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Wir haben noch dicke Bretter zu bohren
Zurzeit haben wir ein Moratorium. Mehr nicht. Aber immerhin. Ein Moratorium ist ein gesetzlich angeordneter Aufschub einer Entscheidung. Die Strabs ist in Dahlenburg nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.
In der Folge werden die Ereignisse chrono-logisch aufsteigend abgearbeitet.
Unten steht das Corpus Delicti, von dem ein Bedrohungsszenario für Bürger und Bürgerinnen des Flecken Dahlenburg ausgeht.
Straßenausbaubeitragssatzung
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Das Ingenieurbüro IWU, Zeven, wurde vom Flecken Dahlenburg mit der Ermittlung der Stra-ßenzustände im Gemeindegebiet beauftragt. Die Ergebnisse sind in einem Straßenzustands-kataster, September 2017, dokumentiert. Das Kataster wurde auf der Sitzung des Fleckenrates vom 21.2.2018 zur Kenntnis genommen und soll als Basis für die Sanierungen der Gemeinde-straßen in Zukunft verwendet werden. Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig.

Erläuterungen zum Straßenzustandskataster
Straßenzustandskataster chronologisch sortiert
Straßenzustandskataster alphabetisch sortiert
Dieses ist das offiziell veröffentlichte Dokument. Es ist in 2 Positionen fehlerhaft. Die geschätzten Baukosten der Straßen "An der Aue" und "Neuhausweg" sind falsch. Die richtigen vorläufigen Werte sind der chronologischen Tabelle zu entnehmen.
Hier eine Zusammenfassung des Katasters.
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Die finanzielle Situation der Kommunen, oftmals ursächlich durch verfehlte Ausgabenpolitik verursacht, kann nicht ent-scheidungsrelevant dafür sein, ob die Anwendung einer Sat-zung zum Nachteil der Anlieger umgesetzt wird. Die Ge-meinde wird weiterhin gezwungen sein, so die finanziellen Voraussetzungen nicht vorliegen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Andernfalls würde die Kommunalaufsicht einen Haushalt nicht genehmigen.
Sollte sich die Vermutung bewahrheiten, je ärmer die Kom-mune, desto schärfer die Anwendung der Straßenausbau-beitragssatzung? Wann und weshalb ist eine Kommune arm? Es ist nicht nur eine Frage der Einnahmenpolitik, vielmehr ist es eine Frage der Ausgabenpolitik, wie eingangs erwähnt. Misswirtschaft und politische Fehlentscheidungen gehen im-mer zu Lasten der Anlieger. Die Leistungsfähigkeit der Anlie-ger findet keine Beachtung, gleichwohl die der Kommune.
Wenn Länder und Kommunen vom Bund zu wenig Geld be-kommen, um ihrer Aufgabe der Infrastrukturerhaltung nach-kommen zu können, dann kann doch das „Erpressen" von Straßenausbaubeiträgen kein billiger Ersatz sein.
Die Verursacher der Straßenabnutzung sind Kraftfahrzeuge. Alle Nutzer von Straßen zahlen für die Nutzung der Infra-struktur bereits Steuern - auf jedes zugelassene Kfz, Mine-ralölsteuer, Mehrwertsteuer auf die Fahrzeuge und auf die Betriebsmittel. Diese werden aber als allgemeine Einnahme ohne Zweckbindung für den Bundeshaushalt eingenom-men. Es kann nicht sein, dass der Bund die Einnahmen voll-ständig einstreicht, ohne den Ländern einen Anteil davon einzuräumen, der dann den Kommunen in Form von Kom-pensationszahlung zu gute kommen muss.
Eine über Jahre übertriebene Austerität zur Vorlage einer schwarzen „Null“ hat auch zu einem Investitionsstau in der Straßensanierung geführt, der heute anliegerfinanziert auf-gelöst werden soll, in einer Phase von Hochpreisentwick-lung im Tiefbau. Diese Preisentwicklung, bei steigender Ten-denz, trifft die Anlieger überproportional. (75%-Anteil)

Ausschnitt aus Artikel LZ vom 5.7.2019

Die Anliegerbeteiligung setzt die falschen Anreize. Eine konti-nuierliche Instandsetzung ist die kostengünstigste Maßnah-me. Die regelmäßige Instandhaltung wird von der Kommune zumeist nicht durchgeführt. Denn für den Haushalt der Ge-meinde geht es noch „preiswerter“. Nach 25 Jahren, gerech-net seit der Herstellung einer Straße, kann die Gemeinde, ohne Nachweis eines Erhaltungsaufwandes, die Straßen grundhaft erneuern und die Anlieger mit 75% Kostenbe-teiligung heranziehen.
Hauptursache für den schlechten Straßenzustand ist die un-zureichende Finanzausstattung der Kommunen über die letzten Jahrzehnte. Sie führte dazu, dass an der Straßen-instandhaltung regelmäßig gespart wurde, was die zu er-wartende Lebensdauer deutlich herabsetzt.
Wenn es zu dieser These eines Beweises bedarf, dann soll der Inhalt des folgenden Briefes den angeprangerten Sach-verhalt belegen.

Am 28.6.2018 kam es zur Abstimmung über die Satzung. Viktor Trautmann (Gruppe SPD/aB) hatte am 20.6.2018 ei-nen mündlichen Antrag auf Abschaffung der Satzung, bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundsteuer, gestellt. Er fügte seinen Ausführungen hinzu, dass 3 Gliedgemeinden der Samtgemeinde keine Satzung haben. (Gemeinden Boitze, Dahlem, Tosterglope). Nur der Flecken Dahlenburg und die Gemeinde Nahrendorf halten an einer Satzung fest.


Auf Antrag wird einstimmig eine namentliche Abstimmung beschlossen. Das Abstimmungsergebnis siehe rechte Seite.
Mit der Mehrheit der CDU, einer Stimme aus dem Lager Bündnis90 / Die Grünen und durch Abwesenheit einer Rats-frau aus der Gruppe SPD/aB stand das Ergebnis fest.
Die Straßenausbaubeitragssatzung bleibt in Kraft
Das Ergebnis war vorhersehbar. Die Enttäuschung nicht. Ginge es nach dem Gusto der Ratsmehrheit, würden im Jahr 2019 die Bagger ihre Schaufeln in den Asphalt der ersten Straßen in Dahlenburg graben.
Es gibt keine Alternative zur Abschaffung der Satzung. Es fehlt der politische Wille. Dieses Politikum ist ungeeignet, verlorengegangenes Vertrauen in die Politik und in ihre Ak-teure zurückzugewinnen. Bürger*innen sind den mantra-artig wiederholten Ratschlägen von Politikern gefolgt und haben Eigentum zur Altersvorsorge geschaffen. Die gleichen Politiker scheuen sich offenbar nicht davor, qua Gesetz, diese Rücklagen für das Alter wieder einzukassieren. Die Folge wird sein, dass viele Bürger*innen das Sozialsystem in Anspruch nehmen werden müssen.
Die Bürger wollen dieses Gebaren nicht mehr unkritisch hin-nehmen. Solch eine Situation schreit förmlich nach der Krö-nung eines Bürgerprotests, der Bürgerinitiative, mit dem vitalen Willen, Einfluss auf den politischen Entscheidungs-prozess nehmen zu wollen.

Gestärkt durch die Erkenntnis, dass der Einzelne nichts zu verändern vermag, wurde eine Bürgerinitiative am 17.2.2019 ins Leben gerufen. Mehr zum Gründungsvorgang auf dieser Seite.
Bereits am darauf folgenden Tag, den 18.2.2019, wurde der Fleckenrat per Mail über diese Maßnahme informiert.
Mail vom 18.2.2019 an den
Fleckenrat von Dahlenburg
Mail vom 18.2.2019 an den
Fleckenrat von Dahlenburg
Sehr geehrtes Ratsmitglied des Flecken Dahlenburg,
wichtige Entscheidungen im Rathaus und deren unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger werfen ihre Schatten vor-aus. Der Verwaltungsausschuss des Flecken Dahlenburg hat am 6.2.2019 nicht öffentlich beraten. Eine Entscheidung des Fleckenrates zum Ausbau der Gemeindestraße "An der Aue" steht nunmehr an. Ihnen wird nicht entgangen sein, dass die öffentliche und auch veröffentlichte Meinung die Straßenausbaubeitragssatzung ablehnt. Und das zu recht. Die sogenannten Beiträge sind unsozial, ungerecht und inhuman und gehören auf den Scheiterhaufen des Ana-chronismus. Sie schaffen falsche Anreize für die Kommune. Der laufende Erhaltungsaufwand der Straßen wird ver-nachlässigt, was unübersehbar ist, zugunsten anliegerfinanzierter Vollsanierungen. Die für Sanierungsbedarf in den Haushalt gestellten Rücklagen werden offensichtlich nicht ausgeschöpft oder zweckentfremdet. Vernünftiger Straßen-zustand gehört zur Daseinsvorsorge der Gemeinde und ist nicht Aufgabe derer, die zufällig an der Straße wohnen.
Mit Blick auf die nächsten 12 Jahre sind ca. 6,35 Mio. EUR gemeindliche Straßeninvestitionen angedacht. Hiervon sol-len die Anlieger im gleichen Zeitraum ca. 3,9 Mio. EUR übernehmen. Dieses nach heutigem Stand und ohne Berück-sichtigung der Entwässerungsfrage. Mit welcher Leichtigkeit in Ermangelung behördlicher Verbindlichkeit Werte locker überschritten werden, zeigt das Beispiel der Gemeindestraße "An der Aue". Der interessierte Bürger vertraut dem Gutachten aus September 2017 und entnimmt dort geschätzte Baukosten in Höhe von 300.000 EUR. Anlässlich der Präsentation vom 5.2.2019 werden dem gleichen Bürger ca. 431.000 EUR alternativlos angeboten. Diesen Sachverhalt können Sie selbst Ihren treuesten Wählern, weder links noch rechts, vermitteln.
Der Flecken Dahlenburg ist zahlungsunfähig. Er schickt sich an, Klassenbester in der Pro-Kopf-Verschuldung des Lan-des Niedersachsen zu werden. Alle Register des Haushaltsicherungsgesetzes scheinen bereits gezogen zu sein. Durch die ständige Erhöhung des Verschuldungsgrades entsteht eine zunehmende Abhängigkeit der Kommune von ihren Gläubigern. Die finanziellen Handlungsspielräume schrumpfen drastisch. Die Liquiditätsengpässe sind nicht zu über-sehen und werden mit neuen Kreditaufnahmen entschärft. Und dennoch scheinen Sie Ihre Ausgabenpolitik nicht ändern zu wollen. Der Haushalt mahnt zur Konsolidierung. Sie aber halten unbeirrbar an Projekten fest, siehe „An der Aue“, und fortfolgende, für die Sie sich neu verschulden müssen.
Es gibt zunehmend Bürger, die dieses Gebaren nicht mehr unkritisch hinnehmen wollen. Ihre Argumentationen er-scheinen wohlfeil. Solch eine Situation schreit förmlich nach der Krönung eines Bürgerprotests, der Bürgerinitiative, mit dem vitalen Willen, Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess nehmen zu wollen.
Ich zeige hiermit an, dass mit dem 17.2.2019 eine BI-StraBS-Dahlenburg ins Leben gerufen wurde.
Zu den Gründungsmitgliedern, alle wohnhaft in Dahlenburg, gehören
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Peter Ladewig
-
Wolfgang Lotter
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Gerhard Bröcker
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Jürgen Schorfheide
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Sven von Eberstein
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Wilfried Reiser
Wir werden durch intensive Maßnahmen und durch Mitnahme einer breiten Öffentlichkeit, unter Einbeziehung nicht nur der Printmedien, die sofortige Aussetzung weiterer Planungs- und Straßenbaumaßnahmen fordern und mittel-fristig für die Abschaffung der Strabs kämpfen, zugunsten einer gerechten Solidarfinanzierung. Wir halten den zivilen Ungehorsam im Einklang mit dem Gewissen, aber nur als Ultima Ratio, für legitim. Wir signalisieren Gesprächs-bereitschaft, und wir wollen keine „Aufrüstungs-Rhetorik“ betreiben. Wir wollen, dass Unrecht nicht zu Recht wird. Und wir wollen nicht, dass der Anschein entstehen könnte, die eigene Betroffenheit prägt die Problemwahrnehmung.
Bitte überdenken Sie vor Abgabe Ihrer Stimme nochmals Ihren Standpunkt. Was sich lohnt zu tun, lohnt sich gut zu tun.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Reiser
im Auftrage der BI-StraBS-Dahlenburg
Es braut sich etwas zusammen. Die Anlieger der Gemeinde-straße "An der Aue" fühlen sich über den sprichwörtlichen Tisch bzw. über den Asphalt gezogen. Was war passiert?
Die Straße "An der Aue" soll nach dem Willen der Ratsmehr-heit grundlegend saniert werden. Im Straßenzustandskatas-ter ist der Baubeginn für 2019 vorgesehen.
Nach eigenem Bekunden waren die Anlieger Ende 2016 im Rahmen einer Bürgerinformationsstunde über ein Bauvolu-men von ca. 230.000 EUR unterrichtet worden. Im Straßen-zustandskataster war die Rede von nunmehr 300.000 EUR geschätzter Baukosten. Anlässlich einer Präsentation am 5.2.2019 wurde unverhohlen von ca. 431.000 EUR gespro-chen.
Bei den explodierenden Preisen im zweistelligen Prozentbe-reich dürfte die letztgenannte Summe nicht annähernd das Ende der Fahnenstange gewesen sein. Dass bei diesem Sachverhalt nicht nur Ohnmacht, sondern auch unermess-liche Wut aufkommt, ist geradezu verständlich. Diese Wut brachten sodann die Anlieger zu Papier und formulier-ten den unten stehenden Brandbrief an die Gemeinde.
Die Art und Weise, in der diese gemeindliche Maßnahme vollzogen werden sollte, verglichen die Anlieger durchaus mit der Wegelagerei des Mittelalters. Damals wie auch heu-te trafen und treffen derartige Maßnahmen nur einzelne Wege und auch nur einzelne Personen, von denen es etwas zu holen sich lohnte. Auch von denen, wo der geringste Wi-derstand vermutet wurde.
Die politischen Entscheider sollten sich täuschen


Die Bürgerinitiative nimmt ihre Arbeit auf
Über viele Gespräche stellten wir sehr schnell fest, dass der Informationsstand rund um die Strabs bei den Bürgern sehr niedrig war. Es gab wenig gesichertes Wissen, vieles kursier-te im Bereich von Vermutungen. Andere glaubten zunächst nicht, dass es möglich sein könnte, qua Gesetz mit einem hohen fünfstelligen Betrag zur Kasse gebeten werden zu können. Und schon gar nicht glaubten sie daran, dass sie ab Vorlage eines Bescheides nur vier Wochen Zeit hätten, den geforderten Betrag zu erbringen. In das Reich der Märchen verwiesen sie die Tatsache, dass ihr Eigentum droht in die Zwangsvollstreckung zu geraten, für den Fall, dass der gefor-derte Betrag nicht erbracht werden kann.
Ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen. Nur ein Kla-geverfahren ist zulässig. Die Kommune darf trotz Klage den Bescheid vollstrecken. Nicht die Maßnahme kann beklagt werden, sondern lediglich die Höhe des Betrages der Maß-nahme.
Völlig außer Acht gelassen wird die Haushaltslage der Anlie-ger und deren Verschuldungsgrad, der in Ermangelung von Liquidität auf die nachfolgende Generation übergehen kann.
Die Aufforderung zur Zahlung der Gebühr binnen eines Mo-nats ist eine unmoralische Vorgehensweise. Die Kreditwür-digkeit, gerade älterer Menschen, geht gegen Null. Sie müs-sen sich durch überhöhte Risikozinsaufschläge Kredite be-schaffen.
Auch im Falle eines Klageverfahrens entsteht eine deutliche Schieflage. Während die Gemeinde den Rechtsbeistand aus Steuermitteln finanziert, muss der Bürger mangels pekuni-ärer Leistungsfähigkeit die Kosten seines Rechtsbeistandes und mögliche Prozesskosten im Falle des Unterliegens aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
Dieses Szenario bedurfte der größtmöglichen Öffentlichkeit. Die neunköpfige Lenkungsgruppe der BI beschloss, mit einer sofortigen Maßnahme die Bürger für das Thema Strabs zu sensibilisieren. Wir hatten die Vorstellung, die Zahlen aus dem Straßenzustandskastaster so aufzubereiten, dass diese auf ein Blatt Papier passen. Jeder Bürger sollte mit einem Blick erkennen können, wann und in welcher Höhe "seine" Straße betroffen ist. Daraus konnten die Betroffenen ablei-ten, mit welchem Betrag sie in etwa zu rechnen hatten.
Eine Unterschriftenaktion wurde ins Leben gerufen
Die Mitglieder der BI, alle arbeiten natürlich ehrenamtlich, entwickelten Informationsblätter, kopierten diese mehr als 3.000 mal und verteilten sie sodann an über 600 Haushalte. Der persönliche Kontakt am Briefkasten wurde zu Informa-tionsgesprächen genutzt.
Parallel zu dieser Maßnahme legte Franziska Voigt, Mitglied der Lenkungsgruppe und Kassenwartin,
an prominenten Stellen Unterschriftenlisten
aus und initiierte eine Petition.
Der Erfolg dieser konzertierten Maßnahmen
ließ nicht lange auf sich warten.



1086 Namen von Bürgern konnten in-nerhalb von 2 Wochen gesammelt werden. Bürger, die für die Abschaf-fung der Strabs vortierten.
Heute, Stand Juli 2019, sind es mehr als 1200 Unterschriften.


Protest vor Dahlenburger Rathaus
Am 13.3.2019, 15 Uhr, waren die Rathaustüren regulär für Publikumsverkehr geschlossen. Für heute wurde jedoch eine Ausnahmeregelung getroffen. Grund hierfür war, dass sich unsere Bürgerinitiative angemeldet hatte. Unser Ziel war es, öffentlichkeitswirksam die Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger zu übergeben, die für die Abschaffung der un-säglichen Strabs votierten.
Bürgermeisterin Christine Haut (CDU) und Gemeindedirek-tor Christoph Maltzan (CDU) traten pünktlich vor die Tür und nahmen die Unterschriftenlisten entgegen. 1086 Namen von Strabsgegnern überreichten Gerhard Bröcker, 1. Vorsit-zender und Wilfried Reiser, 2. Vorsitzender und Sprecher der BI-StraBS-Dahlenburg. Pressebericht "Protest vor Dahlen-burger Rathaus" unter Rubrik Presse regional.
Gekommen waren nicht nur mehr als 100 Anwohner, son-dern auch Medienvertreter der LZ und des NDR.
In einem Anschreiben wies unsere Bürgerinitiative auf die Existenzängste, auf den befürchteten sozialen Abstieg der Bürger, auf das Ungerechtigkeitsgefälle bei der Handhabung der Satzung hin. Gleichzeitig wurde Gesprächsbereitschaft und eine konstruktive Mit- und Zusammenarbeit mit den po-litischen Entscheidern signalisiert. Das Anschreiben kann unten nachgelesen werden.
In einer sehr emotional engagierten Rede, auf den Stufen des Rathauses, hat Gerhard Bröcker den Politikern ins Ge-wissen geredet und unter viel Bürgerbeifall auf die Unwäg-barkeiten dieser ungerechten und inhumanen Satzung hin-gewiesen.

Gerhard Bröcker
1. Vorsitzender

Auch Wilfried Reiser, 2. Vorsitzender und Sprecher, ergriff das Wort an gleicher Stelle. Was er zu sagen hatte kann hier gehört wer-den.
Zur Wiedergabe hier anklicken
Anschreiben Unterschriftenübergabe
Bitte Lautsprecher anstellen
Gespräche mit politischen Parteien
Unsere Bürgerinitiative hat zu jeder Zeit und in alle Rich-tungen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wir halten es für wichtig, mit allen Fraktionen im Rat zu sprechen. Einen Dissens über die Medien austragen zu wollen ist nicht zielführend.
Wilfried Reiser führte ein längeres Telefongespräch mit Thomas Behr, Bündnis 90/Die Grünen. Thomas Behr unterstützt die Beibehaltung der Strabs. Nach Ende des Gespräches konnte Wilfried Reiser keine Signale für eine mögliche Haltungsänderung bei Thomas Behr empfan-gen. Frau Dr. Simon, Ratsfrau im Flecken Dahlenburg für Bündnis 90/Die Grünen, hat für die Abschaffung der Strabs votiert.
Am 15.3.2019 führten Sven von Eberstein und Wilfried Reiser ein fast zweistündiges Gespräch mit dem stellver-tretenden Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden der CDU, Thomas Meyn. Die CDU-Fraktion im Rat des Flecken Dahlenburg hatte am 28.6.2018 geschlossen für die Beibehaltung der Strabs gestimmt. Das Gespräch mit Thomas Meyn war sehr konstruktiv und auf Augenhöhe und auch zielführend. Unsere Positionen waren hinläng-lich bekannt. Dennoch schien es einen Durchbruch bei möglichen Lösungsansätzen zu geben.
Eine Zusammenfassung des Gespräches kann im folgen-den Schreiben an Thomas Meyn nachgelesen werden.
Wir werden noch sehr häufig angesprochen von Men-schen, die noch ihre Unterschriften nachreichen wollen oder von denen, die auch „mitmachen“ wollen. Beides ist uns sehr willkommen. Deshalb starten wir eine er-neute Wurfsendung, die Bürger hier vor Ort in den nächsten Tagen in ihren Briefkästen finden werden.
Unsere Bürgerinitiative hat die Gründungsformation er-weitert und eine Lenkungsgruppe von 9 Personen gebil-det. Diese soll zahlenmäßig nicht erweitert werden, da-mit wir flexibel und schnell auf neue Situationen reagie-ren können. Je größer ein „Tanker“ wird, desto schwer-fälliger ist er zu navigieren.
Unsere Aufgaben werden immer umfangreicher, um den Druck auf die politischen Entscheider hochhalten zu können. Das kostet noch mehr Zeit und noch mehr Aus-dauer, aber auch noch mehr Geld. Die Kosten finan-zieren wir bisher aus eigener Tasche. Zur Abfederung dieser Kosten bitten wir um eine kleine Spende. Über jeden noch so kleinen Betrag freuen wir uns. Mit dem Geld soll ein Teil unserer Selbstkosten gedeckt werden. Wir wollen und wir werden an unserer Arbeit nichts ver-dienen. Unser Lohn wird sein, wenn es uns mit vielen engagierten Bürgern gelingt, diese unsägliche Strabs abzuschaffen.
Für eine Großansicht auf diesen Doppelpfeil klicken und dann den Präsentationsmodus wählen.
Die Strabs muss weg
Über mögliche Geldeingänge wacht unsere Kassenwar-tin Franziska Voigt mit Argusaugen. Spendenbescheini-gungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Da wir kein gemeinnützlicher Verein sind und uns dieses Grün-dungsprozedere zu aufwendig ist, wickeln wir Spenden-aktionen über die Aktiven Bürger ab. Von dieser Stelle erfolgen auf Wunsch auch die Spendenbescheini-gungen. Spender werden mit Namen und Betrag gern in unseren Rundmails benannt, wenn gewünscht.
Wer mag, der entrichtet einen kleinen Obolus an:
Aktive Bürger
IBAN: DE24 2406 0300 0964 9271 00
Verwendungszweck: Strabs
An der erneuten Aktion zur Unterschriftenabgabe betei-ligten sich fast 60 Bürger. Diese Unterschriften überga-ben wir am 14.4.2019 der Gemeindeverwaltung.
Vielen Dank für die großzügigen Spenden. Es sind fast 1.200 EUR, Stand 14.4.2019, zusammengekommen. Das zeigt uns, welches Vertrauen, aber auch welche Hoff-nung in unsere Arbeit gesetzt wird. Wir werden einen langen Atem brauchen. Das Geld versetzt uns in die Lage im Kampf gegen die Abschaffung der Strabs weiter aktiv zu bleiben. Aus eigenen Mitteln können wir das nicht mehr finanzieren. Am Ende eines Jahres werden wir Rechenschaft über die Verwendung des Geldes able-gen. Spendenbescheinigungen gehen zeitnah heraus. Wenn uns nur der Name des Spenders bekannt ist, ist die Zuordnung einer Spenderadresse schwierig oder un-möglich. Bitte immer eine Postanschrift hinzufügen, wenn eine Spendenbescheinigung gewünscht wird. Sollte trotz aller Sorgfalt uns ein Fehler unterlaufen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Denen, die der Ansicht sind, unsere Arbeit in der BI bringt eh nichts - die Politiker machen ja eh das, was sie wollen - denen wollen wir ins Stammbuch schreiben:
Wir kämpfen auch für eure Belange. Dafür, dass ihr nicht per Kommunalabgabengesetz enteignet wer-det. Dafür, dass euer Haus nicht Gefahr läuft in die Zwangversteigerung zu kommen. Auch ihr partizi-piert von unser aller Engagement.

Unsere Bürgerinitiative wird wahrgenommen
Grundstückseigentümer sollen auf Erleichterungen bei den umstrittenen Straßenausbaubeiträgen hoffen dür-fen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sieht eine Übereinkunft der rot-schwarzen Regie-rungskoalition im Niedersächsischen Landtag vor, Bür-gern großzügigere Stundungs- und Ratenzahlungsmög-lichkeiten als bisher einzuräumen. Ausgeschlossen wer-den soll nach dem Papier auch, dass Kommunen die Bürger für eine Sanierung zur Kasse bitten, wenn sie Straßen über einen längeren Zeitraum verfallen lassen haben. "Die Kommunen müssen nachweisen, dass sie die Straßen in den vergangenen 25 Jahren ordnungs-gemäß in Schuss gehalten haben", erklärte der CDU-Abgeordnete Sebastian Lechner. Zudem sollten Unge-rechtigkeiten vermieden werden - etwa bei großen Are-alen oder Eckgrundstücken, wo künftig nur ein Teil ange-rechnet werden soll. Kommunen sollen den Bürgern eine Ratenzahlung über 20 Jahre anbieten. Den Kosten-anteil der Bürger dürfen die Kommunen selbst bestim-men. "Wir bieten den Kommunen die Chance, den Las-tenanteil frei zu verteilen", so Lechner.
Hier ein Link zum Statement von Sebastian Lechner
Lautsprecher anstellen und auf Button klicken
Wir wollen auch nicht vergessen, was Herr Dr. Althusmann, im Oktober 2017 CDU-Spitzenkandidat, bei NDR1 Nieder-sachsen hat verlautbaren lassen.
Lautsprecher anstellen und auf Button klicken
Wilfried Reiser, Sprecher der BI-StraBS-Dahlenburg, hat folgendes Statement der Lünepost und der Lüneburger Lan-deszeitung per Mail zukommen lassen. Dem NDR Hannover auf Anfrage und dem NDR1 Niedersachsen als Interview hat er inhaltlich das Gleiche erklärt.
Statement:
Um Ihre Frage zu beantworten:
„Nein, dieser neue Entwurf bringt weder unsere BI einen Schritt weiter, noch hilft er den betroffenen Bürgern. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Das Einzige, was ich als positives Signal erkenne ist, dass offensichtlich der soziale Druck langsam in Hannover ankommt. Es gibt keine Alternative zur Abschaffung der Strabs. Wenn man dem Ganzen auch nur etwas Gutes abgewinnen will, dann könnte man diesen Entwurf nur als Zwischenschritt zur Abschaffung bewerten. Wenn ich das alles richtig bewerte, handelt es sich um Kannregeln und nicht um Mussregeln. Die Landes-regierung bleibt bei ihrem schlanken Fuß, indem sie die Kommunen nicht in die Pflicht nimmt. So wie bei der beste-henden Strabs auch. Eine Halbierung des Darlehnsatzes auf 3% über dem Basiszinssatz ist in Anbetracht des Zins-satzes am Kapitalmarkt ein Hohn. Im Übrigen gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Stundung. Auch eine Nachweis-pflicht der Kommunen, ihrem Erhaltungsaufwand innerhalb von 25 Jahren nachgekommen zu sein, ist Augen-wischerei. Das kann auch als Anreiz für die Gemeinden dienen, eben nicht innerhalb von 25 Jahren haushalts-finanziert Straßen zu reparieren. Die heutige Praxis zeigt doch, dass gerade dieser Pflicht nicht nachgekommen wird und die Straßen verrotten, bis anliegerfinanziert eine Vollsanierung provoziert wird. Das ist auch heute schon nach NKAG §6 unzulässig."
Wir haben einen Mailverteilerkreis eingerichtet. Hier haben sich Bürger angemeldet, um Informationen aus erster Hand zu bekommen. Zurzeit sind es ca. 90 interessierte Bürger und Bürgerinnen. (Stand Juli 2019) Was Sie tun sollten, um in den Verteilerkreis aufgenommen zu werden, erfahren Sie aus dem Informationsblatt oben rechts im vorhergehenden Beitrag.
Am 3.4.2019 soll eine Sitzung des Fleckenrates Dahlen-burg stattfinden. Wir haben mit großer Genugtuung re-gistriert, dass die Entscheidung des Straßenausbaus „An der Aue“ nicht auf der Tagesordnung steht. Das ist kein Zufall. Unsere Öffentlichkeitsarbeit trägt Früchte. Wir sind mittlerweile über die Ortsgrenzen hinaus bekannt.
Wir dürfen nicht nachlassen, den Druck auf die Entschei-der hochzuhalten. Wir werden bei der Sitzung anwe-send sein. Den Handzettel, siehe rechts, verteilen wir zeitnah.
Ratssitzung 3.4.2019
Der Rat erschien vollständig. Alle 15 Ratsmitglieder wa-ren anwesend. Auch die Mitglieder der Lenkungsgruppe unserer Bürgerinitiative war zugegen.
Großes Interesse galt dem Thema Straßenausbaubei-tragssatzung. Ein Bürgerentscheid zum Thema Abschaf-fung der Strabs wurde bereits im Vorfeld als unzulässig abgelehnt. Ein Antrag zur Durchführung einer Bürgerbe-fragung (Antrag von Viktor Trautmann -aktive Bürger-) wurde mit 8 zu 7 Stimmen abgelehnt, mit Mehrheit der CDU. Der Antrag zielte auf die Abschaffung der Strabs bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 50%. Das Gegenargument war, dass zunächst die Geset-zesreform der Grundsteuer B abgewartet werden soll. Eine schlüssige Bewertung ohne diese Grundlage sei zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Entscheidung über einen weiteren Antrag von Karl May, Gruppe SPD/aB, Aussetzung aller straßenausbau-beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen bis zur Neure-gelung der Grundsteuer wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem Argument, dass sich der Verwaltungsausschuss ge-nau mit diesem Thema noch nicht hinreichend befasst hat. Die CDU will im Gremium des VA dieses Thema neu beraten und verweist es in einen neuen VA. Der Rat beschließt mehrheitlich, dass der Antrag in den VA weitergeleitet wird.

Mehr als 70 Bürger waren unserem Aufruf gefolgt und warteten gespannt auf das Ergebnis der Beratungen. Große Erleichterung war zu verspüren, als die CDU sig-nalisierte, dass sie einem Moratorium zustimmen wür-de. Einzelheiten zu lesen auf der Presseseite.
"Strabs liegt vorerst auf Eis" LZ vom 5.4.2019
Wir sehen aus Sicht der BI-StraBS-Dahlenburg darin ei-nen großen Erfolg für unsere Strategie und gehen als Gewinner aus dieser Sitzung. Es war illusorisch zu glau-ben, dass eine Abschaffung der Strabs erfolgt. Wir set-zen auf Aussetzung aller vorgeschalteten Planungen und weiteren Straßenausbaus, bis zur endgültigen Abschaf-fung der Strabs. Das Zwischenziel scheint erreicht zu sein. Wir erkennen eine Lernfähigkeit der CDU. Bleibt abzuwarten, wie der neue Antrag formuliert wird. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Aussetzung der Strabs kommt. Wir denken, dass die Kommune Bedenken hegt, von Kompensationszahlungen des Landes ausgeschlos-sen zu werden, falls sie heute schon die Strabs kippt. Möglicherweise könnten Zahlungen des Landes nur an die Kommunen fließen, die zum Zeitpunkt der landes-weiten Abschaffung noch über diese Satzung verfügen. Wir halten diese Vorgehensweise für nicht rechtsfähig.
Ohne die engagierte Arbeit unserer Bürgerinitiative wäre dieser Prozess nicht zustande gekommen
Mailverkehr mit Sebastian Lechner
Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages
Sprecher für Inneres und Sport
der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Von: Wilfried Reiser
Gesendet: Dienstag, 2. April 2019 12:35
An: wahlkreisbuero@sebastian-lechner.de
Betreff: Entwurf StraBS
Guten Tag Herr Lechner,
nein, dieser neue Entwurf bringt weder unsere BI einen Schritt weiter, noch hilft er den betroffenen Bürgern. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Das Einzige, was ich als positives Signal erkenne ist, dass offensichtlich der soziale Druck ante portas Hannover ankommt. Es gibt keine Alternative zur Abschaffung der Strabs. Wenn man dem Ganzen auch nur etwas Gutes abgewinnen will, dann könnte man diesen Entwurf nur als Zwischen-schritt zur Abschaffung bewerten. Wenn ich das alles richtig bewerte, handelt es sich überwiegend um Kann-regeln und nicht um Mussregeln. Die Landesregierung bleibt bei ihrem schlanken Fuß, indem sie die Kommu-nen nicht in die Pflicht nimmt. So wie bei der bestehen-den Strabs auch. Eine Halbierung des Darlehnsatzes auf 3% über dem Basiszinssatz ist in Anbetracht des Zins-satzes am Kapitalmarkt ein Hohn. Der Basiszinssatz lag 2001 bei 4,26%, 2008 bei 3,32%. Im Übrigen gibt es kei-nen Rechtsanspruch auf eine Stundung. Auch eine Nachweispflicht der Kommunen, ihrem Erhaltungs-aufwand innerhalb von 25 Jahren nachgekommen zu sein, ist Augenwischerei. Das kann auch als Anreiz für die Gemeinden dienen, eben nicht innerhalb von 25 Jahren haushaltsfinanziert Straßen zu reparieren. Die heutige Praxis zeigt doch, dass gerade dieser Pflicht nicht nachgekommen wird und die Straßen verrotten, bis anliegerfinanziert eine Vollsanierung provoziert wird. Das ist auch heute schon nach NKAG §6 unzulässig. Ich will auf die weiteren Punkte des Entwurfes nicht weiter eingehen. Ich halte ihn für blinden Aktionismus.
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg
Meine Antwort an Herrn Lechner
Sehr geehrter Herr Lechner,
eine zufriedenstellende Auskunft konnten Sie mir nicht geben. Auf meine Kritik sind Sie nicht eingegangen. Sie wiederholen mantraartig lediglich das, was eh bekannt ist und selbst bei Gemeindevertretern als wirklichkeits-fremd empfunden wird. Die Koalition wird ihre Rech-nung für ihr unsoziales Verhalten spätestens 2022 zur Landtagswahl präsentiert bekommen. Dessen bin ich mir ganz sicher. Wäre Herr Dr. Althusmann, 2017 als Spitzenkandidat der CDU, doch bloß bei seiner Aussage geblieben, dass Straßenausbau staatliche und kommu-nale Angelegenheit ist und er sie abschaffen wird. Er hätte mit diesem Versprechen, oder hat er sich nur ver-sprochen, die christlichen Werte Ihrer Partei eingelöst und einen möglichen politischen Erdrutsch 2022 verhin-dern können.
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg
Von: Sebastian Lechner
Gesendet: Mittwoch, 10. April 2019 09:56
An: 'Wilfried Reiser'
Betreff: AW: Entwurf StraBS
Sehr geehrter Herr Reiser,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2.4.2019. Der Niedersächsische Landtag befasst sich aktuell mit der Regelung für die Straßenausbaubeiträge. Die hohe finanzielle Belastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist dabei nur ein Grund für die heftigen Diskussionen. Die CDU nimmt dieses Thema sehr ernst. Die Verantwortung für die Sanierung des örtlichen und gemeindlichen Straßennetzes liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich der Kommunen. Eine Abschaffung der Möglichkeit der Kommunen, Stra-ßenausbaubeiträge zu erheben, würde dazu führen, dass das Land die-sen die Einnahmemöglichkeiten ersetzen müssen (sog. Konnexität). Beim Land würde das jährliche Mehrausgaben von (sehr vorsichtig geschätzt) über 100 Mio. Euro bedeuten. Dieses Geld stünde dann für andere wich-tige politische Vorhaben nicht mehr zur Verfügung.
Aus diesem Grund hat die CDU in Niedersachsen eine Konferenz am 09.11.2018 mit Experten durchgeführt, die sich ausführlich mit Lösungs-möglichkeiten befasste. Ein Ergebnis der Veranstaltung war, dass die Abschaffung der Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen nur im Ein-vernehmen mit den Kommunen gelingen kann. Das kann ein langfristiges Ziel sein. Kurzfristig haben wir uns mit unserem Koalitionspartner SPD auf einige Änderungen des § 6 NKAG verständigt, die den Kommunen mehr Möglichkeiten als bisher geben, die Kosten für die Bürgerinnen und Bür-ger zu reduzieren und damit für eine höhere Akzeptanz von Straßenaus-baubeiträgen zu sorgen. Folgende Eckpunkte sind verabredet:
-
Für die Straßenausbaubeiträge wird eine eigene Norm geschaffen. Die Regelungen können damit passgenau für diese besondere Art der Beiträge ausgestaltet werden.
-
Die Kommunen werden ausdrücklich ermächtigt, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu bestimmen, in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen. Das ist neu. Bisher waren immer75% der Kosten beitragsfähig. Mit dieser Regelung wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich gestärkt.
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Die Erneuerung von Verkehrsanlagen soll nur dann für die Bürgerinnen und Bürger mit Kosten verbunden sein, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltungspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann.
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Tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen sollen ausdrücklich zulässig sein. Auch hierüber können und sollen die Kommunen in eigener Zuständigkeit entscheiden dürfen.
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Zuschüsse Dritter, also beispielsweise des Landes zur Straßensanie-rung, können - anders als bisher – vom beitragsfähigen Gesamtauf-wand zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger in Abzug gebracht wer-den.
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Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfas-send über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu infor-mieren.
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Die wohl wichtigste Neuerung ist aber eine an der entsprechenden schleswig-holsteinischen Regelung orientierte Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über dem durch-schnittlichen Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt. Die Schuld wird dabei nicht grundbuchlich, sondern durch Bezug auf die Regelungen des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung gesichert. Die Regelung ist damit einerseits unbü-rokratisch und andererseits - auch nach den Erfahrungen aus Schleswig-Holstein – in einem hohen Maße ausfallsicher für die Kom-munen.
All diese Gestaltungsmöglichkeiten standen den Kommunen bisher in die-ser Form nicht zur Verfügung und wir gehen davon aus, dass sie insge-samt dazu beitragen, die Akzeptanz von Straßenausbaubeiträgen – dort wo die Kommunen sie in eigener Zuständigkeit für notwendig halten, zu steigern.
Es ist beabsichtigt, die Änderungen nun möglichst schnell Gesetz werden zu lassen. Im Gesetzgebungsverfahren selbst werden wir aber sowohl Be-fürworter als auch Gegner von Straßenausbaubeiträgen nochmals anhö-ren und ihre Argumente – gerade auch im Lichte der beabsichtigten Ände-rungen – abwägen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen eine zufriedenstellende Auskunft über den aktuellen Stand der Beratungen und die weitere Vorge-hensweise in dieser Angelegenheit geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lechner MdL
Sebastian Lechner
Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages
Sprecher für Inneres und Sport
der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Wahlkreisbüro
CDU Geschäftsstelle Wunstorf
Nordstr. 14
31515 Wunstorf
Tel. 05031-13028
Regional-Treffen Nord
17.05.2019 in Adendorf
An diesem Treffen nahmen Mitglieder von 11 Bürgeriniti-ativen teil (Hanstedt, Barendorf, Bremervörde, Freden-beck, Hohnstorf, Dahlenburg, Stade, Bleckede, Wunstorf, Adendorf, Hannoversch-Münden). Auch ein Vertreter der ABAE (Aktive Bürger Adendorf/Erbstorf), Mitglied des Ge-meinderates Adendorfs, Hans-Dieter Wilhus, war Gast dieser Runde.
Themen, wie Regionalisierung, Kommunikationskanäle, Anhörung im Landtag Niedersachsen und Einrichten von Foren wurden erörtert. Einigkeit wurde in der Frage der alternativlosen Abschaffung der Strabs demonstriert.


Das Moratorium ist amtlich
3.7.2019
Das öffentliche Interesse am Kampf für die Abschaffung der unsäglichen Satzung wächst ständig. Nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei denen, die durch die regionalen Unterschiede in der Handhabung dieser Bei-träge das entstandene Gerechtigkeitsgefälle in der Ge-sellschaft nicht mehr ertragen können. Der Weg ist richtig und unabdingbar. Nicht nur in Sachen Strabs. Weg von einer passiven Zuschaudemokratie, hin zu ei-ner aktiven Mitmachdemokratie. Die Spaltung der Ge-sellschaft muss ein Ende haben, bevor der Deckel mit einer Urgewalt vom Topf gesprengt wird, weil er dem so-zialen Druck nicht mehr standhalten kann.
Jetzt ist es amtlich. Unsere BI hat einen Etappensieg ein-gefahren. Am 3.7.2019 hat der Rat des Flecken Dahlen-burg einstimmig einem Moratorium zugestimmt. Die Straßenausbaubeitragssatzung bleibt zwar in Kraft. Über ihr Fortbestehen oder über ihre Abschaffung wird final entschieden, wenn die Auswirkungen der Gesetzesiniti-ativen abgeschätzt werden können. Gemeint sind die mögliche Ratifizierung des Entwurfs der GroKo zur so genannten Flexibilisierung der Satzung und die Folgen der Grundsteuerreform für die Finanzen der Kommune.
Weitere Planungsmaßnahmen zum Straßenausbau im Flecken Dahlenburg werden vorübergehend ausgesetzt. Notwendige Reparaturmaßnahmen werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.
Einen Grund zu einem verhaltenen Jubeln gibt es schon. Die Korken wollen wir aber erst dann knallen lassen, wenn die Strabs abgeschafft ist. Und das landes- und bundesweit. Bis dahin gibt es noch viel zu tun.
Die Landtagswahlen 2022 scheinen für das niedersäch-sische Politpersonal noch zu weit entfernt zu sein, als dass sie für eine Bedrohung der jetzigen Mehrheits-verhältnisse im Niedersächsischen Landtag empfunden werden könnten. Dieses Gefühl der Sicherheit und der Selbstgefälligkeit der Politiker muss konterkariert wer-den.

Beschluss des Fleckenrates vom
3.7.2019
03.07.2019 Fleckenrat Dahlenburg ungeändert beschlossen
Es wurde beschlossen den Punkt 7.3. mit dem Punkt 7.4. zusammen-zufassen.
Herr GD Maltzan verliest die Beschlussempfehlung aus dem Verwal-tungsausschuss.
Herr Trautmann erläutert, dass die Beschlussempfehlung vom Rat er-arbeitet wurde. Straßen wurden vernachlässigt, obwohl Eigentum verpflichtet. Es muss mehr Geld in die Straßenreparaturen gesteckt werden, ohne die Bürger dafür zu belangen. Herr Trautmann bedankt sich beim Rat, bei den Bürgern und natürlich auch bei der BI StraBs.
Herr Meyn schließt sich dem Dank an Herrn Trautmann an und fin-det, dass dies ein guter Kompromiss ist. Das Thema wird bis in den Landtag gehen und auch Thema bleiben.
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. Die Planungsmaßnahmen zum Straßenausbau im Flecken Dahlen-burg werden vorübergehend bis auf weiteres ausgesetzt.
2. Zwingend notwendige Reparaturmaßnahmen werden durchge-führt und aus dem laufenden Haushalt finanziert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste der am drin-gendsten zu reparierenden Straßen zu erstellen und dem Bauaus-schuss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Wir werden immer wieder angesprochen, ob wir noch "dran" sind und wie es weitergeht. Es ist ver-ständlich, dass sich nicht jeder interessierte Bürger im Internet bewegt. Deshalb versuchen wir den ak-tuellen Stand über unterschiedliche Kanäle zu kom-munizieren. In den nächsten Tagen werden wir an ca. 700 Haushalte folgenden Handzettel verteilen.




Unterschriften-Aktion
Mit Stand 22.8.2019 haben wir insgesamt 1.195 Unterschrif-ten gesammelt, die für die Abschaffung der Strabs votieren. Dieses Ergebnis spiegelt die Unzufriedenheit der Bürger mit der derzeitigen Regelung wider.
Konzessionsabgaben
Gemeinden erwirtschaften Einnahmen mit öffentlichen Straßen, für deren Instandhaltung Bürger zahlen müssen. Wie hoch sind diese Einnahmen und wohin fließt das Geld?
Für eine Großansicht auf diesen Doppelpfeil klicken und dann den Präsentationsmodus wählen.
Einnahmen über Konzessionen
Ein Telefonat vom 2.9.2019 mit dem Gemeindedirektor des Flecken Dahlenburg, Christoph Maltzan, brachte Aufklärung. Der Flecken Dahlenburg erzielt Einnahmen von Versorgungsunternehmen im Zuge der Konzessionsabgaben. Diese Er-träge sind nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Haushalt. Die Konzessionsabgaben beziehen sich ledig-lich auf die Strom- und die Gasversorgung, nicht auf andere Netzbetreiber. Unterschiedliche Konditionen begründen die Divergenz der Erträge. Die unten angeführten Grafiken bilden die Erträge für 2017 und die Planzahlen für nachfolgen-de Jahre ab.


Personelle Veränderung im Fleckenrat Dahlenburg
Am 1.10.2019 wurde in der Ratssitzung des Flecken Dah-lenburg Herr F.J. Kamp (SPD) in den Rat aufgenommen. Kamp ist Nachrücker für Ullrich Rambusch, der leider im August verstarb. Ullrich hatte für die Abschaffung der Strabs votiert. Auf Nachfrage in der Bürgerfragestunde antwortete Kamp, dass er gegen die Straßenausbau-beitragssatzung sei. Diese Haltung sei jedoch im Zusam-menhang mit einer vernünftigen Gegenfinanzierung zu verstehen. Dieses „aber“ werden wir energisch hinter-fragen. Dazu haben wir Herrn Kamp zu unserer Sitzung am 15.10.2019 eingeladen. Er hat zugesagt.
Es kann nicht Aufgabe der Bürger sein Finanzierungs-konzepte zu entwickeln. Das ist Aufgabe der Politiker. Dafür wurden sie gewählt. Dennoch werden wir probate Gegenfinanzierungskonzepte auf den Tisch legen. Es mangelt nicht am Geld, sondern am politischen Willen.
Wir erinnern uns. Wir haben „nur“ ein Moratorium. Es steht zu befürchten, dass sich nunmehr mit veränderter Ratsbesetzung eine neue Mehrheit bilden könnte, die bei der finalen Entscheidung für den Erhalt der Satzung votiert. Das Damoklesschwert bewegt sich wieder.
Eines ist sicher. In dieser Legislatur wird im Landtag die Satzung nicht gekippt. Wir haben zwar zwei Szenarien, deren Kausalität nicht zu übersehen ist. Landespolitisch und kommunalpolitisch. Es zeigt sich einmal mehr, dass wir sehr genau alle Entwicklungen zur Strabs im Blick ha-ben und unmissverständlich signalisieren müssen, dass Politiker, die an dieser unsäglichen Satzung festhalten, kein neues Mandat von den Bürgern bekommen wer-den. Über das Ergebnis unseres Gespräches mit Kamp werden wir zeitnah berichten.
Das Gespräch mit Franz-Josef Kamp
Am 15.10.2019 hat die Lenkungsgruppe unserer BI ein klärendes Gespräch mit Franz-Josef Kamp geführt. Wir haben unmissverständlich unsere Positionen dargelegt.
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Das Moratorium kann nur ein Zwischenschritt zur endgültigen Abschaffung der Strabs sein
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Wir werden uns als BI nicht politisch zölibatär ver-halten und nur die Politiker öffentlich unterstützen, die für die Satzungsabschaffung eintreten und deren Politik mit dem Grundgesetz vereinbart werden kann. Wir schauen auf die Kommunalwahlen 2021. Die Ergebnisse werden einen Vorgeschmack auf die Landtagswahlen 2022 geben.
Kamp bekundete, dass er für die Abschaffung der Strabs sei. Eine Entscheidung gegen Bürgerinteressen unter-stütze er nicht. Diese seine Meinung sei auch Konsens in der SPD-Fraktion des Rates. Er räumte ein, dass er den dringenden Handlungsbedarf der sofortigen Abschaf-fung nicht erkannte, da das Moratorium eine Art „Sicher-heitsnetz“ für die Bürger darstelle.
Wir haben nochmals dezidiert auf die Lebensängste der Bürger und auf das Bedrohungsszenario hingewiesen. Diesen unseren Appell will er mitnehmen und in den Rat tragen.
Wir werden die anderen Fraktionen im Rat ebenfalls zu Gesprächen einladen und sondieren, mit wem eine Mehrheit für die Abschaffung hinzubekommen ist. Das werden wir erst dann tun, wenn Klarheit darüber besteht, wie die Grundsteuerreform umgesetzt wird. Diese wird die Einnahmenseite des Haushalts beein-flussen. Diese höchst richterlich geforderte Reform muss bis Ende des Jahres 2019 umgesetzt werden. Ansonsten entfällt die Grundsteuer. Von daher stehen Länder und Kommunen stark unter Druck.
Ein weiterer Flickenteppich in dieser Republik ist durch die vorhandenen Öffnungsklauseln vorprogrammiert, der mitnichten zu den im Grundgesetz verankerten glei-chen Lebensverhältnissen (GG Artikel 72, Absatz 2) beitragen wird. Im Gegenteil.
Statement vom 22.10.2019 UWB

Strabs-Stammtisch am 27.11.2019
Am Mittwoch, den 27.11.2019, führten wir unseren er-sten Strabs-Stammtisch im Sportheim Dahlenburg durch. Einen Dank an Jenny und das Team, die ihrem Slogan „…mehr als nur ein Sportheim“ in jeder Bezieh-ung gerecht werden.
Unserer Einladung waren ca. 45 Bürgerinnen und Bürger gefolgt. Es hätten mehr sein können mit printmedialer Unterstützung. Wir hatten es versucht, können es aber nicht erzwingen. Franz-Josef Kamp, stellvertretender Samtgemeindebürgermeister und Ratsmitglied in Dah-lenburg und im Samtgemeinderat, schaute nach einem Termin mit dem Landrat verspätet ebenfalls vorbei. Eine Geste, die wir alle wohlwollend zur Kenntnis genommen haben.
Gerhard Bröcker, 1. Vorsitzender unserer BI, begrüßte die Gäste und stimmte auf das Thema Straßenausbau-beiträge ein. Ich, in der Funktion des Sprechers der BI, spannte einen Bogen von den Anfängen unserer Bewe-gung bis hin zum Status quo. Meine Intension war, einen gleichen Informationsstand bei den Gästen zu erzielen, die doch mit unterschiedlichem Kenntnisstand „ange-reist“ waren.
In den anschließenden 90 Minuten entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Es ist festzustellen, dass sich das Thema „Straßenausbaubeiträge“ zu einem beherrschen-den gesellschaftlichen Diskurs entwickelt hat. Die Menschen haben begriffen, welches Bedrohungssze-nario wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen hängt.
Sie haben aber auch erkannt, dass sie der politischen Willkür nicht machtlos gegenüberstehen, wenn sie aktiv werden. Sie werden weiter wie bisher zahlen. Aber nur dann, wenn sie nur als passiver Zuschauer politischer Willensprozesse auf dem Sofa verharren und politische Willkür kritik- und widerstandslos hinnehmen, im Stile einer Zuschauerdemokratie. Es war mir wichtig vor die-sem Hintergrund auch noch einmal deutlich zu machen, dass Bürger mächtiger sind als sie zu glauben vermögen. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, gere-gelt in der Niedersächsischen Verfassung, ermöglichen den Bürgern eine unmittelbare Beteiligung an demokra-tischen Vorgängen. Sie können durch diese Abstim-mungsinstrumente fordern, dass sich der Niedersäch-sische Landtag mit bestimmten Sachthemen beschäftigt. Und sie können selbst über durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzentwürfe abstimmen. Das Gleiche ist möglich über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene. Der erste Schritt zu einer neuen Wirklichkeit ist, den Diskurs in eine breite Öffentlichkeit zu tragen und die bereits bestehenden Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften zu unterstützen und sich ihnen anzuschließen.
Zwei Themen habe ich mehrfach in der Diskussion wahr-genommen, die die Menschen zu beschäftigen scheinen.
Wen sollen wir noch wählen und wie machen das die vielen Gemeinden, die die Satzung abgeschafft ha-ben?
Wir geben keine Wahlempfehlung für eine Partei. Die Entscheidung bleibt jedem Wähler selbst vorbehalten. Wir sagen aber ganz deutlich, die Satzung kann abge-wählt werden. Unsere Bürgerinitiative wird auch in Zu-kunft Politiker unterstützen, die ein vitales Interesse da-ran haben, diese unsägliche Satzung abschaffen zu wol-len, immer vorausgesetzt, diese Politiker stehen mit ihrem Programm auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir werden auch die Politiker, ob auf Kommunal- oder Landesebene öffentlich benennen, die beharrlich an dieser ungerechten und unsozialen Satzung festhalten. Eine allgemeinverbindliche Wahlempfehlung ist auch deshalb nicht möglich, da sich die Parteien auf kommu-naler Ebene unterschiedlich positionieren. Die gleiche Partei als Satzungs-Befürworter kann in der benachbar-ten Gemeinde als Satzungs-Gegner operieren.
Die Strabs muss weg
Ich glaube nicht daran, dass die Gemeinden, die die Sat-zung abschafften, über ein Patentkonzept verfügen. Nach meiner Auffassung mangelt es nicht vordergründig am Geld, sondern am politischen Willen. Dieses Gerech-tigkeitsgefälle, das sich wie ein Flickenteppich in der Satzungsanwendung widerspiegelt, ist ein Politikum. Die Gemeinden, die die Satzung abschafften, sind dem öffentlichen Druck gewichen und nicht dem „Kassen-stand“ gefolgt. Dort, wo Kommunen keinen öffentlichen Druck verspüren, scheint, mit Segen der Großen Koali-tion, die Satzung weiterhin ein probates Mittel der Geld-eintreibung zu sein. Ohne Not werden diese Kommunen diesen Weg weiter gehen.
Mit großer Freude haben wir festgestellt, dass zu unse-rem Stammtisch auch Bürger gefunden haben, die wir bisher noch nicht mit unserer Arbeit erreichen konnten. Neue Gesichter, neue Meinungen und neue Zuversicht prägten die Runde. Auch Gäste aus benachbarten Ge-meinden nahmen teil. Neue Interessenten für unseren Mailverteilerkreis konnten wir gewinnen. Auch konnten wir Impulse geben für Gründungen von Bürgerinitiativen in anderen Gemeinden, die wir bei einer Gründung gern mit unserer Erfahrung unterstützen wollen. Alles in al-lem wollen wir zufrieden sein mit dieser Veranstaltung. In der kommenden Woche wird sich unsere Lenkungs-gruppe zusammenfinden, um in einer Nachbetrachtung herauszufinden, was wir noch besser machen können, zum Wohl der Bürger in unserem Flecken und darüber hinaus. Die Sektkorken wollen wir aber erst dann knallen lassen, wenn diese unsägliche Satzung abgeschafft ist. Bundesweit.
Kommentar von Wilfried Reiser
zum Status quo 31.12.2019
Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Der weihnacht-liche Konsumterror ebenso. Und das ist gut so. Die Wunschzettel sind abgearbeitet und überwiegend avan-cierten Bedürfnisse zu konkretem Bedarf, der zwischen den Jahren in großen Teilen wieder wegen Nichtgefallens retourniert und massenhaft ressourcenverschwende-risch vernichtet wird. Der HDE schätzt, dass die Umsätze im Weihnachtsgeschäft erstmals die 100 Milliarden- Euro-Grenze übersteigen. Auf meinem persönlichen Wunschzettel blieb indes ein Herzenswunsch unerfüllt, der allerdings nicht zeitlich verknüpft ist mit dem Fest der Liebe und der Freude. Die Abschaffung des §6b NKAG auf Landesebene und das Werfen dieser unsäg-lichen Satzung auf den Scheiterhaufen des Anachronis-mus - bundesweit. Dennoch scheinen wir auf einem guten Weg zu sein. In 9 Bundesländern gibt es keine Straßenausbaubeitragssatzung. Fast täglich schaffen Ge-meinden die Satzung ab. Wann kommt Niedersachsen zur Vernunft und ebnet den Kommunen den Weg?
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte in seiner Weihnachtsansprache an die Bürger. Alle seien Teil der Demokratie. Er fordert sie auf wählen zu gehen und sich politisch einzumischen. Er unterstrich, dass die Demokratie selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, mit Zuversicht und Tatkraft, mit Vernunft, Anstand und Solidarität, braucht. Wie Recht er doch hat. Ich füge hin-zu, dass die Demokratie für eine ganz besondere Bürger-spezies diese Tugenden ebenfalls vorhält. Für Politiker, die ein politisches Amt ausüben, vom Volk mandatiert sind und folgenden Amtseid feierlich ablegten: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewis-senhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ So der Wortlaut auf Bundesebene. Ähnlicher Inhalt ist feierlich zu hören bei nachgelagerten Gebietskörperschaften.
Welch große, pathetische Worte. Mir persönlich würde es für einen glaubhaften Anfang ausreichen, wenn sich Politiker zu Anstand und Vernunft nicht nur rhetorisch bekennen würden, wenn Sonntagsreden alltagstauglich würden, wenn Politik so betrieben wird, dass sie dem Wohle der Bürger dient und nicht vordergründig dem Wohle der Partei, wenn sich das politische Personal des Artikels 38, Absatz 1, GG, zuweilen erinnern würde, dass es nicht weisungsgebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Fraktionszwang ade. Mir scheint der Amtseid nur selten von Verbindlichkeit geprägt zu sein und zunehmend zu einer sinnfreien Zeremonie zu ver-kommen. Man kann dieser Annahme durchaus Folge leisten, wenn Politiker das Gerechtigkeitsgefälle in Sachen Straßenausbaubeiträge billigend in Kauf neh-men. Man kann dieser Annahme durchaus Folge leisten, wenn der Brötchen-Bon des Bäckers höher priorisiert ist als das Schließen der Scheunentore in den mafiosen Strukturen des Cum-Ex-Finanzkarussells, zugunsten von Millionären und ungezügelter gieriger Banken. Es man-gelt nicht am Geld. Es mangelt am politischen Willen. Ohne wahrnehmbare Diskussion wird in Hannover ein Batzen Bürgergeld, genau gesagt 2,3 Milliarden Euro, für die Stützung der Nord LB locker gemacht. Bei einer Kon-nexität von ca. 50 Millionen Euro p.a. könnten hiervon 46 Jahre Straßen in Niedersachsen saniert werden, ohne dass ein Bürger in den finanziellen Ruin getrieben wer-den muss. Nicht Banken, die sich am Roulettetisch der Finanzmärkte delektieren, sind systemrelevant, sondern Menschen, die dieses System durch ihre Hände Arbeit mit Leben erfüllen und am Leben erhalten. Die Strabs-Missionare schwadronieren nur über die mangelnde Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand und blenden dabei die Leistungsfähigkeit der Bürger völlig aus. Diese Beispiele ließen sind locker fortführen.
Mit welcher Arroganz und Ignoranz Politiker ans Werk gehen zeigt die Situation in NRW. Es ist ein Skandal, dass eine Volksinitiative mit über 437.000 gültigen Stimmen, die für die Abschaffung der Satzung votierten, nicht die entscheidende Kehrtwende brachte. 437.000 Wähler-stimmen auf dem Gang zur Wahlurne vermögen offen-sichtlich mehr Respekt einzuflößen. Bürger und Politiker sollen nicht vergessen, dass Straßenausbaubeiträge abgewählt werden können. BI’n und IG’n müssen bereits in 2020 in den Wahlkampfmodus schalten, weit vor den Kommunalwahlen 2021 und erst recht weit vor den Landtagswahlen 2022. Sie müssen Rösser und auch de-ren Reiter namentlich öffentlich benennen, die beharr-lich und lernresistent an der bürgerfeindlichen Satzung festhalten.
In einer Phase des landespolitischen Stillstandes, der Be-harrlichkeit und der Uneinsichtigkeit, der Überheblich-keit und des Autismus des politischen Personals, will ich neue Denkanstöße geben oder auch alte, verworfene Denkanstöße noch mal aufwärmen. Die hohen Hürden in der verfassungsrechtlichen Verankerung für ein Volks-begehren, verbunden mit den finanziellen Risiken der Umsetzung, sind mir durchaus bewusst. Es gab nach meiner Kenntnis bisher nur 10 Volksbegehren in Nieder-sachsen, die fast ausnahmslos am Zulassungsquorum von 25.000 Unterstützungsunterschriften scheiterten. Keine der Themen der bisherigen Begehren war aber mit der persönlichen finanziellen Bedrohung befasst, so wie sie von der möglichen Satzungsumsetzung ausgeht. Nach Auskunft der Niedersächsischen Landeswahl-leiterin schaffte es wohl nur ein Volksbegehren in den Olymp des Erfolges. Den Gehalt meiner Feststellung bitte durch eigene Recherche sicherstellen.
Es ist verständlich, dass über 600.000 erforderliche Unterschriften in Niedersachsen, die zum Erfolg führen würden, zunächst abschrecken. Ich bin nicht so über-heblich glauben zu wollen und schon gar nicht Glauben machen zu wollen, dass diese Herkulesaufgabe von den BI’n zu stemmen sei. Dieses Ansinnen kann nur in der Kooperation mit den Verbänden von diesen federfüh-rend und ihren starken Mitgliederzahlen und ihren pro-fessionellen Ressourcen von Erfolg gekrönt werden. Selbst ein Scheitern würde ich nicht als scheitern im herkömmlich negativ besetzten Sinne verstehen. Es wä-re für mich eine vorgezogene Landtagswahl, deren Er-gebnis nur positive Signalwirkung auf die Landespolitik, auf die BI’n und auf die Öffentlichkeit haben kann.
Alle blicken nach Hannover. Auch die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und warten auf ein Signal. Man soll-te nicht warten auf Ereignisse, von denen man nicht weiß, ob sie kommen oder noch schlimmer, von denen man weiß, dass sie nicht kommen werden. Das ist verlorene Zeit, die niemand wiederfinden wird. Also fangen wir an. Jetzt. Es ist selten zu früh und nie zu spät.
Wie sieht es in meinem Heimatort Dahlenburg aus. Zur-zeit haben wir ein Moratorium. Wenn ich den Haushalts-plan 2020 richtig lese, hat die Verwaltung die Anhebung der Hebesätze der Realsteuern in Erwägung gezogen. Auf den ersten Blick ist das ein probates Mittel einen unterfinanzierten Haushalt ausgleichen zu wollen. Auf den zweiten Blick werden die Handlungsspielräume des Flecken Dahlenburg sichtbar. Es gibt keine mehr. Dem Plan ist zu entnehmen, dass die Verwaltung sich gezwun-gen sieht, die Realsteuern signifikant anzuheben.
Es ist geplant, die Grundsteuer A von bisher 440%, die Grundsteuer B von bisher 390% und die Gewerbesteuer von bisher 390% jeweils einheitlich auf 500% anzuheben. Diese Steigerung der Hebesätze ist gewaltig und scheint mir beispiellos in Niedersachsen zu sein. Der 3300-Seelen-Flecken Dahlenburg würde sich anschicken, mit dieser Maßnahme das Niveau von Großstädten und großen Städten erklimmen zu wollen. Im Vergleich Grundsteuer B, Quelle Statistisches Bundesamt Ausgabe 2018: Hamburg 540%, Hannover 600%, Hildesheim 540%, Braunschweig 500%, Lüneburg 490%, Osnabrück 460%, Oldenburg 445%, Wolfsburg 450%, Salzgitter 430%, Goslar 460%, Peine 405%, etc. Bei fast 950 Ge-meinden in Niedersachsen spielte der Flecken Dahlen-burg bei der Grundsteuer B in der Champions-League, genau so wie bei der Pro-Kopf-Verschuldung. Was kön-nen die Bürger als Gegenleistung erwarten? Kreisklasse, Bezirksklasse, wenn’s hoch kommt Bezirksliga? Mit dieser geplanten Anhebung der Grundsteuer B und dem beharrlichen Klammern an die Straßenausbaubeitrags-satzung konterkariert die Gemeinde ihren eigenen Plan bei der Schaffung und bei der erfolgreichen Vermittlung neuer Baugebiete und somit Schaffung von neuem Wohnraum. Es wäre für Gemeindehaushalt und für an-sässige Unternehmen wichtig, neue Kaufkraft durch Zu-zug von Bürger und ein Mehr an Gewerbesteuereinnah-men durch Ansiedlung neuer Unternehmen zu gene-rieren und zu versuchen, den schon lang anhaltenden Abwanderungstrend zu stoppen. Das gelingt doch nicht durch gravierende Verschlechterung der Rahmenbedin-gungen. Auch andere Gemeinden haben hübsche Töch-ter. Dahlenburg steht im Werben um neue Bürger im Wettbewerb mit anderen Gemeinden, die keine Straßen-ausbaubeitragssatzung haben und dennoch eine Grund-steuer B erheben, die weit unter der 500%-Grenze liegt. Artlenburg (370%), Amelinghausen (440%), Boitze (420%), Dahlem (380%), Tosterglope (380%), Echem (340%), Hohnstorf (360%) Winsen Luhe (380%) (Gleiche vorbezeichnete Quelle, Stand 2018)
Das neue Baugebiet an der Dannenberger Landstraße weckt offensichtlich großes Interesse bei Bauwilligen. „Die Nachfrage nach Baugrund in Dahlenburg ist groß“, freuen sich Bürgermeisterin Haut und Gemeindedirektor Maltzan. Denn obwohl noch nicht feststeht, was die Bau-herren für ihre Parzelle letztlich bezahlen müssen, „ha-ben bereits 35 Bauwillige Interesse für die 32 Bauplätze signalisiert“, betont Maltzan. So steht es zu lesen in der Landeszeitung Lüneburg. Würde das Interesse immer noch Bestand haben, wenn vorbezeichnete Bauwillige wüssten, was auf sie zukommt?
Die Kommunalaufsicht wird den Druck auf den Flecken Dahlenburg erhöhen und eine Haushaltsgenehmigung 2019 von einer kräftigen Grundsteuererhöhung abhän-gig machen. Das war früher oder später zu erwarten. Die seit Jahren defizitären Haushalte des Fleckens, mit stän-dig steigender Verschuldung, werden nicht mehr gedul-det.
In den Maßnahmen 2020 steht weiter zu lesen: „Gleich-zeitig fällt der Beschluss über das Aussetzen der Sanie-rungen mit Ausbaubeiträgen erschwerend auf die Auf-wendungen in der Unterhaltung der Gemeindestraßen“. Gemeint ist das bestehende Moratorium. Diese Ein-schätzung der Verwaltung ist gleichermaßen inakzep-tabel wie wirklichkeitsfremd. Es geht kostengünstiger für Bürger und Gemeinde. Die grundlegende Sanierung, an der natürlich Tiefbauunternehmen und Planungsbüros ein vitales Eigeninteresse haben, ist für alle Protago-nisten die weitaus teuerste Variante. Die kontinuierliche Reparatur der Straßen, finanziert aus dem Haushalt, ist fast 30% günstiger als der Gemeindeanteil bei grundle-gender Sanierung. In der bayrischen Gemeinde Rednitz-hembach wird diese Vorgehensweise erfolgreich prak-tiziert, mit dem Ergebnis intakter Gemeindestraßen bei gleichzeitiger Konsolidierung des Haushaltes. Diese Vor-gehensweise spricht sich herum und wird von klugen Gemeindeverwaltungen und -räten übernommen. Selbst der Städte- und Gemeindebund kann sich dieser Vorge-hensweise anschließen.
Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die offen-sichtliche Forderung der Kommunalaufsicht nach Erhöh-ung der Realsteuern ursächlich nicht im Zusammenhang mit unserer berechtigten Forderung nach Abschaffung der Strabs steht, sondern vielmehr den maroden Haus-halten geschuldet ist. Es ist keinem Bürger glaubhaft zu vermitteln, dass in Anbetracht des desolaten Haushaltes ein fast 3-Mio-Euro-Projekt, genannt Bürger- und Kultur-haus, auf die Schiene gebracht wird, anstatt den Haus-halt zu konsolidieren. Wir müssen aus Sicht der Bürger-initiative aufpassen, dass uns die geplante Grundsteuer-erhöhung, vorbehaltlich der Rat stimmt zu, nicht auf die Füße fällt und es der Verwaltung gelingt von der wahren Ursache der Erhöhung abzulenken. Die Bürger und auch ihre Initiative haben nicht die horrenden Schulden in das Rathaus gekarrt. Auch der Wind hat diesen Schulden-berg nicht zusammengeweht. Er ist das Ergebnis poli-tischer (Fehl-?) Entscheidungen.
Der Rat wird im Januar 2020 über dieses Ansinnen der Verwaltung entscheiden. Wenn die geplante Anhebung der Grundsteuer B Wirklichkeit wird, ist es folgerichtig, diese Maßnahme mit der Forderung nach Abschaffung der Strabs zu verknüpfen. Einen entsprechenden Antrag hat die Gruppe SPD/aB am 11.12.2019 gestellt. Die CDU-Fraktion, mit Unterstützung von Thomas Behr (Bündnis90/Die Grünen,) scheint sich für diese Option (noch) nicht begeistern zu können. Aus meiner Sicht ist die Abschaffung der Strabs unverhandelbar und not-wendig, aber nicht um jeden Preis. Eine Anhebung der Grundsteuer B von 390 auf 500 Punkte, wenn es denn dazu käme, wäre ein Pyrrhussieg. Vor dem Hintergrund der Satzungsanwendung, die mehrere 10tausend Euro pro Anlieger betragen können, wäre dieser Ansatz indes zu überlegen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich glaube nach wie vor an die Vernunft der Strabs-Befürworter.
Sollte sich mein Glaube in Wohlgefallen auflösen und zu einem Irrglauben mutieren, sind folgende Optionen zu überlegen:
- Die Höhe der Anhebung des Grundsteuersatzes ist als unverhältnismäßig, willkürlich und haushaltsrechtlich ungerechtfertigt anzusehen. Gegen einen Grundsteuer-bescheid sollte dann im Rahmen eines Rechtsbehelfs-verfahrens von einem Gericht die Überprüfung des Hebesatzes verlangt werden. Das sollte jeder Grund-stückseigentümer tun.
- Da es bei Steuern an Zweckbindung mangelt, sollten wir die Gemeinde auffordern, jährlich einen Beschluss zu fassen (freiwillige Selbstverpflichtung), der einen an-gemessenen Teil der Grundsteuer B-Einnahmen in den Erhalt der Straßen fließen lässt. Das ist rechtlich möglich.
Mail-Aktion Innenausschuss
Am 27.1.2020 startete eine Mail-Aktion der niedersäch-sischen Bürgerinitiativen. Die 15 Mitglieder des Aus-schusses für Inneres und Sport wurden per Mail aufgefordert, nochmals ihre Haltung zum §6b NKAG zu überdenken und eine Entscheidung im Interesse des Volkes zu fällen.
Die Möglichkeit, Satzungen für Straßenausbaubeiträge (Beiträge für Verkehrsanlagen) erlassen zu können, bindet allerorts viele Ressourcen, verschlingt zuweilen mehr Geld als die Beiträge einbringen, sichert Fachan-wälten hohe Einnahmen, belastet über Gebühr die Ver-waltungsgerichte, spaltet die Gesellschaft, schafft Le-bensängste und treibt Bürger zuweilen in den finan-ziellen Ruin, auch generationsübergreifend.
Will die Landesregierung das wirklich? Will sie weiterhin gegen die Interessen der Bürger handeln? Die Möglich-keit zum Erlass solch veralteter, ungerechter Straßenaus-baugebührensatzungen muss endlich abgeschafft wer-den.
Folgende MdL's wurden kontaktiert:
Bock, André (CDU)
Lynack, Bernd (SPD)
Hiebing, Bernd-Carsten (CDU)
Meyer, Christian (Bündnis90/Die Grünen)
Kurku, Deniz (SPD)
Schröder-Köpf, Doris (SPD)
Kreiser, Dunja (SPD)
Ahrends, Jens (AfD)
Becker, Karsten (SPD)
Dr. Genthe, Marco (FDP)
Fredermann, Rainer (CDU)
Lechner, Sebastian (CDU)
Adasch, Thomas (CDU)
Watermann, Ulrich (SPD)
Schünemann. Uwe (CDU)
Sehr geehrter Herr Reiser,
Wir kämpfen an Ihrer Seite für die Abschaffung der Strabs und be-grüßen jede einzelne eingehende Mail, die von Ihnen und ihren Mit-streitern eingeht. Den Druck, den Sie damit auf die Landesregierung ausüben, zeigt erste Ergebnisse und ein Drittel der Kommunen verzich-tet bereits auf die Straßenausbaubeiträge. Als FDP fordern wir schon länger die komplette Abschaffung der Strabs. Konkret setzen wir uns dafür ein, das Problem auf Landesebene zu lösen. Hierfür haben wir in unserem Haushalt 2019 einen Betrag von 50 Millionen eingestellt, der zum einen die Spitzenaufkommen der Straßenausbaubeiträge decken und zum anderen die Kommunen entlasten würde. Darüber hinaus wären kommunale Maßnahmen nicht notwendig, wie etwa die Grund-steuer zu erhöhen.
Die Straßensanierung und der Straßenausbau müssen durch das allge-meine Steueraufkommen finanziert werden. Die Kosten werden so ge-samtgesellschaftlich getragen und vor allem trägt jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit dazu bei!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Facebookseite von Herrn Genthe: https://www.facebook.com/MarcoGenthe/videos/482023569149610/
Falls Sie darüber hinaus noch irgendwas wissen möchten, oder wir Ihnen helfen können, melden Sie sich gerne! Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Straßenausbaubeiträge landesweit abge-schafft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Henry Voß
Referent von Dr. Marco Genthe
Sehr geehrter Herr Reiser,
vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Niedersachsen.
Der Landtag hat erst am 23. Oktober 2019 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Ge-setze abschließend beraten (LT-Drs. 18/154) und eine erneute Bera-tung steht derzeit nicht an. Im Kern bleibt das Recht der Kommunen erhalten, zukünftig auch weiterhin Straßenausbaubeiträge erheben zu können. Dies war auch der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, denn die Kommune vor Ort kann am besten beurteilen, ob und in wel-chem Umfang Straßenausbaubeiträge von den Bürgerinnen und Bür-gern mit Blick auf die jeweilige Finanzsituation erhoben werden müs-sen.
Wir haben mit den Gesetzesänderungen jedoch für noch mehr Flexi-bilität beim Thema Straßenausbaubeiträge gesorgt. Die Beitrags-pflichtigen werden dadurch wesentlich entlastet. Im Einzelnen tragen dazu folgende Regelungen bei:
1. Die Kommunen können den beitragspflichtigen Aufwand nach ihrem Ermessen zukünftig geringer ansetzen, wenn sie nicht ganz auf Beiträ-ge verzichten wollen. In der Satzung kann bestimmt werden, dass bei der Bemessung der Beiträge nach Vorteilen nur ein Teil des gemäß § 6 Abs. 3 NKAG ermittelten Aufwandes zugrunde gelegt wird (§ 6 b Abs. 1 Satz 2 NKAG n. F.). Damit wird künftig erreicht, dass die für die Bau-maßnahme angefallenen Gesamtkosten nicht in voller, sondern nur in reduzierter Höhe nach dem Vorteilsprinzip auf Anlieger und Kommune verteilt werden können. Den Kommunen wird damit hin- sichtlich des „Wieviel“ der Beitragserhebung ein größerer Spielraum eingeräumt.
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Zuschüsse Dritter kann die Kommune vorweg vom Gesamtauf-wand abziehen, wenn nicht ausdrücklich eine Anrechnung ausge-schlossen wurde (§ 6 b Abs. 1 Satz 3 NKAG n. F.). Dadurch können auch die Beitragspflichtigen von Zuschüssen profitieren, indem durch den geminderten Gesamtaufwand auch ihre Beiträge niedri-ger ausfallen. Durch eine Änderung des Nds. Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes kommt hinzu, dass kommunale Straßenbau-vorhaben künftig stärker als bisher durch Landesmittel gefördert werden können. Auch diese Fördermittel tragen dazu bei, dass die Beitragspflicht zukünftig geringer ausfallen wird.
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Durch sogenannte Tiefenbegrenzungen und Eckgrundstücksver-günstigungen soll verhindert werden, dass große Grundstücke überproportional belastet werden (§ 6 b Abs. 2 NKAG n. F.).
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Das gesamte Verfahren zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird transparenter. Die Kommunen sollen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über das Straßenausbauvorhaben informieren und mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme die vor-aussichtliche Beitragshöhe mitteilen (§ 6 b Abs. 3 NKAG n. F.).
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Der Beitragspflichtige kann bei der Kommune voraussetzungslos die Verrentung der Beitragsschuld bis zu 20 Jahre verlangen (§ 6 b Abs. 4 NKAG n. F.). Damit werden hohe Einmalzahlungen zukünftig vermieden. Die Kommune kann flexible Regelungen zur Verzinsung der verrenteten Beitragsschuld bis zu einem Zinssatz von 3% tref-fen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Carina Bollmann
Wahlkreisbüro Rainer Fredermann MdL
Telefon: +49 5139 9701683
Postanschrift: Virchowstr. 2
30938 Burgwedel
Website: www.rainer-fredermann.de
Um die Kosten für unsere Straßen gerechter auf alle Nutzer verteilen zu können, sollte die Niedersächsische Koalition rechtzeitig auf die landesweiten Bürgerproteste reagieren und dieses Gesetz abschaffen, bevor die Bür-ger bei den anstehenden Kommunal- und Landtagswah-len die Politiker und Parteien abwählen, die lernresistent an dem Gesetz festhalten. Den Kommunen darf dieses willkürliche, bürgerfeindliche Regelwerk nicht selbstbe-stimmt überlassen bleiben.
Das Land muss die Strabs abschaffen! Andere Bundes-länder haben den Hilferuf ihrer Bürger erhört und diese veraltete Satzung gestrichen. Es sollte auch in und für Niedersachsen möglich sein. Es mangelt nicht am Geld, wie eindrucksvoll bei der Stützung der durch Selbstver-schulden in Schieflage geratenen NORD/LB festzustellen ist. Es mangelt am politischen Willen.
Auf meine Mails haben bisher folgende Politiker geantwortet:
Guten Tag Frau Meier,
zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Es wird Sie nicht verwundern, dass diese für mich nicht zufriedenstellend ist.
Es ist mir sehr wohl bekannt, dass es landesweit keine einheitliche He-rangehensweise gibt. Das bedeutet auch, dass das Gerechtigkeitsge-fälle unübersehbar ist. Ich will daran erinnern, dass unsere Verfassung den Gesetzgeber verpflichtet, die Rahmenbedingungen für gleiche Le-bensverhältnisse zu schaffen. GG Artikel 3, Absatz 1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und GG Artikel 72 Absatz 2 „…Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet...“. Wie können diese Lebensverhältnisse als gleich bezeichnet werden, wenn es in 9 Bundes-ländern keine Straßenausbaubeitragssatzung gibt, (Sachsen-Anhalt will ich schon mal einbeziehen), wenn lediglich Anlieger von Anlieger-straßen, nicht aber Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen zur Zahlung verpflichtet werden.
Mich ärgert, dass nur von der Leistungsfähigkeit oder –unfähigkeit der Länder oder der Kommunen gesprochen wird. Es scheint sich kein Poli-tiker für die Leistungsfähigkeit eines betroffenen Bürgers zu interes-sieren. Die Verrentung auf 20 Jahre ist eine Kannbestimmung ohne Rechtsanspruch. Genau so wie die restlichen Rahmenbedingungen in der Gesetzesnovelle §6b NKAG. Mit Ausnahme der Informationspflicht. Wenn der Bescheid auf dem Tisch liegt, hat der Bürger 4 Wochen Zeit zur Begleichung. Kann er der Zahlungsaufforderung in Ermangelung von Liquidität nicht folgen, geht seine Altersvorsorge in die Zwangs-versteigerung. Ein Widerspruchsverfahren gibt es nicht. Lediglich ein Klageverfahren, das die Kommune nicht daran hindert den Bescheid zu vollstrecken. Nicht die Maßnahme kann beklagt werden, sondern lediglich die Höhe des Betrages der Maßnahme. Die Kreditwürdigkeit, gerade älterer Menschen, geht gegen Null. Sie müssen sich durch überhöhte Risikozinsaufschläge Kredite beschaffen. Auch im Falle eines Klageverfahrens entsteht eine deutliche Schieflage. Während die Gemeinde den Rechtsbeistand aus Steuermitteln finanziert, muss der Bürger mangels pekuniärer Leistungsfähigkeit die Kosten seines Rechtsbeistandes und mögliche Prozesskosten im Falle des Unter-liegens aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Je ärmer die Kommune, desto schärfer die Anwendung der Straßenbeitragssatzung. Misswirt-schaft und politische Fehlentscheidungen gehen immer zu Lasten der Anlieger.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wohlfeiles Argument. Sie wird ständig gebrochen, siehe Migrationspolitik, Abschaffung der Kindergar-tengebühren etc. Die Kommunen ächzen unter der Finanzierung der landesweiten oder bundesweiten Wahlversprechen. Das Konnexitäts-prinzip wird ständig gebrochen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Kon-nexitätsprinzip überhaupt greift. Die Kommunen werden in keiner Weise verpflichtet die Straßenausbaubeiträge zu erheben. Wie Sie selbst feststellen, können die Kommunen erheben, müssen aber nicht. Vor diesem Hintergrund sehe ich nicht Konnexität im Sinne Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung.
Bei Ihrer Aufzählung der zu finanzierenden Themen verabsäumten Sie die Unterstützung der NORD LB zu nennen. Es mangelt nicht am Geld. Es mangelt am politischen Willen. Ohne wahrnehmbare Diskussion wurde in Hannover Steuergeld in die Hand genommen, genau gesagt 2,3 Milliarden Euro, für die Stützung der durch Eigenverschulden in die Schieflage geratenen Bank. Bei einem Aufwand von 50 Millionen Euro p.a. könnten hiervon 46 Jahre Straßen in Niedersachsen saniert wer-den, ohne dass ein Bürger in den finanziellen Ruin getrieben werden muss. Nicht Banken, die sich am Roulettetisch der Finanzmärkte delek-tieren sind systemrelevant, sondern Menschen, die dieses System durch ihrer Hände Arbeit mit Leben erfüllen und am Leben erhalten.
Die Straßenausbausatzung ist geeignet Wahlen mitentscheiden zu kön-nen. Die Kommunalwahlen 2021 werden Vorboten sein für die Land-tagswahlen 2022 in Niedersachsen.
Ihre Bitte um Verständnis zielt ins Leere. Ich hoffe mit Ihnen, dass wir in den Wahljahren keinen demokratischen Erdrutsch erleben werden. Das unappetitliche Polittheater in Thüringen wird auch Strahlkraft auf andere Bundesländer haben. Leider unter vitaler Beteiligung der soge-nannten bürgerlichen Parteien. Wenn Machtstreben über die Moral geht nennt man das Machiavellismus. Politiker, die diese Lehre vertre-ten scheint es landauf und auch landab genügend zu geben.
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser
Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg
Mitglied im NBgS
Sehr geehrter Herr Reiser,
im Namen von Herrn Watermann bedanke ich mich für Ihre Email. Sie sprechen darin das Thema der Straßenausbaubeiträge an. Dieses The-ma beschäftigt uns nicht zum ersten Mal. Zudem werden die Diskus-sionen, die mit dem Thema verbunden sind, zum Teil sehr emotional geführt. Wir können das gut verstehen! Das ist richtig und grundsätz-lich auch in Ordnung, weil dieses Thema viele Menschen wie Sie in ganz Niedersachsen bewegt. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträ-gen kann für die Bürgerinnen und Bürger zu großen finanziellen Belas-tungen führen. Insofern haben wir vollstes Verständnis für Ihren Wunsch nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Lassen Sie mich zunächst aber eines ganz deutlich machen: Die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen liegt allein in der Zustän-digkeit und Verantwortlichkeit der Kommunen. Hier gibt es nieder-sachsenweit keine einheitliche Herangehensweise, die Kommunen handhaben die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus teilweise sehr unterschiedlich. Selbst in unserem Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es sowohl Kommunen, die diese Beiträge erheben als auch Kom-munen, die auf die Erhebung verzichten und stattdessen die Hebe-sätze für die Grundsteuer erhöht haben. Beide Vorgehensweisen ha-ben sicherlich Vor- und Nachteile. Das entscheiden aber die Kommu-nen selbst.
Auch auf die Gefahr hin, Sie jetzt vor den Kopf zu stoßen: Wir halten die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für den fal-schen Weg. Denn: Mit der Abschaffung von § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) würde gleichzeitig der verfas-sungsrechtliche Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung beschä-digt werden und damit jegliche Möglichkeit der Kommunen, ihre Auf-gaben im Straßenausbau zu finanzieren. Ein harter Eingriff.
Für das Land Niedersachsen ergäbe sich daraus ein großes Problem: In einem solchen Fall würde das Konnexitätsprinzip gelten. Dies wiede-rum würde eine massive finanzielle Mehrbelastung für das Land Nie-dersachsen bedeuten, deren Größenordnung nicht absehbar ist. Die so anfallenden Kosten für das Land müssten entsprechend kompen-siert werden. Und das ginge nur zulasten anderer Aufgaben, etwa im Bildungs- oder Sicherheitsbereich, die vollends in den Verantwortungs-bereich des Landes fallen. Als Landespolitiker halte ich einen solchen Schritt für grundlegend falsch.
Ohne Frage nehmen wir aber dennoch Ihre Sorgen und die Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst und versuchen an den Stellschrauben zu drehen, die uns landesseitig zur Verfügung stehen. Aber es gilt, ver-nünftig und im Sinne aller zu handeln. Das Straßenausbaubeitrags-recht ist für die niedersächsischen Kommunen bereits unter der alten rot-grünen Landesregierung flexibilisiert worden.
Zusätzlich hat die SPD-Landtagsfraktion zusammen mit der CDU im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf für einen neuen § 6a NKAG in den Landtag eingebracht. Im Dezember 2019 wurde die Vorlage vom Niedersächsischen Landtag so auch beschlossen. Der Gesetzentwurf bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen den Wünschen der po-tentiell betroffenen Bürginnen und Bürger nach spürbarer Entlastung einerseits und dem Recht der Kommunen, sich die für die zur Aufga-benerledigung notwendigen Mittel erschließen zu können, anderer-seits. Der neue, aus § 6 NKAG herausgelöste, § 6a NKAG sieht unter an-derem eine Reihe von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten für die Kom-munen unter Wahrung ihrer Selbstverwaltungsgarantie vor, die geeig-net sind, den Bürgerinnen und Bürgern die finanzielle Last aufgrund des Straßenausbaus zu erleichtern.
Dies sind zusammengefasst:
1. Verrentung der Beitragsschuld über 20 Jahre: Dies trägt zur Entlas-tung der Bürger bei, indem die Zahlung hoher Einmalbeträge vermie-den und über 20 Jahre hinweg gestreckt werden kann.
2. Flexible Verzinsung der Beitragsschuld bei Verrentung von bis zu 3 % über dem Basiszinssatz: Die Regelung dient ebenfalls dazu, die Bei-tragspflichtigen finanziell zu entlasten. Aktuell beträgt der Zinssatz bei einer Stundung gem. 238 I AO 0,5 % pro Monat, also 6 % p.a.
3. Möglichkeit einer sog. Tiefenbegrenzung: Damit wird erreicht, dass große Grundstücke als auch Eckgrundstücke nicht überproportional belastet werden.
4. Von der Kommune festzusetzender beitragsfähiger Aufwand: Dies dient dazu, den beitragsfähigen Aufwand nach kommunalem Ermes-sen insgesamt geringer ansetzen zu können mit der Folge, dass auch die dann festzusetzenden Beiträge niedriger ausfallen.
5. Zuschüsse Dritter: Können den beitragsfähigen Aufwand insgesamt mindern und somit auch den Beitragspflichtigen zu Gute kommen, so-fern der Zuschussgeber dies zulässt.
6. Frühzeitige Information der Beitragspflichtigen über die Vorhaben: Dies dient der Transparenz und besseren Planbarkeit für die Beitrags-pflichtigen.
7.Mitteilung der voraussichtlichen Beitragshöhe drei Monate vor Be-ginn der Maßnahme: Diese verpflichtende Regelung dient ebenfalls der Transparenz und besseren Planbarkeit für die Beitragspflichtigen.
Wenn Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer durch die Erhe-bung von Straßenausbaubeiträgen finanziell überfordert sind, dann dürfen wir das nicht ignorieren. Wir haben es daher für zwingend er-achtet, diese Veränderungen in das NKAG aufzunehmen. Das gibt uns die Möglichkeit, auf der einen Seite den Sorgen aus der Bevölkerung Rechnung zu tragen, aber auf der anderen Seite auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht, die kommunale Selbstverwaltungsgarantie un-angetastet zu lassen.
Auch wenn die Steuerquellen für die Bundesrepublik und auch für un-ser Bundesland aktuell sprudeln, so tun sie dies sicherlich nicht auf ewig. Mit dem zur Verfügung stehenden Geld müssen zahllose Themen finanziert werden: Digitalisierung, Bildung, Klimawandel, Sicherheit, Fachkräftemangel… um nur einige wenige zu nennen. Die finanziellen Anstrengungen, die hier seitens des Landes Niedersachsen unternom-men werden müssen, sind enorm. Wir möchten in keinem Fall die ver-schiedenen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegeneinander auf-rechnen. Aber wir möchten sensibilisieren und Auswirkungen von Ent-scheidungen verdeutlichen. Es liegt angesichts der Rahmenbedingun-gen bedauerlicherweise nicht im Bereich des Möglichen, durch Strei-chung von § 6 NKAG den Kommunen faktisch die Verantwortung für den Straßenbau zu nehmen und in den Verantwortungsbereich des Landes zu übertragen.
Auch wenn unsere Antwort sicherlich nicht in ihrem Sinne ist, bitten wir dennoch um Verständnis, das wir hier nicht anders antworten kön-nen.
Mit freundlichen Grüßen
Tomke Anne Meier,
Politikwissenschaftlerin M.A.
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Wahlkreisbüro Uli Watermann MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Inneres & Sport
Mitglied des Ältestenrates des Niedersächsischen Landtages
Mitglied im Ausschuss für Inneres & Sport
Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
Der Ortsverein der SPD Adendorf hat fol-genden Antrag gestellt:
Antrag an den Parteitag des SPD-Unterbezirks Lüneburg vom 14.03.2021
Der Parteitag möge folgenden Antrag an den Landesparteitag der SPD Niedersachsen beschließen:
Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen abschaffen!
In § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes wird ein Verbot für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen. Das Land Niedersachsen übernimmt im Rahmen der Konnexität den finanziellen Ausgleich an die Kommunen. Zudem werden die korrelierenden §§ 6b und 6c des Niedersächsischen Kommunalabga-bengesetzes gestrichen.
Begründung:
Das Thema Straßenausbaubeiträge wird in der Öffentlichkeit vermehrt diskutiert und ist seit zwei Jahren aktueller als je zuvor. In ganz Nieder-sachsen haben sich diverse Bürgerinitiativen gegründet, die zu Recht sehr aktiv auf die ungerechte Verteilung der Sanierungskosten hinwei-sen. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und sollten deshalb auch durch diese als Teil der Daseinsfürsorge finanziert werden. Die Fi-nanzierung dieser notwendigen Infrastruktur darf sich nicht auf die an der Straße wohnenden Anlieger*innen beschränken. Sie schaffen und er-halten mit ihren eigenen ersparten finanziellen Mitteln kommunales Eigentum.
Für Grundstückseigentümer*innen bedeuten die Beiträge eine unver-hältnismäßig hohe Belastung, die gerade besonders für junge Familien, Rentner*innen, Gering- oder Alleinverdiener*innen kaum zu finanzieren und der Auslöser für erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ist. Junge Fa-milien erwerben alte Immobilien, bei denen neben den Kosten für Haus-erwerb, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, energetischer Sanierung sowie der notwendigen Renovierung auch noch Straßenausbaubeiträge anfallen können. Die nicht seltenen existenzbedrohenden Beiträge wer-den von einem sehr großen Teil der Bürger*innen nicht mehr akzeptiert, auch wenn sie aktuell nicht von Zahlungen betroffen sind. Mittlerweile besitzt knapp die Hälfte der Bürger*innen in Deutschland (47,5 %) ein eigenes Wohnhaus. Die Anzahl an Hausbesitzern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies ist auch ein Resultat des sozialde-mokratischen Aufstiegsversprechens und einer entsprechenden Politik. Da das Eigenheim für viele Hausbesitzer oft der einzige Vermögenswert ist, der im Zuge der eigenen Lebensplanung geschaffen worden ist, wer-den die durch die Straßenausbaubeiträge verursachten hohen Zusatz-kosten auch für unsere Wähler*innen zunehmend zu einer Gerechtig-keitsfrage, die wir beantworten müssen.
Auch Mieter*innen nutzen täglich die Infrastruktur Straße und parken ihre Autos im öffentlichen Raum. Zahlen sollen aber allein Anlieger*innen für Ausbau und Erhalt.
Die wiederkehrenden Beiträge sind von vielen Kommunen nicht umsetz-bar, da häufig die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, Rechtsun-sicherheit herrscht und sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand ver-bunden sind. Eine Erhöhung der Grundsteuer als Ausgleich für das Wegfallen der Straßenausbaubeitrage birgt rechtliche Risiken. Auch die Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung können die generelle Pro-blematik der starken finanziellen Belastung sowie die Ungerechtigkeit nicht beseitigen. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ohne alternative Finanzierung stellt die meisten Kommunen vor erheb-liche Probleme. Sie sind kaum in der Lage, den kommunalen Anteil zu gewährleisten, so dass häufig die Infrastruktur Straße in einem schlech-ten Zustand ist. Die Kommunen müssen in den nächsten Jahren enorme Summen in die Pflichtausgaben Schulen, Kindertagesstätten und -krip-pen, sowie Feuerwehrhäuser investieren. Durch die Corona Pandemie sind die kommunalen Einnahmen gesunken, die Ausgaben aber gestie-gen. Schwimmbäder hatten kaum Einnahmen, Kita Beiträge wurden den Eltern erlassen, Steuereinnahmen sind weggebrochen.
Um den kommunalen Straßenausbau dauerhaft zu gewährleisten, bedarf es langfristiger und verlässlicher Finanzierungsalternativen vom Land Niedersachsen. Die Kommunen dürfen mit ihren vielfältigen Pflichtaufga-ben nicht allein gelassen werden.
Unterstützung findet diese Forderung der Abschaffung der Beiträge von einer Verbände-Allianz, zu der das Landvolk Niedersachsen, Haus & Grund, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Ver-band Wohneigentum Niedersachsen gehören, sowie von unzähligen Bür-gerinitiativen im ganzen Land.
Die Straßenausbaubeiträge sind bereits in 9 von 16 Bundesländern abgeschafft worden. Im Landkreis Lüneburg haben z.Zt. 19 Gemeinden (Amelinghausen, Artlenburg, Bardowick, Barnstedt, Barum, Betzendorf, Dahlem, Echem, Handorf, Hohnstorf, Kirchgellersen, Mechtersen, Mel-beck, Oldendorf (Luhe), Reppenstedt, Südergellersen, Tespe, Westergel-lersen und Wittorf) die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft. Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu der Situation, dass finanz-starke Kommunen auf Beiträge verzichten, finanzschwache dazu nicht in der Lage sind und Grundstückseigentümer*innen weiter belastet wer-den. Das wird von unseren Genoss*innen als ungerecht und unsolida-risch tituliert.
Durch die unterschiedliche Handhabung der Straßenausbaubeiträge in den Bundesländern, lässt sich – mit Blick auf doch erhebliche Kosten für betroffene Bürger*innen – die Frage stellen, ob auf diese Art und Weise die im Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt bleibt.
Sören Schierholz
(Ortsvereinsvorsitzender)
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