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Hier gibt es Informationen aus dem niedersächsischen Bündnis
Aktuellste Beiträge

Die Straßenausbaubeitragssatzung ist ein Auslaufmodell. In 10 Bundesländern gibt es diese unsägliche Satzung bereits nicht mehr (Stand August 2022). Ein Flickenteppich ist die Folge. Das Ungerechtigkeitsgefälle in der Republik wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die Satzung eine Kann-Bestimmung ist und von jeder Gemeinde umgesetzt werden kann, da, wo sie noch Bestand hat.
In Niedersachsen fehlt der politische Wille zur Abschaffung. Die GroKo in Hannover hält unbeirrbar an dieser Satzung fest. Deshalb muss der Druck vor den Toren des Niedersächsischen Landtags aufgebaut werden. Hier werden die Weichen gestellt. Das Ergebnis hat erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der kommunalen Haus-halte.
Mehr als 100 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften haben sich in Niedersachsen vernetzt, um gegen die Strabs zu kämpfen. Und ständig wird dieser Kreis größer und entfaltet eine unüberhörbare und unübersehbare Dynamik.
Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge ist ein Zusammen-schluss von über 100 Bürgerinitiativen, deren gemeinsames Ziel es ist, für die Abschaffung des §6 NKAG zu kämpfen. In zurzeit 7 Regionen, die von Regionskoordinatoren geleitet werden, werden Aktionen auf kommunaler, überregionaler oder landesweiter Ebene geplant und umgesetzt.
Die untenstehende Grafik bildet die Regionen mit den zugeordneten Landkreisen ab, in denen sich Bürgerinitiativen gegründet haben.
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7. landesweite BI Treffen
Laatzen 29.2.2020
Bei dem folgenden Text handelt es sich nicht um die offizielle Presseerklärung des NBgS. Diese ist den Medien und auch unserer Homepage zu entnehmen. Hier anklicken.
Vielmehr gibt der folgende Text meine persönlichen Wahrnehmungen wieder. Die Bilder stammen vornehmlich von Bernd Jackisch (Koordinator Region Südharz)
Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) lud zum 7. landesweiten Treffen am 29.2.2020 nach Laatzen ein. Ausrich-ter war die Region Süd-Ost, federführend Maren und Michael Zacharias und Rainer Schumann. Die Wahl des Veranstaltungsortes war nicht dem Zufall geschuldet, so könnte man meinen.
Laatzen hat die Strabs zum 1.1.2020 abgeschafft und zusätzlich Kompensationsmöglichkeiten für den Haushalt 2021 beschlossen. Ein würdiger Ort mit Strahlkraft und Vorbildfunktion für lernresis-tente Kommunen.
Der Einladung waren mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Interes-sengemeinschaften aus Niedersachsen gefolgt. Das Podium war prominent besetzt mit Dr. Mar-co Genthe (MdL, Sprecher für Recht, Verfassung und Justizvollzug und Innenpolitik für die FDP), Bernhard Zentgraf (Vorsitzender Bund der Steu-erzahler Niedersachsen und Bremen e.V.), Ulrich Hübschmann (Rechtsanwalt Springe/Bennigsen), Harald Beckmann und Werner Eggers (Vor-standsmitglieder des ASK-BISSS n.e.V.) und Tibor Herczeg (Geschäftsführer des VWE Niedersach-sen). Joachim Döring, bekannt aus dem Rund-funk, übernahm die Moderation.
Michael Zacharias (Wir für Gadenstedt) und Rai-ner Schumann (Forum 2014 Laatzen) ließen in ihrer Begrüßung keinen Zweifel daran aufkom-men, dass sich die Straßenausbaubeitragssat-zung in unserer Republik zu einem beherrschen-den gesellschaftlichen Diskurs entwickelt hat. Man war sich einig in der Feststellung, dass die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubei-träge unverhandelbar sei. „Diese Forderung ge-nießt eine vollumfängliche Unterstützung von Vereinen und Verbänden wie Haus & Grund, Landvolk, Mieterbund, VWE, Bund der Steuer-zahler, ASK BISS und anderer“, so Zacharias.
Dr. Marco Genthe (FDP) verwies in seinem State-ment auf die Kann-Bestimmungen des § 6b NKAG. Kommunen können, müssen aber nicht Straßenausbaubeiträge erheben. Er machte deutlich, dass Anlieger keinen Einfluss auf die Kosten grundhafter Straßensanierung hätten, gleichwohl aber mit bis zu 75% der Kosten be-lastet werden. Die angebliche Wertsteigerung des Grundstückes bei grundhafter Straßensanie-rung bleibt eine unbewiesene Hypothese. Die Sanierung zielt allein darauf ab, die beschädigte Straße wieder normal befahrbar zu machen. Dr. Genthe verwies auf den Sachverhalt, dass in Nie-dersachsen bereits ein Drittel der Kommunen die Satzung abgeschafft hätten. „Es sei Aufgabe des Landes für den Unterhalt der Straßen Sorge zu tragen“ so Genthe weiter. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und müssten demzu-folge auch von der Allgemeinheit, d.h. aus Steu-ergeldern, unterhalten werden. Die FDP rechnet mit 50 Millionen EURO jährlich für die Straßensa-nierungen in Niedersachsen.
Bernhard Zentgraf (Bund der Steuerzahler) ver-wies auf den Schulterschluss der Verbände, die in einem gemeinsamen Positionspapier die Ab-schaffung der Straßenausbaubeitragssätze for-dern. Er spricht von einer Scheinlösung der Lan-desregierung, die die wahren Probleme nicht löst. Massiv kritisiert Zentgraf den Wegfall des Passus, der die Gemeinden im Gesetzesentwurf noch verpflichtete, einen Nachweis ihrer Unter-haltspflicht von Straßen vor Ablauf von 25 Jahren seit der Herstellung oder Erneuerung zu erbrin-gen, um Beitragsfähigkeit zu begründen. Weiter verwies er auf den bürokratischen Verwaltungs-aufwand bei Erhebung der Beiträge. Er ist zuver-sichtlich, dass die Straßenausbaubeiträge wegfal-len werden. Eine Grundsteuer B-Erhöhung sei keine Alternative.
Tibor Herczeg (VWE) bemängelt das nicht immer vorhandene Fachwissen in der Kommunalpolitik. Seit Jahren tritt der VWE für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Das NBgS wird von Herczeg mit aufklärenden Vorträgen vor Ort un-terstützt. Er teilt die Zuversicht von Berhard Zent-graf (BdSt), dass auch Niedersachsen die Stras-senausbaubeiträge in der jetzigen Form abschaf-fen wird. Grundsteuererhöhungen seien eine Notlösung. Wiederkehrende Beiträge seien we-gen ihres unverhältnismäßig hohen Verwaltungs-aufwandes und ihrer Rechtsunsicherheit zu ver-nachlässigen. „50 bis 80 Millionen EUR müssten für eine Kompensation reichen“ so Herczeg. Die-se veranschlagte Bandbreite deckt sich mit der Einschätzung der FDP. In seinem Statement ver-wies Herczeg auf die Klimaschutzziele der Bun-desregierung. Das Gesamtkonzept für die Ener-gie- und Klimapolitik legt die Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um die gesetzten, langfris-tigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen. „53% der Menschen wohnen in selbstgenutztem Wohnraum. Älteren Menschen, die in älteren Häusern an älteren Straßen wohnen, wird Geld durch die Straßenausbaubeiträge entzogen, das ihnen dann für die energetische Sanierung fehlt“ so Herczeg. Eine interessante Betrachtung, die in der laufenden Diskussion vernachlässigt wird.
Harald Beckmann und Werner Eggers (ASK-BISSS) machten deutlich, dass es keinen wirt-schaftlichen Vorteil für Anlieger nach grundhafter Straßensanierung gäbe und auch schon deshalb Straßenausbaubeiträge abzulehnen seien. Anlie-gerstraßen gehören nach Widmung zum Eigen-tum der Kommunen. Sie stehen der Allgemein-heit zum Gebrauch zur Verfügung und sind deshalb auch aus Steueraufkommen zu finan-zieren. Die Landesregierung versteckt sich hinter dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hinter dem Konnexitätsprinzip.
Anmerkung des Kommentators mit Bezug auf die Pressemitteilung Nr. 43/2019 vom 29.05.2019:
Das BVerwG vertritt in seinem Urteil vom Mai 2019 die Auffassung, dass die Kommunalaufsicht eine Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbau-beitragssatzung anweisen kann. Kommt eine Ge-meinde einer landesrechtlichen Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht nach, so darf die Kommunalaufsichts-behörde sie hierzu anweisen und erforderlichen-falls eine gesetzeskonforme Satzung im Wege der Ersatzvornahme erlassen.
Werner Eggers vertritt zu Recht die Auffassung, dass Straßenausbaubeitragssatzungen abge-wählt werden können.
Ulrich Hübschmann (Rechtsanwalt) geht schwer-punktmäßig auf die wiederkehrenden Beiträge ein. Er erklärt, dass die Erwartungen hieran nicht eingelöst werden. Er verdeutlicht diese These am Beispiel von Springe. Er bemängelt u.a. auch die mangelnde Kontrollierbarkeit. Hat die Verwal-tung richtig abgerechnet? Im Übrigen verweist er darauf, dass die Verrentung in diesem System keine Anwendung findet und nur Geltung für ein-malige Straßenausbaubeiträge hat.
Im Anschluss an die Statements der Experten auf dem Podium erfolgten zahlreiche Wortmeldun-gen aus der Zuhörerschaft. Michael Zacharias (Wir für Gadenstedt) beschwor nochmals die Zusammenarbeit mit den Verbänden. Gemein-sam bildet diese Formation einen unübersehba-ren und unüberhörbaren Gegenpart zur politi-schen Willensbildung im Kampf für die Abschaf-fung dieses ungerechten Gesetzes
Gegen 13 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen. Die Zeit war gekommen sich am Buffet zu stär-ken.
Nach der Mittagspause wurden die Gäste mit viel Dank und Anerkennung für ihre fachkundigen Einschätzungen verabschiedet. Die Tagesord-nung wechselte zum internen Teil.
Dieser wurde eröffnet mit der Vorstellung der Mitglieder der Lenkungsgruppe des NBgS. Im An-schluss stellte Angelika Flohr-Flögel, Mitglied der Lenkungsgruppe und Koordinatorin der Region Süd, einen Verhaltenskodex vor. Es handelt sich hier um eine Art freiwillige Selbstverpflichtung der BI’n, die den Umgang innerhalb des Bündnis-ses, aber auch den Umgang mit Externen regelt. Ein Regelwerk für die Zusammenarbeit.
Edmund Nürnberg, Mitglied der Lenkungsgruppe und Koordinator der Region Nord, referierte über die Instrumente der direkten Demokratie. Im Verlauf des Nachmittags wurden weitere Maß-nahmen, auch im Hinblick auf die Wahljahre 2021 und 2022, erörtert. Am 16. Mai ist ein lan-desweiter Aktionstag in Städten und Kommunen vorgesehen. Auch eine Sternfahrt in die Bundes-hauptstadt Berlin, zusammen mit Bürgerinitiati-ven aus anderen Bundesländern, ist in der Pipe-line. Das 8. landesweite BI-Treffen soll im Juni 2020 in Gifhorn stattfinden. Ausrichter wird die Region Ost sein.
Am Schluss der Veranstaltung trafen sich die Teil-nehmer zu einem Gruppenfoto.
Ich darf nicht verabsäumen auf ein Ereignis hin-zuweisen, das ich als Demokrat für ungeheuer-lich empfinde. In einem Wortbeitrag kam zur Sprache, dass ein Mitglied der Bürgergemein-schaft Wolfsburg - Eichelkamp (BGE) einen Anruf von einem Ortsratsmitglied erhielt. Der Anrufer hat in einem aggressiven Ton der gesamten Bür-gerbewegung einen äußerst schwerwiegenden Vorwurf gemacht. Er forderte die BGE auf, ihre Aktivitäten im Hinblick auf faschistische Tenden-zen zu überdenken. Die Spitze der Anschuldigun-gen gipfelte in der Aussage, dass die BGE einen Nährboden für einen Personenkreis schaffen würde, der am Beispiel Halle, den Anschlag auf die Synagoge zur Folge hatte. Ein offizielles Auf-klärungsgespräch ist angestrebt.
Es ist ein Eklat, wenn Politiker, denen offensicht-lich in der Diskussion die Argumente ausgehen, sich zu derart verirrten Aussagen hinreißen las-sen. Es darf nicht unbeantwortet im Raume ste-hen bleiben, wenn Forderungen nach demokra-tischen Rechten mit Einsatz von demokratischen Mitteln mit faschistischem Gedankengut in Ver-bindung gebracht werden. Wir stehen auf dem Boden der Demokratie und lehnen dezidiert rechtsradikale oder –populistische Strömungen ab. Nur zur Erinnerung. Der Faschismus ist eine rechtsradikale politische Bewegung, die die Wer-te einer Demokratie ablehnt. Man könnte mei-nen, dass sich politische Autisten feudale Struk-turen zurückwünschten.
Ich darf für alle Strabs-Bürgerinitiativen in An-spruch nehmen, dass diese sich parteilos und parteiübergreifend, basisdemokratisch und auf dem Boden der Verfassung für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Wir suchen jederzeit das Gespräch, jedoch auf Augenhöhe. Wir indoktrinieren nicht, wir klären auf.
Fazit der Veranstaltung:
Der Schulterschluss aller Teilnehmer war spür-bar. Der vitale Wille zur Abschaffung des bürger-feindlichen §6b NKAG ist ungebrochen. Die Be-wegung entwickelt eine Eigendynamik, die nicht mehr aufzuhalten ist. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann dieses unsägliche Gesetz, mit dem Muff des 19. Jahrhunderts in den Ausführungen, kippt. Was sich lohnt zu tun, lohnt sich gut zu tun.
Die Bilder stammen vornehmlich von Bernd Jackisch (Koordinator Region Südharz)


Pressemitteilung vom 21.4.2020 des NBgS
zum Artikel
"Land wird nicht für Straßen zahlen"
21.04.2020
Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge
Weil auf Konfrontationskurs
Frühzeitig startet der SPD Vorsitzende Niedersachsens und „Landesvater“ in den Wahlkampf für die bevorstehenden Kommunal- (2021) und Landtagswahlen (2022) in einem mit der „ Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) geführten und am 13.04.2020 veröffentlichten Gespräch.
Die in diesem Gespräch getätigten und im Kern falschen Aus-sagen werden auch durch ständige Wiederholung aus den Reihen der Landespolitiker nicht richtiger.
Eine Änderung der Landesgesetzgebung, um Satzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verbieten, wird pauschal abgelehnt durch die Aussage: „Das Land wird nicht für Straßen zahlen“. Neun Bundesländer haben inzwischen aber genau dieses zum Wohle ihrer Bürger umgesetzt.
Mit dieser „Basta-Politik“ stemmt sich das Land Nieder-sachsen gegen den Bundestrend und trifft auf Unverständnis bei den mehr als 80 niedersächsischen Bürgerinitiativen und bei der Allianz der Verbände.
Durch die Unterschiede in der Handhabung dieser Beiträge ist ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in der Republik ent-standen. Der verfassungsmäßig garantierte Gleichheitsgrund-satz wird ausgehebelt. Die Gesellschaft wird zunehmend ge-spalten. Sozialer Unfriede ist die Folge.
Generell finanzieren sich Land und Gemeinden überwiegend aus dem Steueraufkommen ihrer Bürger, nach deren jeweili-gen Finanzkraft. Aus diesen Mitteln werden auch Landes- und Kreisstraßen bei Bedarf grunderneuert. Nur bei den kommu-nalen Straßen wird dieser solidarische Gedanke außer Kraft gesetzt. Hier müssen in rund 50 % der niedersächsischen Gemeinden die Anlieger und Grundbesitzer neben den Grundsteuern, die per Definition dem Erhalt der Infrastruktur dienen, zusätzlich die überholten und unsozialen Straßenaus-baubeträge in teilweise horrender Höhe zahlen und zwar unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft.
Natürlich stellt sich dabei sofort die Gerechtigkeitsfrage, aber anders als von Herrn Weil fälschlicherweise dargestellt.
„Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, wie groß der Kreis derer sein soll, die zahlen“. So wird der Ministerpräsident zitiert. Die Ge-rechtigkeitsfrage ließe sich schnell beantworten. Kommunaler Straßenbau ist mit Steuergeldern zu finanzieren, da die Nut-zung der Infrastruktur der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Bürger folgten dem Rat der Politik Eigentum als Altersvor-sorge zu bilden. Laut Auskunft des Statistischen Bundes-amtes leben weniger als 50 Prozent der deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. Das ist ausschließlich selbstge-nutztes Eigentum von überwiegend Rentnern, Arbeitern, An-gestellten und nicht von Investoren. Es ist nicht gerecht, wenn Bürger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und sich zu-weilen generationsübergreifend verschulden müssen. Ein guter Nährboden für Altersarmut.
Herr Weil argumentiert bei den Satzungen für Straßenaus-baubeiträge mit der kommunalen Selbstverwaltung. Das tun auch andere Politiker, wenn ihnen die Argumente ausgehen. Eine intakte kommunale Selbstverwaltung setzt aber auch eine auskömmliche Finanzausstattung voraus.
Nicht ganz unberechtigt fordert der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) eine Beteiligung der Kommunen an der LKW-Maut, da diese Fahrzeuge auch Gemeindestraßen nutzen. Dieses wäre ein erster Schritt zu einer nutzungsab-hängigen Beteiligung am Erhalt unserer Straßen. Allerdings führt das bei einigen Nutzern zu einer weiteren Mehrfach-belastung. So zahlt ein kommunaler Unternehmer Gewerbe-steuer, Grundsteuer, Straßenausbaubeiträge und ggf. erhöh-te Maut.
Auch die Aussage von Herrn Weil: „Ich bin mir sicher, dass die Instandhaltungswünsche in die Höhe schießen würden, wenn das Geld dafür vom Land kommen müsste“ ist nicht generell zutreffend. Es mag zwar die Denkweise von Politikern sein, wenn man sich den, auch im Schwarzbuch dargestell-ten Umgang mit Steuermitteln bei Infrastrukturmaßnahmen ansieht. Häufig fallen sie luxuriöser aus als funktional not-wendig. Der Bürger selbst ist da häufig vernünftiger und auch knausriger.
Insbesondere in, bzw. nach der momentanen Corona-Krise mit den damit verbundenen Einkommensverlusten bei den Bürgern durch Kurzarbeit oder gar Arbeitsplatzverlust, würde eine sofortige Verbotslösung für Straßenausbaubeiträge wie ein Konjunkturprogramm wirken. Die Bürger könnten vorhan-dene Finanzmittel für Erhaltungsaufwendungen und Klima-schutz dem örtlichen Gewerbe zur Verfügung stellen, so dass auch die Gewerbesteuern wieder schnell das Niveau des Jahres 2019 erreichen könnten.
Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) wird mit der steigenden Anzahl der ihm angeschlos-senen BI/IG weiter für die Abschaffung der „Strabs“ eintreten und bittet schon jetzt alle davon betroffenen Bürger Nieder-sachsens bei den bevorstehenden Wahlen mit ihrer Stimme eine neue Zusammensetzung von Räten, Kreis- und Landtag herbeizuführen.
Vorrangig werden demokratische Kandidaten die Stimmen erhalten, die die Sorgen unserer Mitbürger ernst nehmen und sich deshalb auch für eine Abschaffung der „Strabs“ aus-sprechen.
NBgS
Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge
Für Fragen stehen zur Verfügung:
-
Angelika Flohr-Flögel, Tel.: 05541 – 12820, johanngelika@gmail.com
-
Bernd Jackisch, Tel.: 05524 – 6222, bernd.jackisch@t-online.de
-
Michael Zacharias Tel.: 05172 – 370103 michael.zacharias@freenet.de
8.8.2020
Lenkungsgruppe des Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) trifft sich in Stade
Nach langer „Corona-Pause“ hat sich die Lenkungsgruppe des NBgS endlich wieder treffen können. Wir haben einen situationsbedingten Fahrplan bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Oktober 2020 erarbeitet, sowie erste Ideen darüber hinaus zu Papier gebracht.
Trotz der hohen Temperaturen war es eine produktive und harmonische Tagung im wunder-schönen Stade, der in den Wahljahren 2021/2022 sicher noch etliche werden folgen müssen.
Auf dem stimmungsvollen Bild fehlt unser Mitglied Heiko Malinski aus Stade

von links nach rechts: Angelika Flohr-Flögel, Michael Zacharias, Maren Zacharias, Edmund Nürnberg, Bernd Jackisch
11.10.2020
NBgS erhebt eigene Zahlen
Das Land Niedersachsen ist in insgesamt 37 Landkreise (einschließlich der Region Hannover) sowie in 8 kreisfreie Städte untergliedert. Diese wiederum in 942 Gemeinden.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass ca. 30% der Gemeinden in Niedersachsen keine Straßenaus-baubeiträge erheben. Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine offizielle Erhebung, die diese Annahme erhärtet. Folgerichtig hat das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) eigene Erhebungen durchgeführt. Mehrere hundert Interviews mit Gemeindeverwaltungen, Mailanschreiben und Internetrecherchen führten zu unten dargestelltem Ergebnis.
Das Ergebnis ist keine Stichtagsaussage. Der Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 12.5.2020 bis 9.10.2020. In dieser Zeit können sich Sachstände verändert haben, die nicht nachträglich in die Tabelle eingeflossen sind. Gemeinden, die nie eine Satzung hatten, sind in die Kategorie „abgeschafft“ eingeflossen. Eine Unterscheidung zwischen „abgeschafft“ und „keine Satzung vorhanden“ konnte nicht verlässlich gemacht werden. Aus diesem Grunde lautet das Ergebnis: 404 Gemeinden oder kreisfreie Städte in Niedersachsen erheben keine Straßenausbaubeiträge. Das sind fast 43% aller Gemeinden.
Die Erhebungen sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt worden. Dennoch sind Irrtümer oder Übermittlungsfehler vorbehalten.
Jahresrückblick 2020 NBgS
Stellungnahme Freie Wähler Niedersachsen
Von: Arnold Hansen (arnold.hansen@freiewaehler.eu)
Gesendet: 19. März 2021 um 08:10:27
An: michael.zacharias@freenet.de
Betreff: Re: Anfrage vom NBgS zur Abschaffung der Strabs
Sehr geehrter Herr Zacharias,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider komme ich erst heute dazu Ihnen zu antworten.
Die Landespartei FREIE WÄHLER Niedersachsen spricht sich ausdrücklich für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) auf Landesebene aus. Der Erhalt kommunaler Straßen ist ebenso wie bei Landes- und Bundesstraßen Pflichtaufgabe des Straßenträgers. Die Heranziehung von Anliegern zur Finanzierung von Straßenerhaltungsmaßnahmen betrachten wir als ungerecht. Es sind ja nicht nur die Anlieger, die diese Straßen nutzen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Anlieger haben auch nicht die Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer von der Nutzung der Straßen abzuhalten. Vielfach haben die Kommunen die Erhaltungsmaßnahmen der kommunalen Verkehrsinfrastruktur über Jahre vernachlässigt. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen das geschah. Es ist wie gesagt eine Pflichtaufgabe der Kommune und muss somit aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden.
Da eine Abschaffung der Stabs auf Landesebene bisher nicht erfolgt ist, führen wir als FREIE WÄHLER Niedersachsen Informationsveranstaltungen in den einzelnen Kommunen durch. Sie selbst Herr Zacharias waren ja Gast auf einer meiner Vorträge im Landkreis Peine. Ziel ist dabei, die Abschaffung der Strabs vor Ort in den kommunalen Vertretungen beschließen zu lassen. In vielen Kommunen ist das mittlerweile auch schon geschehen. Aber dieses Vorgehen ist nicht nur müßig, es dauert auch extrem lange. Ob dann die kommunale Vertretung vor Ort auch den Beschluss zur Aufhebung der Satzung auch fasst, ist auch nicht sicher.
Um die Anlieger wirklich zu entlasten, ist die Abschaffung des § 6 NKAG erforderlich. Dafür setzen wir uns als FREIE WÄHLER auch ein. Im noch zu erstellenden Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 wird die Abschaffung der Stabs eine unserer wichtigen Forderungen sein.
Die von Ihnen in Ihrer Mail aufgeführten Aspekte trage ich mit. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern klar vor Augen führen, dass es die Regierungsparteien CDU und SPD sind, die eine Abschaffung auf Landesebene verhindern. Das sollten auch die Wähler am 12. September bei der Kommunalwahl im Gedächtnis haben. Wir FREIE WÄHLER werden auch weiterhin alles Mögliche unternehmen, die Strabs abzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnold Hansen
Landesvorsitzender
FREIE WÄHLER Niedersachsen
Mühlenstraße 13
27777 Ganderkesee
Fon: 04222-2094924
Fax: 04222-2094923
Stellungnahme DIE LINKE Niedersachsen
Von: Heidi Reichinnek <heidi.reichinnek@yahoo.de>
Datum: 12.04.21 13:18 (GMT+01:00)
An:
Betreff: Stellungnahme Straßenausbaubeiträge Die LINKE.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als LINKE haben wir uns schon immer dafür eingesetzt, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Für uns ist der Ausbau und die Sanierung von Straßen eine staatliche Aufgabe. Gerade für Menschen, die ihr Leben lang ihr kleines Häuschen abbezahlen, sind diese Beträge eine große Belastung, gleiches gilt für Mieter*innen mit geringem Einkommen, auf deren Miete die Beiträge oft umgelegt werden.
Thüringen hat unter rot-rot- grüner Regierung diese Beiträge abgeschafft - nicht weniger wollen wir für Niedersachsen.
Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung zur Diskussion damals 2019 im Landtag: https://www.dielinke-nds.de/start/aktuell/detail/news/buergerinnen-entlasten-strassenausbaubeitraege-abschaffen/
Auch in den Räten setzen wir uns natürlich dafür ein. Unsere Vertreter*innen in den Räten versuchen in ihren jeweiligen Kommunen, gemäß der aktuellen Kann-Regelung in Niedersachsen, eine Abschaffung der Beiträge zu erwirken. Leider ist es gerade in den chronisch klammen Kommunen schwierig, Mehrheiten zu finden - denn während die Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen bekommen, bleibt die Finanzierung defizitär. Da stehen dann die wenigen freien Mittel plötzlich in Konkurrenz z.B. zu zusätzlichen freiwilligen sozialen Ausgaben. Das Land muss den Kommunen die Beiträge erstatten, hier braucht es eine einheitliche Regelung für ganz Niedersachsen.
Zum Glück findet hier gerade in vielen Kommunen und Bundesländern ein Umdenken statt, deswegen freue ich mich sehr, dass Sie sich für dieses Thema engagieren. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Reichinnek
(Landesvorsitzende Die LINKE. Niedersachsen)
Stellungnahme Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen
Anfrage und Stellungnahme von
Ministerpräsident Stephan Weil
Gesendet: Sonntag, 11. April 2021 21:18
An: Weil, Stephan <Stephan.Weil@spd.de>; SPD-Landesverband Niedersachsen <LV-Niedersachsen@spd.de>; buero@stephan-weil.de
Betreff: NBgS_Erinnerung der Nachfrage vom 24.02.2021
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stephan Weil,
mit Datum 24.02.2021 hatten wir vom Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge eine Anfra-ge zu Ihrer Position, bzw. zu der des gesamten Landesvorstandes, zu den im § 6 NKAG geregelten Straßen-ausbaubeiträgen an Sie gerichtet. Die E-Mail mit der Anfrage im Anhang ging am 25.02.2021 an die Adres-se: buero@stephan-weil.de
Unverständlicherweise und entgegen üblicher Konventionen haben wir aber bisher weder eine Eingangsbe-stätigung noch eine Antwort erhalten.
Leider müssen wir unsere Mitglieder bei diesbezüglichen Nachfragen noch immer vertrösten. Das trifft in den beginnenden Wahlkämpfen aber zunehmend auf Unverständnis.
Deshalb würden wir eine zeitnahe Antwort von Ihnen begrüßen, die wir dann an unsere Mitglieder kommu-nizieren können.
Für den Fall, dass unsere Anfrage vom 24.02.2021 verloren gegangen sein sollte, haben wir sie nochmals beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Lenkungsgruppe
Niedersächsisches Bündnis
gegen Straßenausbaubeiträge
NBgS
Von: "Rienhoff, Axel" <Axel.Rienhoff@spd.de>
Datum: Freitag, 4. Juni 2021 um 12:54
Betreff: FW: NBgS_Erinnerung der Nachfrage vom 24.02.2021
Sehr geehrter Herr Zacharias,
bitte entschuldigen Sie vielmals, dass wir uns jetzt erst bei Ihnen zurückmelden – zwischen den vielen Anfragen zu Corona-Regeln und der Wahlkampfvorbereitung ist Ihre Anfrage leider übersehen worden. Das tut mir wirklich sehr leid!
Ich kümmere mich nun darum, dass Sie schnellstmöglich eine Antwort erhalten.
Viele Grüße
Axel Rienhoff
Landesgeschäftsführer
SPD Landesverband Niedersachsen
Odeonstraße 15/16
30159 Hannover
Telefon: +49 (0) 511 1674-226
Mobil: +49 (0) 151 46 72 11 82
E-Mail: axel.rienhoff@spd.de
Fax: +49 (0) 511 1674-211
Die SPD Niedersachsen im Internet:
Von: Rienhoff, Axel (axel.rienhoff@spd.de)
Gesendet: 8. Juni 2021 um 10:55:18
Betreff: FW: NBgS_Erinnerung der Nachfrage vom 24.02.2021
Sehr geehrter Herr Zacharias,
hier wie angekündigt die Position der niedersächsischen SPD zu den Straßenausbaubeiträgen:
Eine landesseitige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen würde Kosten zwischen 100 und 200 Mil-lionen Euro auslösen und hohe Einnahmeausfälle beim Land entstehen lassen. Diese Mittel wiede-rum würden fehlen in anderen wichtigen Feldern (Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Arbeits- und Wirt-schaftsförderung).
Die Pandemie hat es zudem erfordert, dass wir zur Abwehr bzw. Milderung der Corona-Pandemie und der ihr folgenden Wirtschaftskrise ein COVID-19-Sondervermögen eingerichtet haben. Die Ausstat-tung des Sondervermögens und die aus der aktuellen Wirtschaftsentwicklung resultierenden Minder-einnahmen stellen das Land vor enorme finanzpolitische Herausforderungen. Grund ist, dass wir zur Deckung des entstandenen Bedarfes im letzten Jahr notsituationsbedingte Kreditermächtigungen von über acht Milliarden Euro beschlossen. Wir werden uns deshalb in den nächsten Jahre auf unsere bisherigen politischen Schwerpunkte beschränken müssen, um die aufgenommenen Schulden in den nächsten 25 Jahren zurückbezahlen zu können. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeträge kann daher im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort vorgenommen werden, eine landessei-tige Abschaffung lehnen wir aus den vorgebrachten Gründen aber weiterhin ab.
Dennoch möchten wir festhalten, dass wir weitere Verbesserungsoptionen prüfen und ggf. nutzen. Auch in der Vergangenheit haben wir bereits Verbesserungen beschlossen: Mit der Novellierung des NKAG im Jahr 2019 haben wir einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen und denen der Bürgerinnen und Bürger gefunden, um die Beitragspflichtigen noch stärker zu entlasten und den Prozess transparenter zu gestalten. Im ersten Schritt heißt das: Mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme muss ihnen die voraussichtliche Beitragshöhe mitgeteilt werden. Im zweiten Schritt können die Kommunen den beitragsfähigen Aufwand nach ihrem Ermessen insgesamt geringer ansetzen, wodurch die festzusetzenden Beiträge deutlich niedriger ausfallen können. Zuschüsse Dritter können den beitragsfähigen Aufwand insgesamt reduzieren. Um hohe Einmal-zahlungen zu vermeiden, wurde die voraussetzungslose Verrentung der Beitragsschuld über bis zu 20 Jahre ermöglicht. Auch eine flexible Verzinsung der verrenteten Beitragsschuld von bis zu 3% sind vorgesehen. Weiterhin wird durch sogenannte Tiefenbegrenzungen und Eckgrundstücksvergünsti-gungen verhindert, dass große Grundstücke überproportional belastet werden.
Viele Grüße
Axel Rienhoff
André Grote
hält sein Versprechen


von links: Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, André Grote
FDP mobilisiert erneut gegen Straßenausbaubeiträge
Hannover (dpa/lni) - Trotz der Reform der Straßenausbaubeiträge vor eineinhalb Jahren in Niedersachsen mobilisiert die FDP erneut gegen die Abgabe, die Kommunen von Anliegern bei Straßensanierungen kassieren können. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner nahm am Donnerstag vor dem Landtag in Hannover eine Petition gegen die Beiträge mit 7500 Unterschriften in Empfang, die FDP-Regionalpolitiker André Grote organisiert hatte. Das Ziel sei, die strittigen Beiträge erneut im Landtag auf die Tagesordnung zu bekommen, so Grote. Es sei gerechter, die Straßenarbeiten aus Steuern zu finanzieren, die jeder Bürger nach seiner Finanzkraft zahlen müsse statt über Gebühren, die jeden Anlieger unabhängig von seiner finanziellen Lage treffen.
FDP-Fraktionschef Birkner plädierte dafür, den Kommunen die Ermächtigungsgrundlage zum Erheben der Beiträge zu streichen und ihnen stattdessen einen Finanzausgleich in Höhe von 50 Millionen Euro zukom-men zu lassen. Nach kontroverser Debatte hatte der Landtag Ende 2019 eine Änderung des Kommunalab-gabengesetzes beschlossen, das den Kommunen mehr Spielraum bei der Form der Beitragserhebung und der Bemessung gibt. Wie von vielen gefordert, wurden die Beiträge aber nicht abgeschafft, nicht alle Kom-munen erheben sie.
Ihre Forderung nach einer neuen Befassung des Landtags mit den Straßenausbaubeiträgen begründete die FDP mit den Ergebnissen einer Umfrage des Bunds der Steuerzahler. Nur jede sechste Kommune gewähre Anliegern nach der Reform des Gesetzes Erleichterungen bei den Beiträgen, hatte der Steuerzahlerbund in der vergangenen Woche mitgeteilt.
«Die halbherzigen Reformen der großen Koalition entpuppen sich als Rohrkrepierer», sagte der Landes-vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Bernhard Zentgraf. «Unsere Befürchtungen, dass die Mehrheit der Grundstückseigentümer durch die Reform keine Entlastung erfährt, bestätigen sich.» Zentgraf forderte erneut den vollständigen und flächendeckenden Wegfall der umstrittenen Beiträge. «Gemeindestraßen werden von allen genutzt. Deshalb müssen sie auch gemeinschaftlich finanziert werden.»
Der Protest ebbt nicht ab
Stefan Birkner: "Der Protest ebbt nicht ab." - Petition gegen Straßenausbaubeiträge kommt mit Unterstützung der FDP-Fraktion in den Landtag
"Der Ausbau und die Instandhaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen ist eine öffentliche Aufgabe, die nicht den individuellen Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet werden darf, nur weil sie das Pech haben, zur falschen Zeit am falschen Ort zu wohnen", sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stefan Birkner. Gemeinsam mit dem kommunalpolitischen Sprecher der Liberalen im Landtag, Marco Genthe, nahm Birkner am Donnerstag eine Petition des FDP-Regionalpolitikers André Grote für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entgegen. Grote übergab zudem die Unterschriften von 7.500 Nie-dersächsinnen und Niedersachsen, die diese Forderung ebenfalls unterstützen. Mit der Petition und der öffentlichkeitswirksamen Übergabe vor dem Landtag soll das Thema erneut auf die Tagesordnung des Lan-desparlaments gebracht werden.
Birkner fordert, dass der Landtag den Kommunen die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Beiträge entzieht und ihnen zum Ausgleich 50 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellt, damit diese die öffentliche Infrastruktur finanzieren können. "Wir haben immer die landesweite Abschaffung der Beiträge gefordert und wir bleiben weiterhin auf Kurs. Nach wie vor sind wir die einzige Fraktion im Landtag, die einen konkreten Weg aufzeigt, wie wir dieses Ziel verwirklichen wollen", sagt Marco Genthe.
Den liberalen Druck aufrecht halten
Die Große Koalition hatte 2019 zwar auf Druck der Liberalen eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet, das die Beiträge regelt, die Straßenausbaubeiträge bestehen in Niedersachsen aber weiter-hin. Die "Reform" räumt den Kommunen lediglich etwas mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Beiträge ein. Haus- und Wohnungseigentümer in anliegenden Grundstücken können aber noch immer von ihren Kommunen für die Ausbaukosten von öffentlichen Straßen oder Plätzen herangezogen werden. Über die Art und Weise der Arbeiten selbst können die Bürgerinnen und Bürger dabei aber nicht mitbestimmen. Die Beiträge, die den Anliegern in Rechnung gestellt werden, sind schnell vier- oder fünfstellig. In Einzelfällen werden Hauseigentümern sogar mehr als 100.000 Euro aufgebürdet. Dass diese Zusatzbelastung schnell existenzgefährdend sein kann, liegt auf der Hand. Stefan Birkner erklärt dazu: "Der Protest gegen die ungerechten Beiträge im Land ebbt nicht ab und auch wir haben nicht vor, locker zu lassen. Es bleibt dabei: Mit den Liberalen im Landtag sind die Straßenausbaubeiträge nicht zu machen."
Rückblick 2021 NBgS
Schreiben Dr. Althusmann
NBgS Demo Hannover 8.9.2022
vor dem Landtag
Am 8.9.2022 fand vor dem Landtag in Hannover eine Demo des NBgS zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge statt. Trotz strömenden Regens kamen über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Niedersachsen.
Hier ein Bericht von Bernd Jackisch, Sprecher IG STRABS-freies Bad Lauterberg und Koordinator der NBgS-Region Südharz.
Hier ein Ausschnitt aus meinem Redebeitrag im Video unten
Statement des NBgS vom 1.11.2022
zur Landtagswahl
Die Wahl zum Landtag in Niedersachsen liegt nun bereits fast einen Monat hinter uns. Je nach partei-politischer Präferenz dürfte sich die Freude oder Enttäuschung über die erzielten Ergebnisse inzwischen wie-der relativiert haben, so dass es nun an der Zeit ist, den Blick wieder nach vorn zu richten.
Auch die Parteien, bzw. die gewählten MdL haben sich inzwischen mit den, durch die Stimmanteile für die nächsten fünf Jahre vorliegenden, Tatsachen arrangiert. Die ersten hervorgehobenen Positionen sind verge-ben, so hat z.B. die CDU bereits einen neuen Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner, den wir und er uns aus zahlreichen Gesprächen zum Thema Stabs kennen. Die Bestimmung von Fraktionsvorsitzenden und (neuen) Landesvorsitzenden wird sich noch bis in den Januar des nächsten Jahres hinziehen. Das sollte uns aber nicht darin hindern, uns bei dem Landtag, seinen Ausschüssen und einzelnen MdLs in Erinnerung zu rufen.
Seit der Gründung des Bündnisses im Jahr 2018 haben wir, auch mit Unterstützung und aktiver Mithilfe engagierter Mitglieder der angeschlossenen BI/IG, einiges erreicht, auch wenn es noch nicht zur landes-weiten Abschaffung der Strabs geführt hat.
Wir waren da optimistischer in Bezug auf die demokratischen Prozesse. Wir verfolgen im Bündnis aber wei-terhin die zwei vorrangigen Ziele:
⦁ Abschaffung der Strabs auf lokaler Ebene, bzw. Erleichterungen, auch wenn die Strabs in den Gemeinden die abgeschafft haben, jederzeit aufgrund aktueller Entwicklungen wieder eingeführt werden kann.
⦁ Sicherstellung dieses Zustandes durch die landesweite Abschaffung und damit für ganz Niedersachsen die Freiheit von der Bedrohung „Strabs“
Im Jahr 2018 hatte von den 942 niedersächsischen Gemeinden rund ein Drittel nie eine Strabs besessen, bzw. diese bereits abgeschafft. Inzwischen sind es rund die Hälfte und damit sind Bürger von rund 160 weiteren Gemeinden vorübergehend sicher vor den ungerechten, unsozialen und existenzbedrohenden Straßenausbaubeiträgen.
Rückblickend lässt sich feststellen, dass wir für die Landesebene alle laienhaft die Dauer der notwendigen demokratischen Prozesse und den starrsinnigen Widerstand der größeren Parteien unterschätzt haben. Un-serer jetzigen Einschätzung nach leben wir in einer konsolidierten, liberalen Konsens Demokratie und nicht in einer Fassadendemokratie, wie einige Demokratiefeinde es gern hinstellen. Von diesen distanzieren wir uns ausdrücklich und lehnen jede Zusammenarbeit ab.
Um diesen Zustand zu erhalten, sind aber möglichst viele engagierte, sachlich kompetente und urteilsfähige Bürger notwendig. Wir alle in Deutschland hatten uns in der Vergangenheit immer weniger um politische Teilhabe gekümmert, sondern unsere Demokratie eher nur konsumiert.
Das Thema Strabs hat bei den Betroffenen sichtbar zu einer Änderung geführt. Gerade zur Kommunalwahl letzten Jahres traten viele aus diesem Kreis als Kandidaten an und erzielten durchaus respektable Ergeb-nisse, brachen damit teilweise erbhofartige Mehrheiten und bestimmen die Geschicke ihrer Gemeinden nun mit.
Wir wollen und haben uns mit unserem Thema aber auch in der Landespolitik bemerkbar gemacht. Wir dürfen uns aber nicht von der Komplexität unseres demokratischen Systems, gerade in dieser Zeit mit den vielfältigen, sich überlappenden Krisen, überfordern lassen. Wir beschreiten weiterhin den in unserer Demo-kratie üblichen Weg, bestehend aus dem Widerstreit unserer Position und ablehnenden Positionen. Daraus entstand auch bisher schon eine Synthese, welche eine „neue“ Position bildete. Auf diesem, von uns konsequent verfolgtem Weg werden wir bis zur Zielerreichung weitermachen. Wie wir im Wahlkampf erfahr-en konnten, haben zwischenzeitlich doch etliche Kandidaten aller Parteien unsere Position, gestützt durch überzeugende Argumente, übernommen.
So gesehen bieten sich uns für die neue Legislatur mehrere Chancen:
⦁ In anderen Bundesländern fordert häufig die Opposition eine Abschaffung der Strabs. Sehr wahrscheinlich wird die CDU in Niedersachsen Teil dieser Opposition sein. Hier können wir die MdL, die unsere Position teilen, unterstützen und bestärken, bis alle MdL dieser Partei unsere Forderung der Abschaffung zu ihrer Forderung machen.
⦁ In der neuen Zusammensetzung der Fraktionen der wahrscheinlich die Regierung bildenden Parteien dürften die MdL die unsere Auffassung teilen, zugenommen haben. Auch hier können und müssen wir weiter Aufklärung betreiben und unsere Position argumentativ überzeugend darlegen.
Das NBgS wird beharrlich weitermachen, bis alle Einwohner Niedersachsens von den unsäglichen Strabs befreit sind.
Viele Grüße an alle Mitstreiter
Die Lenkungsgruppe
Angelika Flohr-Flögel, Heiko Malinski, Edmund Nürnberg, Maren & Michael Zacharias
Niedersächsisches Bündnis
gegen Straßenausbaubeiträge
NBgS
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