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Kommentar von Wilfried Reiser 28.12.2019
Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Der weihnachtliche Konsumterror ebenso. Und das ist gut so. Die Wunschzettel sind abgearbeitet und überwiegend avancierten Bedürfnisse zu konkretem Bedarf, der zwischen den Jahren in großen Teilen wieder wegen Nichtgefallens retourniert und massenhaft ressourcenverschwenderisch vernichtet wird. Der HDE schätzt, dass die Umsätze im Weihnachtsgeschäft erstmals die 100 Milliarden- Euro-Grenze übersteigen. Auf meinem persön-lichen Wunschzettel blieb indes ein Herzenswunsch unerfüllt, der allerdings nicht zeitlich ver-knüpft ist mit dem Fest der Liebe und der Freude. Die Abschaffung des §6b NKAG auf Landes-ebene und das Werfen dieser unsäglichen Satzung auf den Scheiterhaufen des Anachronismus - bundesweit. Dennoch scheinen wir auf einem guten Weg zu sein. In 9 Bundesländern gibt es keine Straßenausbaubeitragssatzung. Fast täglich schaffen Gemeinden die Satzung ab. Wann kommt Niedersachsen zur Vernunft und ebnet den Kommunen den Weg?
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte in seiner Weihnachtsansprache an die Bür-ger. Alle seien Teil der Demokratie. Er fordert sie auf wählen zu gehen und sich politisch einzu-mischen. Er unterstrich, dass die Demokratie selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, mit Zuver-sicht und Tatkraft, mit Vernunft, Anstand und Solidarität, braucht. Wie Recht er doch hat. Ich füge hinzu, dass die Demokratie für eine ganz besondere Bürgerspezies diese Tugenden ebenfalls vor-hält. Für Politiker, die ein politisches Amt ausüben, vom Volk mandatiert sind und folgenden Amts-eid feierlich ablegten:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen meh-ren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und vertei-digen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
So der Wortlaut auf Bundesebene. Ähnlicher Inhalt ist feierlich zu hören bei nachgelagerten Ge-bietskörperschaften.
Welch große, pathetische Worte. Mir persönlich würde es für einen glaubhaften Anfang aus-reichen, wenn sich Politiker zu Anstand und Vernunft nicht nur rhetorisch bekennen würden, wenn Sonntagsreden alltagstauglich würden, wenn Politik so betrieben wird, dass sie dem Wohle der Bürger dient und nicht vordergründig dem Wohle der Partei, wenn sich das politische Personal des Artikels 38, Absatz 1, GG, zuweilen erinnern würde, dass es nicht weisungsgebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Fraktionszwang ade. Mir scheint der Amtseid nur selten von Verbindlichkeit geprägt zu sein und zunehmend zu einer sinnfreien Zeremonie zu verkommen. Man kann dieser Annahme durchaus Folge leisten, wenn Politiker das Gerechtigkeitsgefälle in Sachen Straßenausbaubeiträge billigend in Kauf nehmen. Man kann dieser Annahme durchaus Folge leisten, wenn der Brötchen-Bon des Bäckers höher priorisiert ist als das Schließen der Scheunentore in den mafiosen Strukturen des Cum-Ex-Finanzkarussells, zugunsten von Millio-nären und ungezügelter gieriger Banken. Es mangelt nicht am Geld. Es mangelt am politischen Willen. Ohne wahrnehmbare Diskussion wird in Hannover ein Batzen Bürgergeld, genau gesagt 2,3 Milliarden Euro, für die Stützung der Nord LB locker gemacht. Bei einer Konnexität von ca. 50 Millionen Euro p.a. könnten hiervon 46 Jahre Straßen in Niedersachsen saniert werden, ohne dass ein Bürger in den finanziellen Ruin getrieben werden muss. Nicht Banken, die sich am Roulette-tisch der Finanzmärkte delektieren, sind systemrelevant, sondern Menschen, die dieses System durch ihre Hände Arbeit mit Leben erfüllen und am Leben erhalten. Die Strabs-Missionare schwa-dronieren nur über die mangelnde Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand und blenden dabei die Leistungsfähigkeit der Bürger völlig aus. Diese Beispiele ließen sind locker fortführen.
Mit welcher Arroganz und Ignoranz Politiker ans Werk gehen zeigt die Situation in NRW. Es ist ein Skandal, dass eine Volksinitiative mit über 437.000 gültigen Stimmen, die für die Abschaffung der Satzung votierten, nicht die entscheidende Kehrtwende brachte. 437.000 Wählerstimmen auf dem Gang zur Wahlurne vermögen offensichtlich mehr Respekt einzuflößen. Bürger und Politiker sol-len nicht vergessen, dass Straßenausbaubeiträge abgewählt werden können. BI’n und IG’n müssen bereits in 2020 in den Wahlkampfmodus schalten, weit vor den Kommunalwahlen 2021 und erst recht weit vor den Landtagswahlen 2022. Sie müssen Rösser und auch deren Reiter namentlich öf-fentlich benennen, die beharrlich und lernresistent an der bürgerfeindlichen Satzung festhalten.
Alle blicken nach Hannover. Auch die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und warten auf ein Signal. Man sollte nicht warten auf Ereignisse, von denen man nicht weiß, ob sie kommen oder noch schlimmer, von denen man weiß, dass sie nicht kommen werden. Das ist verlorene Zeit, die niemand wiederfinden wird. Also fangen wir an. Jetzt. Es ist selten zu früh und nie zu spät.
Wie sieht es in meinem Heimatort Dahlenburg aus. Zurzeit haben wir ein Moratorium. Wenn ich den Haushaltsplan 2020 richtig lese, hat die Verwaltung die Anhebung der Hebesätze der Real-steuern in Erwägung gezogen. Auf den ersten Blick ist das ein probates Mittel einen unterfinan-zierten Haushalt ausgleichen zu wollen. Auf den zweiten Blick werden die Handlungsspielräume des Flecken Dahlenburg sichtbar. Es gibt keine mehr. Dem Plan ist zu entnehmen, dass die Ver-waltung sich gezwungen sieht, die Realsteuern signifikant anzuheben. Es ist geplant, die Grund-steuer A von bisher 440%, die Grundsteuer B von bisher 390% und die Gewerbesteuer von bisher 390% jeweils einheitlich auf 500% anzuheben. Diese Steigerung der Hebesätze ist gewaltig und scheint mir beispiellos in Niedersachsen zu sein. Der 3300-Seelen-Flecken Dahlenburg würde sich anschicken, mit dieser Maßnahme das Niveau von Großstädten und großen Städten erklimmen zu wollen. Im Vergleich Grundsteuer B, Quelle Statistisches Bundesamt Ausgabe 2018: Hamburg 540%, Hannover 600%, Hildesheim 540%, Braunschweig 500%, Lüneburg 490%, Osnabrück 460%, Oldenburg 445%, Wolfsburg 450%, Salzgitter 430%, Goslar 460%, Peine 405%, etc. Bei fast 950 Gemeinden in Niedersachsen spielte der Flecken Dahlenburg bei der Grundsteuer B in der Cham-pions-League, genau so wie bei der Pro-Kopf-Verschuldung. Was können die Bürger als Gegen-leistung erwarten? Kreisklasse, Bezirksklasse, wenn’s hoch kommt Bezirksliga? Mit dieser geplan-ten Anhebung der Grundsteuer B und dem beharrlichen Klammern an die Straßenausbau-beitragssatzung konterkariert die Gemeinde ihren eigenen Plan bei der Schaffung und bei der erfolgreichen Vermittlung neuer Baugebiete und somit Schaffung von neuem Wohnraum. Es wäre für Gemeindehaushalt und für ansässige Unternehmen wichtig, neue Kaufkraft durch Zuzug von Bürger und ein Mehr an Gewerbesteuereinnahmen durch Ansiedlung neuer Unternehmen zu ge-nerieren und zu versuchen, den schon lang anhaltenden Abwanderungstrend zu stoppen. Das ge-lingt doch nicht durch gravierende Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Auch andere Ge-meinden haben hübsche Töchter. Dahlenburg steht im Werben um neue Bürger im Wettbewerb mit anderen Gemeinden, die keine Straßenausbaubeitragssatzung haben und dennoch eine Grundsteuer B erheben, die weit unter der 500%-Grenze liegt. Artlenburg (370%), Amelinghausen (440%), Boitze (420%), Dahlem (380%), Tosterglope (380%), Echem (340%), Hohnstorf (360%) Winsen Luhe (380%) (Gleiche vorbezeichnete Quelle, Stand 2018)
Das neue Baugebiet an der Dannenberger Landstraße weckt offensichtlich großes Interesse bei Bauwilligen. „Die Nachfrage nach Baugrund in Dahlenburg ist groß“, freuen sich Bürgermeisterin Haut und Gemeindedirektor Maltzan. Denn obwohl noch nicht feststeht, was die Bauherren für ihre Parzelle letztlich bezahlen müssen, „haben bereits 35 Bauwillige Interesse für die 32 Bau-plätze signalisiert“, betont Maltzan. So steht es zu lesen in der Landeszeitung Lüneburg. Würde das Interesse immer noch Bestand haben, wenn vorbezeichnete Bauwillige wüssten, was auf sie zukommt?
Die Kommunalaufsicht wird den Druck auf den Flecken Dahlenburg erhöhen und eine Haushaltsgenehmigung 2019 von einer kräftigen Grundsteuererhöhung abhängig machen. Das war früher oder später zu erwarten. Die seit Jahren defizitären Haushalte des Fleckens, mit ständig steigender Verschuldung, werden nicht mehr geduldet.
In den Maßnahmen 2020 steht weiter zu lesen: „Gleichzeitig fällt der Beschluss über das Aussetzen der Sanierungen mit Ausbaubeiträgen erschwerend auf die Aufwendungen in der Un-terhaltung der Gemeindestraßen“. Gemeint ist das bestehende Moratorium. Diese Einschätzung der Verwaltung ist gleichermaßen inakzeptabel wie wirklichkeitsfremd. Es geht kostengünstiger für Bürger und Gemeinde. Die grundlegende Sanierung, an der natürlich Tiefbauunternehmen und Planungsbüros ein vitales Eigeninteresse haben, ist für alle Protagonisten die weitaus teuerste Variante. Die kontinuierliche Reparatur der Straßen, finanziert aus dem Haushalt, ist fast 30% günstiger als der Gemeindeanteil bei grundlegender Sanierung. In der bayrischen Gemeinde Rednitzhembach wird diese Vorgehensweise erfolgreich praktiziert, mit dem Ergebnis intakter Gemeindestraßen bei gleichzeitiger Konsolidierung des Haushaltes. Diese Vorgehensweise spricht sich herum und wird von klugen Gemeindeverwaltungen und -räten übernommen. Selbst der Städte- und Gemeindebund kann sich dieser Vorgehensweise anschließen.
Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die offensichtliche Forderung der Kommunal-aufsicht nach Erhöhung der Realsteuern ursächlich nicht im Zusammenhang mit unserer berech-tigten Forderung nach Abschaffung der Strabs steht, sondern vielmehr den maroden Haushalten geschuldet ist. Es ist keinem Bürger glaubhaft zu vermitteln, dass in Anbetracht des desolaten Haushaltes ein fast 3-Mio-Euro-Projekt, genannt Bürger- und Kulturhaus, auf die Schiene gebracht wird, anstatt den Haushalt zu konsolidieren. Wir müssen aus Sicht der Bürgerinitiative aufpassen, dass uns die geplante Grundsteuererhöhung, vorbehaltlich der Rat stimmt zu, nicht auf die Füße fällt und es der Verwaltung gelingt von der wahren Ursache der Erhöhung abzulenken. Die Bürger und auch ihre Initiative haben nicht die horrenden Schulden in das Rathaus gekarrt. Auch der Wind hat diesen Schuldenberg nicht zusammengeweht. Er ist das Ergebnis politischer (Fehl-?) Entscheidungen.
Der Rat wird im Januar 2020 über dieses Ansinnen der Verwaltung entscheiden. Wenn die geplan-te Anhebung der Grundsteuer B Wirklichkeit wird, ist es folgerichtig, diese Maßnahme mit der Forderung nach Abschaffung der Strabs zu verknüpfen. Einen entsprechenden Antrag hat die Gruppe SPD/aB am 11.12.2019 gestellt. Die CDU-Fraktion, mit Unterstützung von Thomas Behr (Bündnis90/Die Grünen,) scheint sich für diese Option (noch) nicht begeistern zu können. Aus meiner Sicht ist die Abschaffung der Strabs unverhandelbar und notwendig, aber nicht um jeden Preis. Eine Anhebung der Grundsteuer B von 390 auf 500 Punkte, wenn es denn dazu käme, wäre ein Pyrrhussieg. Vor dem Hintergrund der Satzungsanwendung, die mehrere 10tausend Euro pro Anlieger betragen können, wäre dieser Ansatz indes zu überlegen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich glaube nach wie vor an die Vernunft der Strabs-Befürworter.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg