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...geschrieben von Menschen, die sich trauen, sich öffentlich zu positionieren




Lüneburger Landeszeitung vom 7.2.2019
Lüneburger Landeszeitung vom 7.2.2019
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Lünepost vom 6.3.2019

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Lünepost vom 6.3.2019

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Lünepost vom 6.3.2019

LZ vom 12.3.2019


Lünepost vom 6.3.2019


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LZ vom 8.11.2019


Meine am 17.11.2019 geschriebene Antwort auf den oben genannten Leserbrief von Herrn Moser wurde leider nicht von der Lüneburger Landeszeitung veröffentlicht. Spekulationen über die Grün-de will ich nicht befeuern. Hier nun meine unveröffentlichte Antwort

HEMMOOR. Die Straßenbaubeitragssatzung wird es auch weiterhin in der Stadt Hemmoor geben. Aber: Die Bürger sollen künftig durch Neuregelungen weniger stark zur Kasse gebeten werden. Darauf hat sich der Finanzausschuss der Stadt Hemmoor verständigt.
Von Egbert Schröder
Das Thema beschäftigt die Hemmoorer Politiker bereits seit Jahren. Die Forderungen reichen von einer vollständigen Ab-schaffung der Satzung über die Einführung wiederkehrender Beiträge, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen würde, bis hin zur Beibehaltung der Satzung. Zwar hätte die Stadt die Möglichkeit, die Satzung außer Kraft zu setzen und auf die Anlie-gerbeiträge zu verzichten. Doch in den Fraktionen ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass dies angesichts der Finanzlage der Stadt nur eine theoretische Möglichkeit ist. Um derartige Vorhaben überhaupt noch umsetzen zu können, müsste es zum Beispiel eine, so die Verwaltung, „erhebliche Grundsteuererhöhung“ geben.
Beitragssatzung soll „modifiziert“ werden
Letzten Endes steht nach der jahrelangen Diskussion jetzt eine „Modifizierung“ der bestehenden Beitragssatzung kurz bevor. Bereits Anfang kommenden Jahres sollen die vereinbarten Punkte umgesetzt werden. Das gemeinsame Ziel des Rates: „Wir wollen den Bürger möglichst weitgehend entlasten“, formulierte es die SPD-Fraktionssprecherin Birgit Meyn-Horeis. So soll es künftig möglich sein, den Beitrag in Raten über einen Zeitraum von 20 Jahren abzuzahlen (bei einer flexiblen Verzinsung) und nicht binnen eines Monats. Für große Grundstücke ist eine „Tiefenbegrenzung“ vorgesehen, damit Anlieger nicht überpropor-tional belastet werden. Ferner ist eine möglichst frühzeitige Information der Bürger über die Baumaßnahme und die zu erwartenden Kosten im Einzelfall fester Bestandteil der Planung. Außerdem ist eine gerechte Aufteilung zwischen Anliegern und der Kommune bei Bezuschussungen des Projektes vereinbart worden. Darüber hinaus wird es eine schärfere Abgren-zung zwischen der Bedeutung der Straßen geben: Handelt es sich um eine reine Anliegerstraße oder um eine innerörtliche Verbindungsstraße mit Durchgangsverkehr?
Fachanwalt prüft neue Regelung
Der Rahmen der Neuregelung steht fest. Und den soll noch ein Fachanwalt rechtlich prüfen. Kein Wunder: „Das Beitragsrecht ist vermintes Gelände“, so Stadtdirektor Dirk Brauer. Ein Straßenausbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe, die für Maß-nahmen des Straßenbaus erhoben werden kann, wenn es die Landesgesetzgebung zulässt. Gegenstand der Straßenausbau-beiträge ist eine nachträgliche Veränderung an einer bestehenden Verkehrsanlage. Dazu gehören neben der reinen Straßen-erneuerung beispielsweise auch neue Elemente wie Beleuchtung oder der Kanalbau. In der kommunalen Straßenausbausat-zung wird unter anderem definiert, wie die sogenannten beitragspflichtigen Kosten zwischen den Anliegern und der Kom-mune aufgeteilt werden. Ein entscheidender Faktor bei der Beitragsbemessung ist die Verkehrsbedeutung der Straße. Um diesen Faktor zu bestimmen, werden alle kommunalen Straßen in Klassen eingeteilt. Diese zeigen die Zweckbestimmung der jeweiligen Straße an.
Zum Artikel „Stadt Hemmoor erhebt weiterhin Straßenausbaubeiträge“ (TAGEBLATT vom 2. Januar) schreibt Edmund Nürnberg, Götzdorfer Straße in Stade:
Alle Leser des Artikels, die sich nicht detailliert mit dem Thema „Straßenaus-baubeiträge“ beschäftigt haben, könn-ten den Eindruck gewinnen, die von ihnen gewählten Vertreter in der Kom-mune hätten die Sorgen und Ängste ihrer Bürger vor den teilweise ruinö-sen, auf jeden Fall aber unsozialen Bei-trägen aufgenommen und aus Einsicht und als Ergebnis intensiver Beratung gewisse Erleichterungen vorgesehen. Daran aber dürfen Zweifel angemeldet werden.
Es gibt in Niedersachsen und anderen Bundesländern unzählige Bürgerinitia-tiven, die sich für eine Abschaffung dieser nicht mehr zeitgemäßen Beiträ-ge einsetzen. Neun Bundesländer sind inzwischen davon befreit. In Nieder-sachsen haben sich über siebzig Bür-gerinitiativen im Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge zusammengeschlossen, und es werden fast täglich mehr.
Deren jahrelangen Bemühungen ist es zu verdanken, dass zwischenzeitlich viele Kommunen ihre Satzungen abge-schafft haben und das Land am 24. Ok-tober 2019 den Paragrafen 6b „Ergän-zende Bestimmungen für Beiträge für Verkehrsanlagen“ in das Kommunalab-gabengesetzes neu aufgenommen hat. Leider ist ein wichtiger Punkt in letzter Minute gestrichen worden, nämlich der, dass die Kommune vor einer grundhaften Straßenerneuerung nach-weisen muss, dass sie in den letzten 25 Jahren ihrer Pflicht zu einer ständigen und fachgerechten Instandhaltung nachgekommen ist.
Diese Selbstverständlichkeit, die jeder private Eigentümer von Anlagen, Ma-schinen, Gebäuden beherzigt, wohl wissend, dass ein „Fahren auf Ver-schleiß“ unterm Strich nur die Erhal-tungskosten erhöht, wird häufig nicht beachtet. Dabei dient zum Beispiel die Grundsteuer zum Erhalt der Infrastruk-tur, geht aber in den allgemeinen Haushalt ein.
Nun passt Hemmoor die Satzung der Landesgesetzgebung an. Dabei hätte man dem Beispiel anderer Kommunen folgen und die Satzung aus eigenem Antrieb zur Geschichte werden lassen können.
Unverändertes Ziel der Bürgerinitiati-ven mit ihren vielen Mitgliedern und damit des Bündnisses ist es weiterhin, in den bevorstehenden Wahlen der Jahre 2021/2022 durch gezieltes, par-teiübergreifendes Wählen von Strabs-Gegnern in die Räte und den Landtag die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu erreichen.
ein von der Niederelbe-Zeitung nicht veröffentlichter Leserbrief von Martin Lamke, Wingst:
Artikel NEZ v. 22.03.2019
„Straßenbau: Es gibt auch klare Verlierer“
Das war die unmissverständliche Aus-sage von Dr. von Waldthausen in Hem-moor zum Thema „Wiederkehrende Beiträge“ bezogen auf den Straßenaus-bau und der damit verbundenen Idee, alle Bürger einer Gemeinde zu Straßen-ausbaubeiträgen heranzuziehen. Und mit Verlierern meinte er in erster Linie die Grundstückseigentümer an Bun-des- und Kreisstraßen. Diese können nach geltendem Recht nicht zu Stras-senbeiträgen herangezogen werden, da die Zuständigkeit für diese Straßen beim Bund oder Land liegen. So weit so gut. Aber was passiert, wenn diese Per-sonengruppe nun nach wenigen Me-tern die übergeordnete Straßen ver-lässt und in den jeweiligen Ortskern fährt… dann nutzen sie eben genau die Verkehrswege, deren Ausbau und Un-terhalt kostenträchtig von ihrer Kom-mune zu verantworten ist. So werden aus Waldthausens vermeintlichen Ver-lierern in Wahrheit schnell Gewinner, die kostenfrei auf von Anliegern und Nachbarn bezahlten Straßen unter-wegs sind. Und die wirklichen „Verlierer“ in diesem System sind die, die nach derzeitiger Rechtsprechung für die Gemeindestraßen aufkommen. Und wenn ich es richtig einschätze, ist das die Mehrzahl der Bürger eines Gemeinwesens.
Verlierer und Gewinner in einer Kom-mune? Nach geltendem Recht ja. Aber muss das so sein? Fakt ist, dass unsere Straßen infolge zunehmenden Ver-kehrs in die Jahre gekommen sind. Die Masse unserer Verkehrswege sind in der Nachkriegszeit und mit Zunahme der Motorisierung gebaut und ausge-baut worden, also mithin in die Jahre gekommen… und bis vor wenigen Jahren wider besseren Wissens dem Verfall preisgegeben, da für den Unterhalt der Infrastruktur das nötige Steuergeld von Politik und Verwaltung nicht bereitgestellt wurde. Und das nun endlich bewilligte Geld für die Erneue-rung von übergemeindlichen Straßen kommt aus den allgemeinen Steuerein-nahmen von Bund und Land.
Und Steuerzahler sind nicht nur die An-wohner der Bundes- und Kreisstraßen, sondern auch die Bürger, die das „Pech“ haben, innerörtlich zu wohnen und zudem für ihre eigenen Straßen vor der Haustür aufkommen zu müs-sen, folglich also doppelt belastet sind.
Sicherlich gibt es keine Gerechtigkeit bei der Steuer- und Abgabenbelastung. Aber von vorneherein einen möglichen Gemeinschaftsgeist in einer Kommune in Abrede stellen zu wollen mit dem abstrusen Argument „Anwohner von Bundes- und Kreisstraßen würden betroffen sein, wenn Kosten auf mehrere Schultern verteilt sind“? Die-ser Gedanke mag gut zu einem Fachan-walt für Verwaltungsrecht passen. Ver-dient dieser doch sein Geld mit einem derzeit für den Bürger (und den Politi-ker?) kaum durchschaubaren Abgaben-recht. Klare Regelungen würden ihn, wenn auch nicht arbeitslos machen, so doch seinen Verdienst womöglich schmälern.
Und hier kommt das eigentliche Pro-blem, der Gesetzgeber, also der Politi-ker. Schwarz-Rot in Hannover haben sich darauf geeinigt, Ausbaubeiträge in Kommunen bis auf 20 Jahre strecken zu können; frei nach dem Buch von Francois Ruffin: „Dieses Land, das Du nicht kennst“. In unseren Kommunen liegt das Durchschnittsalter der Bürger um die 50 Jahre, vielfach sind es Rent-ner nach einem langen Erwerbsleben. Viele Ältere wohnen in dörflicher Struk-tur nach wie vor in Eigenheimen im familiären Umfeld, auch, weil ein Heimplatz nicht erschwinglich ist (und sie so auch ungewollt das Sozialsystem nicht belasten). Und im Zweifelsfall soll nun für diese Personengruppe nach Entscheidung in Hannover die finan-zielle Last einer Straßensanierung über einen langen Zeitraum gestreckt, ggf. auch noch auf die Erben übertragen werden. Summen von 10.000 Euro und mehr kommen da schnell zusammen. Welche Kommune nimmt diesen Ver-waltungsaufwand auf sich?
Ist es den verantwortlichen Politikern wirklich nicht möglich, klare und überschaubare Regelungen (Gesetze) zu beschließen, um sowohl dem Aus-bau- bzw. Erneuerungsbedarf an Stras-en, der veränderten Demografie und
dem damit mittlerweile im ganzen Nie-dersachsenland artikulierten Wunsch nach Veränderung der Finanzierungs-modelle und damit vernünftigen Rege-lungen zu entsprechen? Offensichtlich nicht … ein einhelliges fadenscheiniges und mutloses „Weiter so“ mag für die Oberen und die eingespielte Adminis-tration bequem sein, ist aber unter geänderten Rahmenbedingungen schlicht verantwortungslos. Neue Zei-ten brauchen neue Antworten, zumal wir auch in anderen Systemen viel-fachen Änderungen unterliegen (Sozial-system, Maut, etc.). Aber wir haben ja zum Glück unsere freundlichen Abge-ordneten aus Hannover vor Ort, die immer wieder Bürgernähe propagie-ren.
Stellen Sie ihnen Fragen und vor allem fragen Sie, warum wirkliche Verände-rungen nicht angedacht sind. Das geht übrigens auch per Mail, wenn er sich rar macht, weil er vielleicht gerade „die Welt retten will“. Unsere Gesetze sind nicht gottgewollt, sondern werden stets von den Menschen gemacht und abgestimmt, die auch von unserer Gunst (den Wählerstimmen) abhängen. Und lassen Sie sich nicht mit Sonntags-reden abspeisen, davon haben wir genug gehört. Ansonsten gilt für diese Klientel die „dinosaurische“ Weisheit: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“! Oder müssen wir Bürger wirklich erst gelbe Westen anziehen, um in Hannover gesehen und gehört zu werden?
Martin Lamke, Wingst
ein von der Niederelbe-Zeitung nicht veröffentlichter Leserbrief von Martin Lamke, Wingst:
Straßenausbausatzung (STRABS), im ländlichen Raum ist nahezu jeder direkt betroffen
Artikel NEZ vom 22.03.2019 „Straßenbau: Es gibt auch klare Verlierer“ und NEZ vom 16.05.2019 „Anwohner sollen weiter zahlen“ mit Inhalt GroKo in Hannover hält an den Anwohnerbeiträgen zur Straßensanierung fest.
In dem ersten Artikel wird kritiklos die Meinung von Dr. von Waldthausen, einem Fachanwalt für Verwaltungs-recht, übernommen, der für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung eintritt: der Bürger zahlt, wenn die Gemeindestraße vor seiner Haustür saniert werden muss, unabhängig davon, wer Verursacher der Schäden war… und das war bzw. ist im seltens-ten Fall der Anwohner mit seinem PKW; denken Sie bitte nur an die unsachgemäßen Buddeleien der Netz-betreiber (Gas, Strom, Wasser, Internet, Telefon), die Busse, die Müllabfuhr, die Lohnunternehmer mit ihren 40-to-Ge-schossen. Dies alles sind Gewerke, die mit ihrem Tun auf und an der Straße Geld verdienen, deren Abgaben aber zur Sanierung der Straßen regelmäßig nicht in der Gemeinde zur Verfügung stehen, also dort wo die Schäden ent-stehen…für die aber die Anlieger an Gemeindestraßen aufkommen müs-sen.
Und dann am 16.05. sogar auf der Titelseite der NEZ ohne Kommen-tierung die Aussage „Das Land Nieder-sachsen hält an den Straßenausbau-satzungen fest“. Ich will hier gar nicht die Frage aufwerfen, wer das Land ist… Haben die zurückliegenden Wahlen in Europa, im Bund und im Land nicht ausreichend gezeigt, dass die großen Parteien jegliche Bodenhaftung und damit das Vertrauen der Bürger ver-loren haben? Offensichtlich nicht nach-haltig genug, denn zahlreichen Bestre-bungen von Bürgern und deren Initia-tiven, die Finanzierung von Straßen und Wegen auf andere Füße zu stellen, werden „oben“ nicht einmal zur Kenntnis genommen, weil sie vielleicht von unseren Abgeordneten nicht trans-portiert werden oder die dort „oben“ eben doch teflonisiert sind… es bleibt nichts hängen.
Auch die politisch Verantwortlichen im Landkreis und in den Kommunen blei-ben ganz ruhig… weil vielleicht partei-politisch von oben verordnet. Oder die Verwaltung, weil die Verwaltungskos-ten für STRABS in Deutschland leicht ca. 50 % der Beiträge ausmachen. Oder eben Dr. von Waldthausen, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht wie-derholt die Ansichten der Kommunen vertreten hat und damit sein Geld verdient.
Ganz anders jüngst in Bremervörde; dort gab es im Zuge der Europa-Wahl eine Bürgerbefragung für oder gegen die Beibehaltung der STRABS. Ergebnis: 81 % der Wähler in Bremervörde haben sich gegen die STRABS ausgesprochen und bringen den Rat nun in Zugzwang.
Bei uns in der Region wird weiter daingedümpelt, nur keine Veränderun-gen. Vielmehr ein „weiter so“ wie in der Zeit, wo die Hauseigentümer aus-schließlich der Oberschicht angehör-ten, ihre Villen soweit auseinander-lagen und sie deshalb an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt wur-den. Heute sind Einfamilienhausbesit-zer normale Menschen, für die Stras-sensanierungsrechnungen über meh-rere Tausend Euro leicht existenzbe-drohend sein können, wie viele Bei-spiele zeigen, frei nach dem Motto „Straße saniert, Anwohner ruiniert“.
70 Jahre Grundgesetz, gerade groß ge-feiert. Artikel 21 lautet: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbil-dung des Volkes mit“ und bekommen dafür 2019 insgesamt 190 Millionen Euro an Steuergeldern. Wenn man sich umschaut, dann werden genau diese beiden Volksparteien vom „Willen von unten getrieben“, von Willensbildung im Sinne der Bürger keine Spur. Und genau diese großen Parteien in un-serem Flächenland sind sich einig, dass im Falle von STRABS diese Willensbil-dung dem Bürger, eigentlich trotz besseren Wissens, von oben verordnet wird. Von den insgesamt ca. 2,2 Millionen Gebäuden in NS (Ende 2017) haben fast 2 Millionen eine bzw. zwei Wohneinheiten, im Landkreis sind es 62.000 von 67.000. Daraus ergibt sich ein Bestandteil von ~ 91 bzw. ~ 93 % an privaten Hausbesitzern, die vornehm-lich in den Gemeinden von Fall zu Fall dafür zu sorgen haben, die zum Teil in die Jahre gekommenen Straßen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, auf Kosten der Anlieger mit hohen Summen saniert werden.
Ein einhelliges fadenscheiniges und mutloses „Weiter so“ mag für die Oberen und die gut eingespielte Ad-ministration bequem sein, ist aber unter geänderten Rahmenbedingun-gen schlicht verantwortungslos. Neue Zeiten brauchen neue Antworten, zu-mal wir auch in anderen Systemen viel-fachen Änderungen unterliegen (Sozial-system, Maut, etc.)… und z.B. gerade Verbandsbeiträge für den Deichunter-halt und die Entwässerung werden bei uns einsichtig anstandslos regelmäßig und solidarisch gezahlt, quasi als Ver-sicherung, dass eben nicht irgendwann immense Summen im Rahmen der Daseinsvorsorge auf den einzelnen Bürger zukommen… und Regelungen dieser Art für Straßensanierungen sol-len nicht möglich sein?
STRABS klingt auf den ersten Blick un-anständig und entpuppt sich bei nä-herem Hinsehen auch für die betrof-fenen Grundstückseigner als ungerecht und unfein, was den Geldbeutel an-geht. Dass es auch anders geht, davon sprechen Initiativen von Bürgern, von einzelnen Kommunen und von Bun-desländern Bände, die sich mittlerweile von der Straßenausbausatzung verab-schiedet haben. Und bei uns nicht einmal einen „Aufreger“ wert? Aber der wird kommen, wenn auf einen Schlag große Summen für Straßensanierun-gen von den Bürgern gefordert wer-den.
Liebe Volksparteien, passt auf, dass Euch das Volk nicht noch weiter abhan-denkommt. Es gibt viel zu tun und das fängt mit dem „Zuhören“ an und endet mit vernünftigen Regelungen, aber nicht mit einem rückwärtsgewandtem „das war schon immer so“, (bequem) wie zur Zeit der Villenbesitzer. Von uns „schlecht kommuniziert“, heißt es dann regelmäßig aus den Parteizentralen wenn Unmut oder Unverständnis bei den Bürgern festgestellt wird … meint aber: der Bürger ist zu dumm zu be-greifen, was die Politik doch alles an „guten Dingen“ für ihn bereithält. Da haben die jeweils Verantwortlichen aber die Rechnung ohne den mün-digen Bürger und Informationsfluss im Netz gemacht.
Müssen wir Bürger wirklich erst gelbe Westen anziehen, um in Hannover ge-sehen und gehört zu werden?
Martin Lamke, Wingst
weg-mit-strabs@ewe.net



Mitglied Lenkungsgruppe NBgS
Koordinator Region NORD



Edmund Nürnberg




Edmund Nürnberg
Mitglied Lenkungsgruppe NBgS
Koordinator Region NORD



Edmund Nürnberg
Mitglied Lenkungsgruppe NBgS
Koordinator Region NORD
Ein Kommentar von Martin Lamke, Wingst:
NEZ vom 03.07. Otterndorf: “Ausbaubeiträge sorgen für Ärger“
Wie in der NEZ zu lesen, werden von der Stadt ca. 321.000€ von Anliegern eingefordert, weil die Innenstadt durch den Rückbau einer Straße (neue Parkbuchten, Gehwegen und Grünflächen) an Attraktivität gewonnen hat. Gemäß gültiger Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) ist sie dazu berechtigt; auch Klagen werden hier nicht weiter führen, wie viele Beispiele zeigen.
Wie mögen die betroffenen Geschäftsleute sich fühlen? Eben noch wg. Corona am Abgrund gestanden und vielleicht nur durch staatliche Hilfen vor dem Absturz bewahrt und heute einen Schritt weiter Richtung Schlund, weil bis zu fünfstellige Summen von der Verwaltung eingefordert werden.
Der heutige verständliche Ärger hätte aber durchaus vermieden werden können, wenn Sinn und Zweck der StrABS in heutiger Zeit frühzeitig hinterfragt worden wäre. Tatsache ist, Straßenausbaubeiträge sind ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Und in 10 von 16 Bundesländern bereits abgeschafft, weil Bürger und Politik nicht die Anlieger in direkter Verantwortung für die Straße vor der Haustür sehen.
Und da jeder Anlieger in Orten mit einer StrABS irgendwann von Zahlungen für die Straße, den Bürgersteig, die Parkbuchten und die Beleuchtung betroffen sein wird, sollten die Bürger begreifen, dass es gilt, rechtzeitig und nachhaltig Einfluss geltend zu machen, z.B. durch klare Bekundungen gegen eine StrABS. Wird der Zahlungsbescheid erst einmal angekündigt, ist es zu spät, wie der Ärger in OTT zeigt. Es gibt durchaus Alternativen, auf StrABS zu verzichten, wie immer mehr Kommunen östlich der Oste oder auch in Wingst zeigen; aber auch landesweit haben Bürgerproteste dazu geführt, die StrABS abzuschaffen. Sie gehen den Weg, alle Bürger moderat an den Ausbaukosten zu beteiligen bzw. je nach Kassenlage auch ganz zu verzichten. Besser jedoch wäre, wenn die Kosten vom Land übernommen werden, wie bei der Mehrheit der Bundesländer praktiziert.
Das letzte Argument der Verwaltung, wie auch in OTT nachzulesen, ist dann immer „vom Anlieger bezahlte Attraktivität ist ein Gewinn, ihre Grundstücke seien dann aufgewertet.“ In diesem konkreten Falle in OTT bleibt zu hinterfragen, wo jeweils der Mehrwert für die betroffenen Zahler liegt. Parkplätze (ich denke von der Anzahl sogar mehr) gab es vor der Baumaßnahme auch. Sind teuer bezahlte Bäume und Grünflächen auf Gemeindegrund (öffentliches Gut aus Sicht der Finazwissenschaft), die zudem noch aufwendiger Pflege bedürfen, eine Aufwertung für den Anlieger?
Lieber Leser, haben Sie jemals Ihre Immobilie zwecks Wertermittlung schätzen lassen? Nie wird die Frage gestellt nach dem Umfeld gestellt. Es zählt eigenes Haus und eigener Hof und nicht die Attraktivität des Gemeindegrundes vor Gartenpforte oder Haustür. Landläufig ist der Mehrwert eines Objektes nur zu generieren, wenn das für die Beteiligung am Straßenausbau zu zahlende Geld z.B. in eine energetische Sanierung gesteckt würde. Diese Sicht sollte sich Politik/Verwaltung endlich zu Eigen machen.
Wenn eine Kommune meint, sich attraktivieren zu müssen, dann soll bitte auch die Kommune dafür aufkommen oder diese Maßnahme eben allen Bürgern in Rechnung stellen. Nicht aber denen, die durch eine neue Attraktivität kein Schmuckstück, kein Brötchen, keine Reise, kein Essen oder was auch immer mehr umsetzen.
Ketzerisch könnte ich auch fragen „Bin ich mehr wert, wenn ich mir als Jeans-Träger einen Anzug kaufe?“, also mein Äußeres attraktiviere? Möge jeder die Frage für sich beantworten. Für die aktuell Betroffenen kommt eine Diskussion der STRABS zu spät. Aber die nächste Sanierung steht an und wenn es dann immer noch eine StrABS gibt, zahlen wieder die Anlieger, also demnächst auch Sie, frei dem „Motto Straße saniert, Bürger ruiniert“.
Martin Lamke, Wingst


Michael Zacharias
Mitglied Lenkungsgruppe NBgS
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Auszug aus dem Stader Tageblatt vom 16.7.2020
Stades Kanäle und Straßen bedürfen der Sanierung und des Neubaus – das geht in die Millionen. Und die muss die Stadt nach der Abschaffung der Straßenausbau-Beitrags-satzung (Strabs) erst mal alleine aufbringen. Wo derzeit überall gebaut wird – eine Zwischenbilanz.
Im neuen Baugebiet in Riensförde ist Endausbau angesagt. Die Heidesiedlung ist längst bezogen, die Bürger sehnen ordentliche Straßen und sichere Fußwege herbei. Die fallen in den Hauptachsen recht üppig aus, die Nebenstraßen sind etwas schmaler und einfacher gehalten. Verkehrs-beruhigt sind sie alle. Drei Millionen Euro kostet die Bau-maßnahme im ersten und zweiten Bauabschnitt. Es ist das teuerste derzeit laufende Projekt der Stadt in Sachen Straßenbau....

Edmund Nürnberg
Mitglied Lenkungsgruppe NBgS
Koordinator Region NORD
In dem Bericht wird aber der falsche Eindruck erweckt, all die aufgeführten Kosten würden aus dem von uns – ob als Arbeitnehmer, Gewerbetreibender, Unternehmer, Indus-triebetrieb, Rentner, über Steuern, Abgaben und Gebühren – gut gefüllten Haushalt der Hansestadt beglichen. In Neu-baugebieten werden die Anlieger laut BauGB zu Er-schließungsbeiträgen in Höhe von bis zu 90 Prozent der Kosten herangezogen. In dem Fall werden von den erwähn-ten drei Millionen Kosten lediglich 300 Tausend Euro aus dem allgemeinen Haushalt beglichen, der Rest von 2,7 Millionen Euro wird den „Neusiedlern“ in Rechnung gestellt.
Die Erhaltung und gegebenenfalls Erneuerung maroder Kanalisation liegt im Aufgabenbereich der AES, die dafür die von uns gezahlten Abwassergebühren nutzt. Dadurch wird der allgemeine Haushalt also nicht belastet. Dieses sind nur zwei Beispiele dafür, wie durch eine oberflächliche Berichterstattung ein völlig falscher Eindruck bei einem un-informierten Leser erreicht wird, wofür er auch noch gutes Geld bezahlt. Erschließungskosten und Erhalt einer funk-tionstüchtigen Kanalisation müssen auch nach Abschaffung der musealen Straßenausbaubeitragssatzung nicht von der Stadt aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden, son-dern werden durch Beiträge und Gebühren der betroffenen Einwohner erwirtschaftet.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, der Bericht in dieser undifferenzierten Form stammt aus dem Rathaus.
Haushalt nicht belastet
Zum Artikel „Hier wird in die Hände gespuckt“ (TAGEBLATT vom 17. Juli) schreibt Edmund Nürnberg, Götzdorfer Straße in Stade:
Es ist vollkommen richtig und gut, dass nach vielen Jahren, in denen quasi Stillstand herrschte, nun wieder mehr für den Erhalt unserer Infrastruktur gemacht wird. Jeder Haus-besitzer weiß aber auch, je länger man den Erhaltungsauf-wand vor sich herschiebt, umso größer werden die Schä-den, und es wird deutlich teurer, als wenn man beizeiten gehandelt hätte.
Ein Kommentar von Holger Gulyas, Adendorf:
Heute, am Freitag, den 7.10.2022, vor der Wahl zum Niedersächsischen Landtag, buhlten auf dem Adendorfer Wochenmarkt zwei Spitzenkanditatinnen des Wahlkreises Lüneburg um die Stimmen der WählerInnen und verteilten Prospekte mit Sprechblasen. So wurde ich dort von Frau Schröder-Ehlers (SPD) angesprochen. Ich teilte ihr mit, dass ich ihr kürzlich eine Mail geschickt hatte, in der ich die Haltung der Niedersächsischen SPD zur Straßenausbauge-bühren-Satzung kritisierte. In dem kurzen Wortwechsel be-kräftigte sie, dass sie diese Satzung “gut” fände. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2019 eine 87-jährige Dahlenbur-ger Hausbesitzerin von mehreren tausend Euro Straßen-ausbaugebühren bedroht war, die sie nicht hätte zahlen können (LZ online vom 8. Februar 2019), finde ich diese Position der SPD geradezu verabscheuungswürdig – auf keinen Fall sozial (ein Wort, das immerhin Bestandteil des Namens für diese Partei ist). Ich bin auch empört über die Ungerechtigkeit, dass ich als Radfahrer im ungünstigsten Fall (Aufhebung des Strabs-Moratoriums in Adendorf und Ausbau des Bültenwegs oder Jahnwegs) Zigtausende von Euro bezahlen müsste, damit Autofahrer bequem den Bülten- bzw. Jahnweg entlangbrettern können – auf dem Bültenweg mit erlaubten 50 km/h und ganz zu schweigen von den etlichen LKWs, die diese Straße nutzen. Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wenn HausbesitzerInnen in Niedersachsen SPD wählen.
© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg