. Die Ergebnisse waren ernüchternd. 259 Kommunen haben ge-antwortet. Nur 43 der 259 Kommunen (16,6 %) haben mindestens einen der Erleichterungs-tatbestände angeboten. Nur 2 Kommunen von 259 Rückläufen gaben an, voll umfänglich von allen Entlastungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht zu haben. 186 Kommunen von 259 gaben an, kei-nerlei Angebote an betroffene Grundstückseigentümer gemacht zu haben.  Das sind sage und schreibe 71,8% der Rückantworten.

 

Der Versuch der Regierungsparteien dieses Konzept mit dem Prädikat „erfolgreich“ verkaufen zu wollen ist an Zynismus nicht zu überbieten.

 

Auch die bisherige Formulierung im §111 Abs. 6 NKomVG ändern zu wollen ist eine Krücke. Gemäß dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen künftig alle Kommunen, unab-hängig von ihrer Finanzsituation, Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßen-ausbaubeiträgen heranziehen können. Demzufolge werden die Straßenausbaubeiträge nicht mehr als „andere Finanzierungmöglichkeit“ angesehen. Diese Möglichkeit hilft indes verschuldeten Kommunen nicht. Im Gegenteil. Die Verschuldung steigt weiter an.

 

Nun hat sich die CDU zu einer Volte durchgerungen. Der Landesvorsitzende der CDU, Herr Dr. Alt-husmann, teilt schriftlich mit (siehe Schreiben), dass die Erhebung von Straßenausbaueiträgen abgeschafft werden soll und im Gegenzug die Kosten für die Kommunen vom Land kompensiert werden sollen. Hört, hört. Das ist das, was wir im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) seit Jahren fordern. Was ist diese Formulierung der CDU wert? Wir können keine Landesregierung wählen. Auf Koalitionsverhandlungen haben wir keinen Einfluss. Ist das die Aussage eines künftigen Oppositionsführers?

 

Ich habe alle 4.670 Zeilen des Entwurfs des Regierungsprogramms 2022-2027 der CDU in Niedersachsen gelesen. Die viel versprechende Ankündigung des Herrn Dr. Althusmann habe ich indes nicht gefunden. Lesen Sie bitte selbst. Gehen Sie über den nachfolgenden Link 

https://cdu-niedersachsen.de/althusmann-niedersachsen-bis-an-die-spitze-bringen/   

zum „Download: Regierungsprogramm – Entwurf (PDF)“

Oder hat Herr Dr. Althusmann sich abermals versprochen? Permanentes Misstrauen politischen Statements gegenüber ist oberste Bürgerpflicht. Wir wollen nicht vergessen, was Herr Dr. Althus-mann, im Oktober 2017 als CDU-Spitzenkandidat, bei NDR1 Niedersachsen hat verlautbaren las-sen.

https://www.youtube.com/watch?v=5tlXhrMTrkI

 

Wir wollen und werden im NBgS dafür kämpfen, dass Sachverhalte wie in Hann. Münden, Ausbau Philosophenweg, nicht Wirklichkeit werden. Mehr als 200.000 EUR pro Anlieger sollen gestemmt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit der Grundstückseigentümer droht die Zwangsenteignung.

© 2019 by Wilfried Reiser  - Dahlenburg

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