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regionale Presseberichte
Aktuellste Beiträge
Was schreibt die regionale Presse zum Thema Strabs?





"Das Geld habe ich gar nicht"
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 2.2.2019
geschrieben von Klaus Reschke

Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 2.2.2019
geschrieben von Malte Lühr
Ein Relikt, die Bürger zu knechten
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 5.2.2019
geschrieben von Klaus Reschke

Die Crux mit der Satzung
Dahlenburg will ausbauen
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 7.2.2019
geschrieben von Klaus Reschke

Landeszeitung
23.2.2019
Ein Artikel aus der Lünepost vom 6.3.2019
geschrieben von Meike Richter
Warum müssen wir bezahlen
Protest in Dahlenburg
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 23.2.2019
geschrieben von Klaus Reschke


Streit um die Strabs
Ein Artikel aus der Lünepost vom 6.3.2019
geschrieben von Meike Richter
Protest vor Dahlenburger Rathaus
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 14.3.2019
geschrieben von Klaus Reschke

Ein Artikel aus
der Lünepost vom 13.3.2019
geschrieben von Meike Richter

Erleichterung reichen nicht
Ein Artikel aus der Lünepost vom 23.3.2019
geschrieben von Meike Richter

Der Protest formiert sich
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 1.4.2019
geschrieben von Klaus Reschke

Strabs liegt vorerst auf Eis
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 5.4.2019
geschrieben von Klaus Reschke


Maßnahmen bis auf weiteres ausgesetzt
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 7.5.2019
geschrieben von Klaus Reschke
Strabs beschäftigt EuGH
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 6.4.2019
geschrieben von Klaus Reschke


BI informiert über Strabs
Ein Artikel aus der Lünepost vom 8.6.2019
geschrieben von Meike Richter
Der Kampf gegen die Strabs geht weiter
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 8.6.2019
geschrieben von Klaus Reschke



Ungeliebte Satzung liegt auf Eis
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 5.7.2019
geschrieben von Klaus Reschke
Kann Protest denn Sünde sein?
Ein Artikel aus dem Elbe-Göhrde-Magazin
vom 2.8.2019
geschrieben von Wilfried Reiser




Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 3.12.2019
geschrieben von Stefan Bohlmann
Aus für Strabs fast besiegelt
Auch Echem schafft die Strabs ab
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 4.12.2019
geschrieben von Stefan Bohlmann

Rat beerdigt ungeliebte Strabs
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 7.12.2019
geschrieben von Stefan Bohlmann

Wir kommen in die heiße Phase
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 3.1.2020
geschrieben von Klaus Reschke

Brief von der Kommunalaufsicht
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 16.1.2020
geschrieben von Klaus Reschke
Schlaglochpiste Strabs
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 18.2.2020
geschrieben von Stefan Bohlmann

Westergellersen macht kurzen Prozess
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 3.3.2020

Kommentar von Wilfried Reiser
zum Artikel in der Adendorfer Rundschau
Adendorfer Rundschau April 2020
Guten Tag Frau Schmelter,
erst heute wurde ich aufmerksam auf folgenden Artikel. In der Adendorfer Rundschau wurde unter der Überschrift „Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Aden-dorf“ ein Zustandsbericht veröffentlicht. Die nüchterne Be-trachtung der Fakten ist nicht zu beanstanden. Gleichwohl sind die Folgen der Umsetzung dieser ungerechten und unsozialen Satzung zu beklagen. Die Bedenken der Umver-teilung der Erhaltungskosten für Gemeindestraßen auf die Solidargemeinschaft und die der Weitergabe in Form einer moderaten Grundsteuererhöhung via Nebenkosten an die Mieter teile ich nicht. Warum auch? Der Gesetzgeber müss-te dafür Sorge tragen, dass nur ein bestimmter Teil der Grundsteuer B auf die Miete umgelegt werden darf. Das wäre gerecht.
Anliegerstraßen werden kostenfrei von der Allgemeinheit genutzt. Auch Mieter nutzen die Infrastruktur. Niemand würde auf den abwegigen Gedanken kommen den Erhalt von Schulen oder Krankenhäusern nur von den Nutzern finanzieren zu lassen. Was unterscheidet also eine Anlieger-straße, die im Übrigen im Eigentum der Kommune durch Widmung ist, von vorbezeichneten Objekten? Darüber hinaus verstößt diese fragwürdige Eintreibung von Straßenausbaubeiträgen gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Unsere Verfassung verpflichtet den Gesetz-geber, die Rahmenbedingungen für gleiche Lebensverhält-nisse zu schaffen (GG Artikel 3, Absatz 1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und GG Artikel 72 Absatz 2 „…Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesge-biet...“) Diese Verpflichtungen werden durch die Ungleichbehandlung bei den Straßenausbaubeiträgen ignoriert. Durch die Unterschiede in der Handhabung dieser Beiträge ist ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in der Republik entstanden. Die Gesellschaft wird zunehmend gespalten. Sozialer Unfriede ist die Folge.
Generell finanzieren sich Länder und Gemeinden über-wiegend aus dem Steueraufkommen der Bürger. Und das nach deren jeweiligen Finanzkraft. Aus diesen Mitteln wer-den auch Landes- und Kreisstraßen bei Bedarf grundhaft saniert. Nur bei den kommunalen Straßen wird dieser soli-darische Gedanke außer Kraft gesetzt. Straßenausbaubei-träge belasten nur eine Bevölkerungsgruppe unverhältnis-mäßig, nachhaltig und zuweilen generationsübergreifend. Nämlich die Haus- und Grundstückseigentümer an Anlieger-straßen, nicht aber die an Kreis-, Landes- und Bundes-straßen.
Bürger folgten dem Rat der Politik Eigentum als Altersvor-sorge zu bilden. Laut Auskunft des Statistischen Bundes-amtes leben derzeit fast 50 Prozent der deutschen Haushal-te in den eigenen vier Wänden. Das ist ausschließlich selbstgenutztes Eigentum von überwiegend Rentnern, Arbeitern, Angestellten und nicht von Investoren. Es ist nicht gerecht, wenn Bürger um ihre Altersvorsorge gebracht wer-den und sich zuweilen generationsübergreifend verschul-den müssen. Ein guter Nährboden für Altersarmut. Hausei-gentümer werden sich nicht an der Umsetzung der ambitio-nierten Klimaschutzziele mit Investitionen in energetische Maßnahmen beteiligen können. Der Konsum wird der priva-ten Finanzlage angepasst werden. Geld, was der Revitali-sierung der heimischen Wirtschaft nach Überstehen der Corona-Pandemie fehlen wird.

Misswirtschaft und politische Fehlentscheidungen gehen immer zu Lasten der Anlieger. Die Leistungsfähigkeit der Anlieger findet keine Berücksichtigung, gleichwohl die der Kommune oder des Landes. Anlieger werden per Satzung gezwungen den Erhaltungsaufwand für fremdes Eigentum (Gemeindeeigentum) zu finanzieren, obwohl sie keinen direkten Einfluss auf die Baumaßnahmen haben.
Das Land Niedersachsen stemmt sich gegen den Bundestrend, der aufzeigt, dass das museale Konstrukt der anliegerfinanzierten Straßenausbaubeiträge erodiert. In 9 Bundesländern gibt es diese Satzung nicht. Immer mehr Kommunen schaffen diese Satzung ab. Auch weil sie dem Druck der Öffentlichkeit folgerichtig nicht stand-halten können. Es gibt kaum sinnbehaftete Argumente für die Auf-rechterhaltung des §6b NKAG. Straßenausbaubeiträge sind abwähl-bar. Die Kommunalwahlen 2021 und die Landtagswahlen 2022 wer-den Zeugnis darüber ablegen. Eine Landesregierung, die lernresis-tent diese Sachverhalte billigend in Kauf nimmt, verliert an Vertrau-en und Glaubwürdigkeit.
Ein Artikel aus der Landeszeitung Lüneburg
vom 29.7.2020
OVG-Urteil vom 22.7.2020
Kommentar von Wilfried Reiser
zum Artikel "Neue Hürde für "Strabs"-Abschaffung
Handfeste Skandale in der Finanzwelt, in der Autoindustrie, in der Fleischverarbeitung und anderswo und Corona-Fall-zahlen füllen die Seiten der Gazetten. Dort, wo völlig ent-hemmte Jugendliche Randale machen, dort, wo sinnfreie Corona-Partys von hirnlosen Partygängern veranstaltet wer-den, dort werden aktuell Mikrofone und Kameras drauf-gehalten. Das ist auch gut so, um irrlichternde Gestalten zu entlarven. Da bleibt nur wenig Raum für Berichterstattung zum Thema Klima, Artensterben oder gar Straßenausbau-beitragssatzung.
Nun aber schafft ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg es immerhin auf die Seite 5 der Landeszeitung für die Lüneburger Heide. Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Juli 2020 der gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Mai 2020 (Az.: 1 B 1284/20) gerichteten Beschwerde der Region Hannover stattgegeben und den Antrag der Stadt Laatzen auf vorläufigen Rechtsschutz ge-gen die kommunalaufsichtliche Beanstandung zweier Be-schlüsse ihres Rates zur Aufhebung der Straßenausbau-beitragssatzung abgelehnt (Az.: 10 ME 129/20). So und nicht anders ist es auf der Website des OVG zu lesen.
Das lässt aufhorchen in den Reihen der Strabs-Hardliner, die ihren Beutezug weiter vorantreiben werden und in den Reihen betroffener Anlieger, deren Existenz- und Zukunfts-ängste weiter geschürt werden. Die Hürdenhöhe für die Satzungsabschaffung ist neu justiert.
Die Lage der Betroffenen spitzt sich zunehmend zu. Corona sorgt auch für Millionen Kurzarbeiter und für Arbeitsplatz-verluste, verbunden mit nicht unerheblichen Einkommens-einbußen für Familien. Soziale Unsicherheit und Zukunfts-ängste nehmen dramatisch zu. Und trotzdem ist der poli-tische Wille weiterhin darauf ausgerichtet, die Umsetzung der bürgerfeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung vo-ranzutreiben. Zumindest in Niedersachsen hält die Mehrheit des Landtages lernresistent an dieser unsäglichen Satzung fest. In 9 Bundesländern gibt es diese Satzung nicht. Dieses Gerechtigkeitsgefälle spaltet die Gesellschaft und fördert sozialen Unfrieden.
Die letzten Zeilen des LZ-Artikels vom 29.7.2020 „Müssen Anwohner der Kastanienallee bezahlen“ bedürfen einer Prä-zisierung. Der Flecken Dahlenburg hat die Straßenausbau-beitragssatzung nicht abgeschafft. Der Fleckenrat hat sich am 3.7.2019 auf ein Moratorium verständigt.
Der Tenor des OVG-Urteils liegt sinngemäß in der Aussage, dass es sich eine Gemeinde leisten können muss, bevor sie die „Strabs“ abschaffen darf. Die Frage nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bürger scheint abwegig zu sein. Strabs-Missionare scheinen sich nicht dafür zu interes-sieren, ob Familien sich generationsübergreifend für den Er-halt von Gemeindeeigentum verschulden müssen.
Die chronische Unterdeckung der meisten Kommunalhaus-halte ist bekannt. Vielfach selbst verschuldet durch sinnfreie Investitionen, aber auch unverschuldet durch die metho-dischen Eingriffe der Landesregierung in die kommunale Selbstverwaltung.
Der Gemeindeanteil an grundhafter Straßensanierung be-trägt 25%. Den Löwenanteil von 75% sollen die Bürger über-nehmen. Es wird gern verschwiegen, dass der Gemeinde-anteil aus Steuergeldern bezahlt wird und nicht Almosen der Verwaltung sind. Auch die AfA müssen die Bürger ver-dienen.
Je ärmer die Kommune, desto schärfer die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung. Es ist nicht nur eine Frage der Einnahmenpolitik, vielmehr ist es eine Frage der Ausga-benpolitik. Misswirtschaft und politische Fehlentscheidun-gen gehen a priori immer zu Lasten der Anlieger.
Die Entscheidung des 10. Senats des OVG muss folgende Signalwirkung haben
- Grundsteuern müssen anteilig in den Erhalt der Infra-struktur fließen und nicht zweckentfremdet im Finanzhaus-halt untergehen
- Kommunen müssen kontinuierlich Straßen aus Haushalts-mitteln reparieren und nicht anliegerfinanziert sanieren. Das schont private und kommunale Haushalte.
- Straßenausbaubeiträge lassen sich abwählen. 2021 sind Kommunal- und 2022 Landtagswahlen in Niedersachsen.
Eine über Jahre übertriebene Austerität zur Vorlage einer schwarzen „Null“ hat zu einem Investitionsstau in der Straßensanierung geführt. Schlechter Straßenzustand ist die Folge unzureichender Finanzausstattung der Kommunen durch das Land.
Die Schlacht ist noch nicht geschlagen
Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 14.9.2020
geschrieben von Klaus Reschke
Kommentar von Wilfried Reiser 15.9.2020
zum Artikel "Die Schlacht ist noch lange nicht geschlagen"
STRABS wird 2021/2022 Wahlkampfthema des NBgS
Während politische Parteien noch über Themen und Listen-plätze sinnieren, scheint ein zentrales Wahlkampfthema beim NBgS indes verabredet zu sein. Abschaffung der Stras-senausbaubeitragssatzung kurz Strabs genannt. Im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) haben sich über 80 Bürgerinitiativen aus Niedersachsen ver-netzt. Die Strabs hat sich zu einem beherrschenden gesell-schaftlichen Diskurs entwickelt, dem es zuzutrauen ist, Wah-len entscheidend beeinflussen zu können. Auch oder gera-de in Corona-Zeiten. Ich sage ganz deutlich, die Satzung kann abgewählt werden. Unsere BI wird Politiker unterstüt-zen, die ein vitales Interesse daran haben, diese unsägliche Satzung abschaffen zu wollen, immer vorausgesetzt, diese Politiker stehen mit ihrem Programm auf dem Boden des Grundgesetzes. Eine allgemeinverbindliche Wahlempfeh-lung ist nicht möglich, da sich die Parteien auf kommunaler Ebene unterschiedlich positionieren.
Der OVG-Beschluss vom 22.7.2020, die LZ berichtete am 29.7.2020 und titelte „Neue Hürde für „Strabs“-Abschaffung“ und die Auswirkungen des Corona-Virus machen es den Bürgerinitiativen im Kampf für Gerechtigkeit nicht unbe-dingt leichter. Wir lassen uns die Motivation nicht nehmen und halten es mit Bertolt Brecht: “Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht“.
Bei dem Beschluss des OVG Lüneburg geht es bekannter-maßen um Rechtssprechung in einer Sache zwischen der Stadt Laatzen und der zuständigen Kommunalaufsicht. Hier eine Allgemeinverbindlichkeit ableiten zu wollen wäre falsch. Eine juristische Legitimation für „klamme“ Kommu-nen zur weiteren Umsetzung der Satzung bedeutet dieses Urteil indes nicht. Auch die Große Koalition im Landtag kann dieses letztinstanzliche Urteil nicht als Begründung für ein Festhalten am §6 NKAG anführen. Die Signalwirkung ist allerdings nicht zu verkennen.
Im Landtag mangelt es nach wie vor am politischen Willen, die Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen zur Anwen-dung von Straßenausbaubeitragssatzungen abschaffen zu wollen. Nicht wegen Corona und der Steuerausfälle muss an der Satzung festgehalten werden, sondern trotz Corona und seiner Einkommensausfälle infolge Kurzarbeit und drohen-der Arbeitslosigkeit muss die Satzung abgeschafft werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ist limitiert. Die Verweigerungshaltung der Großen Koalition war auch schon vor der Pandemie unübersehbar. Corona erscheint wie eine willkommene Behelfsthese.
Corona wirkt wie ein Katalysator auf die Ausprägungen des §6 NKAG. Die ohnehin desaströsen Folgen der Satzungsan-wendung für viele Anlieger, die gleichzeitig Rentner, Gewer-betreibende oder Ehrenamtliche sind, beflügeln die Exis-tenz- und die Lebensängste. Die Straßenausbaubeiträge stellen eine hohe finanzielle Bürde dar für Grundstücks-eigentümer an Anliegerstraßen. Diese gelten nicht für An-lieger an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Diese gelten nicht für Bürgerinnen und Bürger in 9 Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeitragssatzung gibt. Im Übrigen gelten sie auch nicht für Anlieger in der Landes-hauptstadt Hannover. Dieser Flickenteppich spaltet die Gesellschaft und führt zu sozialem Unfrieden.
„Das „S“ und das „C“ im Parteiakronym der Landesparteien versprechen etwas anderes. Weder sozial noch christlich kommt der Versuch daher, wenn Anlieger für etwas bezah-len müssen, das ihnen nicht gehört, das von der Allgemein-heit genutzt wird, das den Beitragspflichtigen keine Sonder-vorteile bringt, bei dem sie kein Mitspracherecht haben und das von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich umgesetzt wird. Eine finanzielle Schieflage der Betroffenen kann existenzbedrohend werden und eine Zwangsvollstreckung zur Folge haben.
Es wird allzu gern vergessen, dass die Verrentung der Straßenausbaubeiträge eine Kann-Regel darstellt und es hierauf keinen Rechtsanspruch gibt. Allzu gern wird auch vergessen, dass Bürgerinnen und Bürger dem Rat der Politik folgten und sich Eigentum als Altersvorsorge schufen. Die gleichen Politiker scheuen sich offenbar nicht davor, qua Gesetz, diese Rücklagen für das Alter wieder einzukassieren. Ein probates Mittel die ohnehin hohe Altersarmut weiter voranzutreiben.
Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik werden nur dann zurückgewonnen, wenn Sonntagsreden alltagstauglich werden. Ein Paradigmenwechsel bei der Satzungsanwen-dung wäre ein guter und glaubhafter Anfang. Die Landes-regierung wäre falsch beraten bis zur Landtagswahl 2022 damit warten zu wollen und auf ein positives Wählervotum zu hoffen, das sie wieder in Regierungsverantwortung hievt. Dieses Eis scheint sehr dünn zu werden.
So lange nicht im Epizentrum der Entscheidung, Hannover, der §6 NKAG gekippt wird, solange hängt dieses Bedroh-ungsszenario wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Anlieger. Die Bürgerinitiativen im NBgS und die Verbän-de wie Haus & Grund, Verband Wohneigentum Niedersach-sen, Deutscher Mieterbund Niedersachsen-Bremen, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Landvolk Nie-dersachsen, Verband Deutscher Grundstücksnutzer und ASK-BISSS n.e.V. scheinen fest entschlossen zu sein, ihren Unmut an den Wahlurnen kundzutun. Dafür gibt es in der Bevölkerung und in der Wählerschaft große Solidarität.

Ein Artikel aus der Landeszeitung vom 22.12.2020

© 2019 by Wilfried Reiser - Dahlenburg