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Kommentar von Wilfried Reiser 30.7.2020
Handfeste Skandale in der Finanzwelt, in der Autoindustrie, in der Fleischverarbeitung und an-derswo und Corona-Fallzahlen füllen die Seiten der Gazetten. Dort werden aktuell Mikrofone und Kameras draufgehalten. Da bleibt nur wenig Raum für Berichterstattung zum Thema Klima, Arten-sterben oder gar Straßenausbaubeitragssatzung.
Nun aber schafft ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg es immerhin auf die Seite 5 der Landeszeitung für die Lüneburger Heide. Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungs-gerichts hat mit Beschluss vom 22. Juli 2020 der gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Mai 2020 (Az.: 1 B 1284/20) gerichteten Beschwerde der Region Hannover statt-gegeben und den Antrag der Stadt Laatzen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die kommunalauf-sichtliche Beanstandung zweier Beschlüsse ihres Rates zur Aufhebung der Straßenausbaubei-tragssatzung abgelehnt (Az.: 10 ME 129/20). So und nicht anders ist es auf der Website des OVG zu lesen.
Das lässt aufhorchen in den Reihen der Strabs-Hardliner, die ihren Beutezug weiter vorantreiben werden, während in den Reihen betroffener Anlieger, die Existenz- und Zukunftsängste weiter ge-schürt werden. Die Hürdenhöhe für die Satzungsabschaffung ist neu justiert.
Der Artikel der LZ kann hier nachgelesen werden.
Die Lage der Betroffenen spitzt sich zunehmend zu. Corona sorgt auch für Millionen Kurzarbeiter und für Arbeitsplatzverluste, verbunden mit nicht unerheblichen Einkommenseinbußen für Fami-lien. Soziale Unsicherheit und Zukunftsängste nehmen dramatisch zu. Und trotzdem ist der poli-tische Wille weiterhin darauf ausgerichtet, die Umsetzung der bürgerfeindlichen Straßenausbau-beitragssatzung voranzutreiben. Zumindest in Niedersachsen hält die Mehrheit des Landtages lernresistent an dieser unsäglichen Satzung fest. In 9 Bundesländern gibt es diese Satzung nicht. Dieses Gerechtigkeitsgefälle spaltet die Gesellschaft und fördert sozialen Unfrieden.
Der Tenor des OVG-Urteils liegt sinngemäß in der Aussage, dass es sich eine Gemeinde leisten können muss, bevor sie die „Strabs“ abschaffen darf. Die Frage nach der finanziellen Leistungs-fähigkeit der Bürger scheint abwegig zu sein. Strabs-Missionare scheinen sich nicht dafür zu inte-ressieren, ob Familien sich generationsübergreifend für den Erhalt von Gemeindeeigentum ver-schulden müssen.
Die chronische Unterdeckung der meisten Kommunalhaushalte ist bekannt. Vielfach selbst ver-schuldet durch sinnfreie Investitionen, aber auch unverschuldet durch die methodischen Eingriffe der Landesregierung in die kommunale Selbstverwaltung.
Der Gemeindeanteil an grundhafter Straßensanierung beträgt 25%. Den Löwenanteil von 75% sol-len die Bürger übernehmen. Es wird gern verschwiegen, dass der Gemeindeanteil aus Steuergel-dern bezahlt wird und nicht Almosen der Verwaltung sind. Auch die AfA müssen die Bürger verdie-nen.
Je ärmer die Kommune, desto schärfer die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung. Es ist nicht nur eine Frage der Einnahmenpolitik, vielmehr ist es eine Frage der Ausgabenpolitik. Miss-wirtschaft und politische Fehlentscheidungen gehen a priori immer zu Lasten der Anlieger.
Eine über Jahre übertriebene Austerität zur Vorlage einer schwarzen „Null“ hat zu einem Investi-tionsstau in der Straßensanierung geführt. Schlechter Straßenzustand ist die Folge unzureichen-der Finanzausstattung der Kommunen durch das Land.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg