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Aktuellste Beiträge

Wir wollen nicht vergessen, was Herr Dr. Althusmann,

im Oktober 2017 CDU-Spitzenkandidat,

bei NDR1 Niedersachsen hat verlautbaren lassen.

Althusmann

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Wie hoch waren die Einnahmen niedersächsischer Kommunen durch Straßenausbaubeiträge?

Stand Oktober 2018

 

Einnahmen Strabs
Antwort Einnahmen Strabs Drucksache 1819

Die untere Tabelle zeigt die Einnahmen der niedersächsischen Kommunen durch Straßenausbaubeiträge. Man muss allerdings hier berücksichtigen, dass offensichtlich nicht alle Kommunen gemeldet haben oder Zahlen für In-vestitionen nicht enthalten sind, von den Kommunen, die keine Satzung haben oder die Sanierungen aus dem Haushalt bezahlt haben. Dennoch kann mit aller Vorsicht angenommen werden, dass mit 40 bis 50 Millionen EUR p.a. Straßen in Niedersachsen aus dem Haushalt saniert werden können, ohne die Anlieger beteiligen zu müssen. Diese Kompensationszahlungen (Konnexität) des Landes an die Kommunen würden nicht mehr als ca. 0,15% bis 0,20% der gesamten Steuereinnahmen des Landes ausmachen. Solange wir jedoch kein niedersächsisches Stra-ßenkataster haben, das Auskunft über Straßenzustände und Ausblick auf Sanierungsaufwand gibt, solange haben wir keine seriöse Kalkulationsgrundlage. Die politischen Entscheider werden weiterhin in die Glaskugel schauen und Zahlen ins Land posaunen, die ihrem politischen Kalkül entsprechen.

AntwortTabelle final Einnahmen Strabs.JP

Merkblatt zur Durchführung von Bürgerbegehren

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Protokoll zur Aktuellen Stunde im

Niedersächsischen Landtag am 15.5.2019

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Protokoll aktuelle Stunde

Rechtfertigung von Straßenausbaubeiträgen lehnt sich unzulässig an Grundstückserschließung an

Ein Artikel aus PUBLICUS

von Dr. Ernst Niemeier

Dr. Niemeier

Anhörung 23.5.2019 Landtag Niedersachsen

Anhörung Landtag

Am 23.5.2019 war Wilfried Reiser, Sprecher der BI-StraBS-Dahlenburg, mit Strabsgegnern aus Nieder-sachsen im Niedersächsischen Landtag. Das Bündnis NBgS wurde geladen zur Anhörung vor dem Innen-ausschuss, zum Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabga-bengesetzes. 

 

79 Mitstreiter*innen aus Niedersachsen hatten sich auf den Weg nach Hannover gemacht, um sich solidarisch zu zeigen. Eine Enttäuschung, gefolgt von Verärgerung, stellte sich sehr schnell ein. Nur 20 Gast-plätze waren vorgesehen. Die Mehrheit unserer Freunde verweilte auf dem Flur. Unserer Bitte, die Türen zu öffnen, damit die „Ausgeschlossenen“ zu-mindest akustisch die Anhörung mitverfolgen konnten, wurde nicht entsprochen. Es bleibt festzu-halten, dass der Landtag nicht in der Lage war, die notwendigen Rahmenbedingungen im Vorfeld zu schaffen, um interessierte Bürger*innen an einem öffentlichen, parlamentarischen Ablauf teilhaben zu lassen. Reiser selbst war registriert und konnte der „Alibiveranstaltung“ aus dem Pressebereich folgen.

 

Bilder vom Tag der Anhörung auf dieser Seite

Es muss noch angemerkt werden, dass Verbänden wie VWE, Bund der Steuerzahler, Haus und Grund etc., die mündliche Anhörung verweigert wurde. Sie wurden lediglich zur schriftlichen Stellungnahme auf-gefordert. 

 

Jan-Christoph Oetjen, FDP, bedauerte diesen Sachver-halt und beantragte die Anhörung zu erweitern auf die Verbände. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Dr. Marco Trips (Präsident) vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund eröffnete den Reigen. Es war nicht anders zu erwarten, dass er für die Beibe-haltung der Strabs plädierte. Sie sei ein Instrument der Straßenfinanzierung. Eine Verrentung der Beiträ-ge über 20 Jahre entlaste die Bürger. Ein Satz, der Reiser sehr aufgestoßen ist, klang in etwa so: „Die Bürger werden damit irgendwie klarkommen.“ "Sollten Eckgrundstücksprivilegierungen oder Tiefen-begrenzungen realisiert werden, die zu Einnahmeaus-fällen der Kommunen führten, müssten diese von der Gemeinschaft aufgefangen werden." so Trips weiter.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund steht hinter dem Entwurf. Die Ignoranz der Vertreter dieses Bundes gipfelte für Reiser darin, dass sie vor-zeitig den Raum verließen und offensichtlicht nicht gewillt waren, den Argumenten der Strabs-Gegner zu folgen.

Stellungnahme AVgKD

AVgKD
Haus und Grund

Stellungnahme Haus & Grund

Stellungnahme Landvolk Niedersachsen

Landvolk

Stellungnahme VWE

VWE

Stellungnahme Bund der Steuerzahler 

Bund Steuerzahler

Stellungnahme Verbände-Allianz 

Verbände Allianz
Verbände_Seite_1.jpg
Verbände_Seite_2.jpg

Ernüchterung nach Strabs-Anhörung

Ein Beitrag vom Verband Wohneigentum

Ernüchterng

Entwurf zur Änderung des

Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Entwurf

Nachfolgend der Gesetzentwurf der Großen Koalition. Er soll nach dem Willen der Landtagsmehrheit im Septem-ber 2019 ratifiziert werden. 

Dieser Entwurf, der von der GroKo als Flexibilisierung der Satzung und Entlastung der Bürger gepriesen wird, ist bei genauer Betrachtung nur ein Placebo. Alter Wein in neuen Schläuchen. Die sogenannten Erleichterungen gibt es auch heute schon in etwas anderer Form, sollten sie denn von den Kommunen umgesetzt werden wollen. Die Kannbestimmungen beinhalten nichts Verpflichten-des für die Kommunen. Siehe Passagen, die nachfolgend gekennzeichnet sind. Einzige Mussregelung ist die Infor-mationspflicht. Die Kommune ist gehalten, drei Monate vor Beginn der beitragspflichtigen Maßnahme den Bür-ger über die voraussichtliche Höhe des Beitrages zu in-formieren. Siehe blaue Kennzeichnung. 

Eine mögliche Verrentung auf 20 Jahre, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt, erweist sich ebenfalls als Blend-werk.  Ein flexibler Zinssatz mit bis zu 3% über dem Ba-siszinssatz soll den Bürger entlasten. Der Basiszinssatz, früher Diskontsatz, liegt derzeit (2019) bei -0,88%. Er wird zu Beginn eines jeden Halbjahres von der Deutschen Bundesbank neu festgelegt. 2001 lag er bei 4,26%, 2008 bei 3,32%.

 

Auch bei einer Verrentung des Beitrages kann der Bei-tragspflichtige in eine lebenslange Tilgungsschleife gera-ten. Nach 25 Jahren können die Gemeinden die Straßen erneut grundlegend kostenpflichtig für die Anlieger sa-nieren, ohne einen Nachweis der Unterhaltungspflicht erbringen zu müssen.

Eine angebliche Wertsteigerung des Grundstückes bei Straßensanierung bleibt eine unbewiesene Hypothese. Es gibt kein Gutachten, das dieses wohlfeile Argument untermauert. Die Straßenerneuerung zielt ausschließlich darauf ab, die Straße nach Abnutzung wieder in den alten Zustand der Befahrbarkeit zu bringen. Der Sachverhalt der Straßenerneuerung wird falsch verstanden und vorsätzlich in einen grundstücksbezogenen Sachverhalt umgedeutet. Ein Wertzuwachs der Grund-stücke erfolgt nicht. 

Nur der Gesetzgeber und die Verwaltungsgerichte sehen den Sondervorteil der Anlieger. Die Finanzverwaltung teilt die-sen Ansatz nicht. Sie vertritt die Auffassung, dass die kommunalen Straßen öffentliche Güter sind und dem Infrastruk-turvermögen der Gemeinden zuzuordnen sind. Deshalb ist die Beitragserhebung unzulässig.

Es wirft sich die Frage auf, wie oft ein Bürger zur Straßenherstellung und -unterhaltung herangezogen wird. Bei der Ersterstellung zahlt der Anlieger bereits bis zu 90% der Erschließungskosten. Für die grundlegende Straßenerneuerung soll er mit 75% an den Kosten beteiligt werden. Der Gemeindeanteil von 25% sind keine Almosen, sondern werden ebenfalls aus Steueraufkommen finanziert. Die Abschreibung des Wertverlustes (AfA) wird ebenfalls über Steuer-einnahmen verdient. Das alles soll ein Anlieger leisten, obwohl er nicht Eigentümer ist. Eigentümer ist die Kommune, die durch Widmung Eigentum an der Straße erlangt hat. 

Nur Dänemark und Deutschland haben in Europa diese unsägliche Satzung. Die deutschen Bürger zahlen bereinigt etwa 13 Milliarden Euro p.a. nach Brüssel. Hiervon werden sicherlich auch Straßen im europäischen Raum saniert. 

 

Kommentar Entwurf

Berechnung von Straßenausbaubeiträgen

Berechnung

Quelle VSSD 

Verein STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland

Link auf die Vereinsseite VSSD siehe unsere Startseite

Berechnung Strabs.jpg

Kommunalabgabengesetze (KAG)

der Bundesländer

Quelle VSSD

Straßenausbaubeiträge

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Quelle VSSD

KAG Bundesländer
Handlungsempfehlungen
Genthe FDP.jpg

Das sagt Dr. Marco Genthe (FDP)

Seit 2013 Mitglied des Niedersächsischen Landtages.

22.8.2019

Dr. Genthe

Ich habe die Aussage zum prozentualen Anteil angezwei-felt und mit folgender Mail Herrn Dr. Genthe um Aufklä-rung gebeten.

From: Wilfried Reiser

Sent: Saturday, August 24, 2019 8:55 AM

To: genthe@genthe-hornauer.de

Subject: Facebook-Kommentar

 

Guten Tag Herr Dr. Genthe,

 

ich freue mich sehr darüber, dass Sie sich persönlich und auch die FDP als Partei für die Abschaffung der unsäglichen Strabs im Landtag einsetzen. Die Ratifizierung des Gesetzesent-wurfes wird wohl nicht zu verhindern sein. Wie ich höre wird mit einer Veröffentlichung erst im November 2019 zu rechnen sein. Zu Ihrem Facebook-Kommentar habe ich eine Verständ-nisfrage.

 

Sie sprechen davon, dass die Sanierungskosten 0,0033%  vom Landeshaushalt betrügen. Nach meinem Kenntnisstand be-läuft sich das Landeshaushaltsvolumen auf ca. 33 Milliarden Euro. Der von Ihnen benannte Prozentsatz würde bedeuten, dass sich die Sanierungskosten auf lediglich knapp 1,1 Millio-nen Euro bezögen. Dieser Betrag wäre wünschenswert, geht nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung aber an der Wirk-lichkeit deutlich vorbei. Die FDP spricht selbst von ca. 40 bis 50 Millionen Euro jährlich an Konnexität, würde der §6 NKAG kip-pen. Das sind ca. 0,15 bis 0,20% des Haushaltes.

 

Bitte klären Sie mich auf für den Fall, dass ich den Sachverhalt nicht richtig verstehe. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Beste Grüße von

Wilfried Reiser

Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg

Herr Dr. Genthe antwortete am 27.8.2019 per Mail und stellte fest, dass sich ein Fehler bei der obigen Mel-dung eingeschlichen hätte. Vielen Dank für die Plausi-bilisierung.

Es muss richtig heißen 0,033%. Diese beruhen auf den Straßenausbaubeitragseinnahmen 2018 (12,9 Mio. Euro) minus den Betrag der Stundungen 2018 (circa. 3 Mio. Euro). Damit beschreiben die 0,033% die Kosten des Sanie-rungsbedarfs 2018 (circa 10 Mio. Euro). Unabhängig von den 0,033% hat die FDP im Haushalt 50 Mio. Euro ange-dacht, weil die Kommunen in ihrer Spitzenzeit (2015) 36 Mio. Euro durch die Straßenbaubeiträge eingenommen haben.

Landrat Peine

Offener Brief an Peiner Landrat

Antwort des Peiner Landrats

Wenn Politikern die Argumente ausgehen, verschanzen sie sich hinter die kommunale Selbstverwaltung.

Die Thüringer Landesregierung hat das Aus der Straßenausbaubeiträge zum 1.1.2019 auf den Weg gebracht. Das Gesetz kann aber erst im Laufe des Jahres 2019 verabschiedet werden. Um das Gesetzgebungsverfahren zu starten, muss ein von der Koalition in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden.

Artikel aus der Süddeutschen Zeitung

29.8.2018

Pressemitteilung Gemeinde- und Städtebund Thüringen

29.8.2018

Gutachtenkritik
Pressemitteilung GSTB
SZ Kritik Strabs.jpg

Gesetzentwurf SPD Hessen

29.1.2019

Entwurf SPD Hessen
OVG NRW

Urteil OVG NRW

21.4.1975

Urteil OVG.jpg

Wahlkreise in Niedersachsen

Hier erhalten Sie Informationen, Daten und Kontaktmöglichkeiten zu Ihren Abgeordne-ten in Niedersachsen. Wenn Sie mögen, for-mulieren Sie Ihren Unmut über das Festhal-ten am §6 NKAG. Signalisieren Sie mit die-sem Stimmzettel, dass falsche Sozialpolitik auch wahlentscheidend sein kann. Im Land-tag Niedersachsen muss die Satzung gekippt werden, damit unsere Kommunen über Kom-pensationszahlungen des Landes dem Erhalt der Infrastruktur gerecht werden können, ohne dass sie verpflichtet werden, Bürger und Bürgerinnen in den finanziellen Ruin treiben zu müssen.

Wahlkreise

Wenn Sie mögen, können Sie sich diesen Stimmzettel herunterladen oder ausdrucken. Senden Sie ihn als Mailanhang an Politiker, die unbe-irrbar an der ungerechten und unsozialen Satzung festhalten.

BI Vechelde im Landtag Hannover

Die Positionen zum Thema Straßenausbaubeiträge scheinen in Stein gemeißelt zu sein. Zumindest in Niedersachsen. Die Forderung der nie-dersächsischen BI'n nach Abschaffung der Satzung sind hinlänglich be-kannt. Das hartnäckige Klammern der GroKo an der unsäglichen Satzung gleichermaßen. Dennoch suchen Mitglieder verschiedener BI'n immer wieder das Gespräch mit den politischen Entscheidungsträgern.

 

So abermals geschehen am 12.9.2019 im Landtag Hannover. Teilnehmer der Gesprächsrunde waren auf Landtagsseite Frau Schütze (SPD), Herr Lynack (SPD), Herr Lechner (CDU) und Herr Schatta (CDU). Die Gegenseite wurde vertreten von Frau Garthoff-Brüggemeyer (Wunstorf), Herrn Mischke (BI Vechelde/Sierße), Herrn Timpe (Ortsbürgermeister Sierße) und Herrn Hirthe (BI Vechelde)

Leider brachte das Gespräch keine neuen Erkenntnisse und setzte bei der „herrschenden“ Politik keine Lernprozesse in Gang. Die SPD und auch die CDU wollen augenscheinlich die Not der Bürgerinnen und Bürger nach wie vor nicht erkennen, obwohl sich in anderen Bundes-ländern der Trend zur Abschaffung der Satzung durchzusetzen scheint. Die Große Koalition in Niedersachsen begibt sich sehenden Auges auf sehr dünnes Eis. Sollte sie beharrlich an der Pro-Satzung fest-halten, wird dieses Thema sowohl die kommenden Kommunalwahlen als auch die Landtagswahlen begleiten und auch beeinflussen. Das Hinaus-schieben einer Abschaffung des §6 NKAG spaltet zunehmend die Gesellschaft und birgt ein erhebliches Maß an sozialem Sprengstoff.

Fazit dieser Runde "Wir stehen selbst enttäuscht und seh’n betroffen. Den Vorhang zu und alle Fragen offen".

(Bertolt Brecht)

Jetzt erst recht. Wir lassen uns nicht entmutigen und kämpfen weiter gemeinsam für eine sozialverträgliche Lösung.

BI Vechelde
NRW

Erfolgreichste Volksinitiative in NRW

In NRW bewegt sich etwas. Fast 470.000 Unter-schriften haben den Bund der Steuerzahler Nord-rhein-Westfalen e.V. erreicht. Unterschriften, die für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge votieren.

Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdST Nordrhein-Westfalen informierte Jochen Dreilich, Sprecher der BI "Wir für Adendorfs Straßen" mit folgender Mail am 19.9.2019:

Sehr geehrter Herr Dreilich,

die erfolgreichste Volksinitiative in NRW befindet sich auf der Zielgerade. 469.569 Unterschriften haben uns erreicht. 437.202 davon sind bis heute von den Kommunen in NRW bestätigt worden.

Heute haben wir diese Unterschriften mit einigen Unterstützern dem Landtagspräsidenten zur Überprüfung überreicht. Einige Fotos der heutigen Aktion finden Sie in der Anlage.

Die Überprüfung durch die Landtagsverwaltung wird einige Wochen dauern.

Wie geht es weiter? Zum Gesetzentwurf der SPD fand bisher eine Anhörung statt. Zu dieser waren wir, wie bereits berichtet, als Bund der Steuerzahler nicht eingeladen. Daneben hat die Landes-regierung am 14. August einen Referentenentwurf mit ergänzen-den Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbau-maßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Der große Wurf ist dieser Referentenentwurf aber nicht. Der Kommunalausschuss hat sich am letzten Freitag zum wiederholten Male mit den Straßenbaubeiträgen befasst. Dort ging es um die Erhebungskosten und Eingaben und Resolutionen aus den Kommunen.

Es klingt wie ein Witz, wenn die Kommunen ihren Reinertrag aus der Erhebung der Straßenbaubeiträge angeblich nicht ermitteln oder nicht ermitteln können. Einzelne Zahlen, die uns erreicht haben, sprechen aber eine deutliche Sprache. Bis zu 80 Prozent des Aufkommens geht für die Erhebung drauf. Wenn, wie die Landesregierung plant, das Land in Zukunft bis zu 65 Millionen Euro der Straßenbaubeiträge übernimmt, wird das Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand noch schlechter oder sogar negativ. Schon aus diesem Grund sollten die Straßenbaubeiträge komplett abgeschafft werden.

Wir werden Sie über den Fortgang weiter auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Rik Steinheuer
Vorsitzender

P.S. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende. https://www.steuerzahler.de/nrw/spenden-fuer-nrw/ 

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Stapel vor der Übergabe

Foto: Oliver T. Müller / BdSt NRW

Transportfahrzeug wird beladen Foto: Oliver T. Müller / BdSt NRW

Stimmzettel

Anlieferung Landtag

Foto: Oliver T. Müller / BdSt NRW

Unterschriftenübergabe an den Landtagspräsidenten Andre Kuper
von links:
Bärbel Hildebrand, Leiterin Pressestelle BdSt NRW
Christa Guardia, Erndtebrück
Heinz Wirz, Vertrauensperson Volksinitiative
Werner Weskamp, Geschäftsführer Haus und Grund Essen
Andreas Jotzo, Herford
André Kuper, Präsident des Landtags NRW
Otto-Grochtdreis, Mettmann
Rik Steinheuer, Vorsitzender BdSt NRW
Erwin Krause, Kreuzau
Magda Niehues, Vorstandsreferentin Verband Wohneigentum
Foto: Oliver T. Müller / BdSt NRW

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Ergebnis Beratung Innenausschuss „Änderung NKAG“

Beratung

Der „Ausschuss für Inneres und Sport“ hat am 26.09.2019, u.a. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kom-munalabgabengesetzes“ beraten. Es liegt ein Gesetzentwurf vom 16.1.2018 der Fraktion der FDP vor. 

Es war nichts anderes zu erwarten. Mit Zustimmung der SPD und der CDU empfahl der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der GroKo in der Fassung der Vorlage 31 anzunehmen. Erwar-tungsgemäß stimmten FDP und AfD gegen eine Annahme, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Eine Kurzfassung der Empfehlung siehe unten.

 

Das heißt, dass eine Abschaffung der §§ 6 und 6b NKAG nicht in Sicht ist. Im Plenum wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Die nächste Plenarsitzung ist vom 23.10. bis 25.10.2019. Das Ergebnis ist vorhersehbar. Es wird wohl dann im November verkündet. Der vorliegende Entwurf der GroKo wird ratifiziert werden. Die Kommunen werden weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Straßenausbaubei-tragssatzung anwenden oder nicht. Immer aber vor dem Hintergrund des Einflusses der Kommunal-aufsicht.  Es wird eine Ansammlung von Kann-Bestimmungen bleiben.

 

Ob Niedersachsen es sich leisten kann, eine der letzten Strabs-Bastionen in dieser Republik zu blei-ben, werden auch die Kommunalwahlen 2021 und final die Landtagswahlen 2022 zeigen. Bis dahin müssen alle BI’n in konzertierten Aktionen ständig den Druck auf die Landesregierung erhöhen und den Protest auf die Straßen bringen.

Ergebnis Ausschauss 26.9.2019.jpg

Es war nicht anders zu erwarten, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses anschließt.

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Auszug aus der Niederschrift

Innenausschuss 26.9.2019

Auszug Innenausschuss
Positionspapier

Positionspapier von VWE - NBgS - ASK

Positionspapier Verbände-Allianz

Verbände-Allianz
Konnexität

Konnexitätsprinzip

Abstimmung Landtag 23.10.2019

Landtag 23.10.2019

Seit heute, 23.10.2019 - 17.34 Uhr, ist es amtlich, was jeder von uns bereits wusste, aber nicht so wirklich wahrhaben wollte. Der Gesetzesentwurf der GroKo in Sachen Straßen-ausbaubeiträge, der nochmals kurzfristig in seiner Endfas-sung zugunsten der Kommunen geschliffen wurde, ist ver-abschiedet. Mit Zustimmung der SPD und der CDU. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. FDP und AfD stimmten da-gegen. Zum Thema der Straßenausbaubeiträge sprachen Dr. Genthe (FDP), Lilienthal (AfD), Schepelmann (CDU),

Wartermann (SPD), Meyer (Bündnis90/Die Grünen), Pistorius (SPD).

 

Im Plenar-TV finden Sie Videoaufzeichnungen der Plenar-sitzungen. Das Videomaterial ist im Verlauf des Folgetages, also am 24.10.2019,  einer Sitzung ohne Untertitel abrufbar. Untertitelte Videos stehen wenige Tage nach einer Sitzung zur Verfügung. Hier der Link zum Plenar-TV

 

Zum Abgleich kann der ursprüngliche Entwurf und die Be-schlussempfehlung an anderer Stelle auf unserer Home-page nachgelesen werden. Es fällt sofort auf, dass ein we-sentlicher Punkt, der für die Anlieger ein Silberstreif am Horizont hätte bedeuten können, ersatzlos gestrichen wur-de. Im ursprünglichen Entwurf war unter 2b Folgendes zu lesen: “Die Erneuerung von Verkehrsanlagen vor Ablauf von 25 Jahren seit der Herstellung oder Erneuerung ist beitragsfähig, sofern die Gemeinde ihren Unterhalts-pflichten bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen ist.“

 

Die Gemeinde hätte demzufolge eine Nachweispflicht für den Unterhalt der Straße, wenn die Sanierungsmaßnahme innerhalb von 25 Jahren nach Beginn der Herstellung erfolgte. Durch Streichung dieses Passus besteht die Beitragsfähigkeit nun zu jeder Zeit auch ohne Unterhalts-nachweis der Gemeinde. Das öffnet den Kommunen Tür und Tor. Sie brauchen keinen Unterhaltsnachweis mehr erbringen, wenn die grundlegende Sanierung vor Ablauf von 25 Jahren nach Fertigstellung erfolgt. Der Wegfall des Passus entbindet sie auch von der Verantwortung der maroden Straßenzustände und der Investitionsstaus, für die die Kommunen verantwortlich zeichnen.

 

Hier haben die Lobbyisten der kommunalen Spitzenverbän-de ihr Handwerk offensichtlich gut verstanden. Es zeigt auch, wie empfänglich die Parteien für Lobbyarbeit sind. So-lange in den Hinterzimmern des Gesetzgebers Lobbyisten am Gesetzestext mitschreiben, solange wird es keine glück-liche Bevölkerung geben.

 

Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass in dieser Legislaturperiode in Niedersachsen die inhumane Straßen-ausbaubeitragssatzung nicht abgeschafft wird. Es mangelt nicht an Geld, es mangelt an politischem Willen. Es bleibt bei einer Aneinanderreihung von Kann-Bestimmungen, die die Kommunen zu nichts verpflichten. Das Gesetz spaltet weiter die Gesellschaft und sorgt für ein soziales Gefälle und für einen sozialen Unfrieden. Die Zwei-Klassen-Gesell-schaft wird gefördert, da es sich reiche Kommunen leisten können, auf die Beiträge zu verzichten, die armen Kommu-nen hingegen darauf bestehen müssen, die Beiträge zu erheben. In diesem Zusammenhang muss darauf hinge-wiesen werden dürfen, dass es lediglich immer nur um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand geht. Die Leistungsfähigkeit der Bürger und Bürgerinnen scheint kei-nen Strabsbefürworter zu interessieren. Im Zweifel müssen zahlungsunfähige Bürger oftmals die eigene Altersvorsorge und die Lebensleistung von Generationen zum Spottpreis verhökern. Es wird kolportiert, dass sich auch Kommunen zuweilen für „Immobilienschnäppchen“ interessieren sollen, die sie selbst durch dezidierte Anwendung der „Enteig-nungssatzung“ auf die Schiene gebracht haben.

 

Die Reform der Grundsteuer komplettiert diesen Reigen der ungleichen Lebensverhältnisse. Durch Öffnungsklauseln können Länder den Flickenteppich unterschiedlicher An-wendungen in unserer Republik weiterknüpfen. Es tut gut zu wissen, dass wir Straßenausbaubeiträge abwählen können. Bei anstehenden Bürgermeisterwahlen, bei den Kommunalwahlen 2021 und spätestens bei den Landtags-wahlen 2022. Es tut auch gut zu wissen, dass die fast 70 Bürgerinitiativen in Niedersachsen im Kampf gegen die Abschaffung dieser ungerechten Satzung nicht allein stehen. Eine Verbände-Allianz aus Niedersachsen, Haus & Grund, Verband Wohneigentum, Bund der Steuerzahler und Landvolk, lehnen die Straßenausbaubeiträge in Nieder-sachsen ebenfalls ab. Das gemeinsame Positionspapier ist oben, über diesem Artikel zu lesen.

 

Es gilt jetzt erst recht, den Schulterschluss zwischen den ständig zunehmenden Bürgerinitiativen und Interessenge-meinschaften zu suchen, in Kooperation mit den Verbän-den. Der soziale Druck auf Hannover muss steigen und un-missverständlich signalisieren, dass die Bevölkerung nicht machtlos gegen politische Willkür ist. Die Wahlurnen wer-den Zeugnis ablegen.

 

Bei uns in Dahlenburg hat ein Denk- und Lernprozess ins Rathaus Einzug gehalten. Das Moratorium ist der erste richtige Zwischenschritt zur endgültigen Abschaffung der Satzung. Das landespolitische Votum von heute darf diese Entscheidung nicht konterkarieren.

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Zitat von Dr. Gustav Walter Heinemann

Heinemann war der dritte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland von 1969 - 1974

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Volkssouveränität

Gute Straßen ohne Straßenausbaubeiträge

ein Bericht von Michael Schreiber

Landesvorsitzender VWE Hessen

gute Straßen

Flyer von Martin Lamke, Wingst

Flyer Martin Lamke

An alle erreichbaren Haushalte in Wingst

von Martin Lamke, Aaltrift 5, 21789 Wingst,

weg-mit-strabs@ewe.net,  Tel. 01520 3874949 
 
Liebe Wingster Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Thema Straßenausbausatzung (Strabs) beschäftigt viele Bürger und Kommunen in Niedersachsen und darüber hinaus, lediglich im CUX-Land scheint dieses Thema noch nicht angekommen zu sein.

 

Worum geht es bei der Straßenausbausatzung.

Eine Idee des 19. Jahrhunderts! Hauseigentümer gehörten fast ausschließlich der Oberschicht an, deren Villen lagen zum Teil weit auseinander. So wurden sie zeitgemäß an den Kosten des verbindenden Straßenausbaus beteiligt. Dieser Anachronismus besteht vielerorts noch heute, obwohl aktuell die Hauseigentümer vielfach Normalverdiener sind, die sich durch eisernes Sparen den Traum vom Eigenheim erfüllt haben. So können Kosten für Instandsetzungen von Straßen durchaus existenzbedrohend sein.

 

Die Situation

Die Nutzungsdauer von Straßen beträgt in Abhängigkeit von der Nutzung ca. 25 bis 40 Jahre. Insofern mag sich jeder vorstellen, wann die Straße vor der eigenen Haustür „in die Jahre“ gekommen ist. Grundsätzlich zahlt der Bürger für die Infrastruktur der Gemeindestraße vor seiner Haustür, wenn diese hergestellt, erweitert, verbessert oder erneuert wer-den muss.  Das gilt unabhängig davon, wer der Verursacher von Schäden ist;  und das ist im seltensten Fall der Anwoh-ner mit seinem PKW! Die Witterungsverhältnisse spielen eine gewisse Rolle. Aber denken Sie bitte auch an die Schä-den von unsachgemäßen Buddeleien der Netzbetreiber (Gas, Strom, Wasser, Internet, Telefon) sowie die zuneh-menden Lieferverkehre, die Busse, die Müllabfuhr, die Recycling-Unternehmen und nicht zu vergessen, die Lohn-unternehmen mit ihren Fahrzeugen. Dies sind Gewerke, die mit ihrem Tun auf und an der Straße Geld verdienen. Deren Steuerabgaben stehen aber regelmäßig nicht der Wingst zur Sanierung zur Verfügung, weil sie ihr Gewerbe vielfach andernorts angemeldet haben. 
 
Wem gehören die Straßen

Die grundlegende Sanierung und der Ausbau von Gemein-destraßen ist eine Aufgabe der Gemeinde (Wingst als Flä-chengemeinde um den Forst trägt Verantwortung für ca. 100 Straßen-Kilometer). Mittels der Strabs fordert diese nun von den Anliegern (egal ob bebaute oder unbebaute Grund-stücke) bis zu 75% der Baukosten als Eigenbeitrag zurück. Die Strabs wurde in Wingst zuletzt bei der Sanierung des Krönckewegs angewendet. Fragen Sie die Anlieger nach ihrem Beitrag zur Sanierung.

 

Ausblick, wenn sich nichts ändert

Zahlreiche Wingster Grundstückseigentümer werden in den kommenden Jahren mit Kosten von mehreren tausend bis hin zu über zehntausend Euro belastet werden für Straßen, die vielleicht von den Anwohnern zudem noch für aus-reichend befunden werden, für Straßen, die auch jeder andere nutzt! Dies wird zur Folge haben, dass Lebens-planungen verändert oder aufgegeben werden müssen. Eine altersgerechte Sanierung des eigenen Eigentums muss ggf.  verschoben werden, weil die Gemeinde die Straße sa-niert. Lebensträume können platzen: „Straße saniert, Bür-ger ruiniert“.

 

Solidarität

Unabhängig von der eigenen Betroffenheit haben mittler-weile viele Bürger verstanden, dass es auch beim Straßen-ausbau um eines gehen muss: um Solidarität, aber nicht um Gerechtigkeit. Wer weiter liest, wird sicherlich verste-hen, warum diese Art der althergebrachten Finanzierung in den Kommunen abgeschafft gehört. Wir zahlen in sozialer Verbundenheit mit Rentnern, Kranken und Arbeitslosen in verschiedene Versicherungen ein, um individuelle Härten abzufedern. Wir versichern unser Haus, um nach einem Schaden nicht obdachlos zu werden und den Gegenwert verlorenen Eigentums ersetzt zu bekommen.  Und wir zah-len beispielweise an Deichverbände und für Entwässerung, damit Menschen nicht plötzlich ihr ganzes Hab und Gut verlieren, wenn das Wasser kommt bzw. nicht wie geplant abfließt. Eines ist diesen Beispielen gemein: Wir zahlen diese Beiträge (gerne), damit wir uns heute für die Zukunft abgesichert fühlen und im Fall des Falles finanziell nicht aus der Bahn geworfen zu werden.  Und wichtig: Der Einzelne zahlt periodisch eine relativ niedrige Summe ein! 


 

Was kann heute schon getan werden

Man könnte daher das bewährte Prinzip regelmäßiger ge-ringer Beiträge durchaus auch auf den kommunalen Stras-senausbau anwenden: Stellen Sie sich vor, eine geringe Steuererhöhung als wiederkehrender Beitrag für Grund-stücksbesitzer wird als Ersatz für Straßenausbaubeiträge erhoben; eine Art Versicherungsprämie zur eigenen Ab-sicherung und als Solidarbeitrag dafür, dass in unserer Kommune kein Bürger mehr in seiner Existenz durch exor-bitant hohe Straßenausbaubeiträge gefährdet wird.

 

Ein Beispiel: Die Strabs wird ausgesetzt und verbunden mit einer Erhöhung der jährlichen Grundsteuer ab 2020 für alle Grundstückseigentümer um 100 €, das sind monatlich 8,33 € oder 27 Cent am Tag. Eine Straßensanierung vor Ihrer Haustür findet in 2040 statt, absehbare Kosten (bis-her) für den Anlieger ca. 10.000 €. Die Steuermehrbelas-tung von 2020 bis 2040 beträgt insgesamt 2.000 €. Wieviel Jahre zahlte ich mehr Grundsteuer, bis ich die 10.000 € erreicht hätte? 10.000 € / 100 € p.a. = 100 Jahre Warum zahlt der Anlieger für den Ausbau „seiner“ Straße auf 20 Jahre verteilt lediglich 2000 € anstatt  bisher die Summe von 10.000 €?  Weil alle Grundstücksbesitzer einer Kommu-ne sich über die Erhöhung der Grundsteuer an der Sanie-rung der jeweiligen Straße beteiligen, die sie sicherlich auch zuweilen nutzen.

 

Für Anlieger einer Straße, die gerade die negativen Folgen von Strabs erlebt haben (z.B. Kröncke-Weg), werden natür-lich Sonderregelungen angewendet.

 

Politik handelt nicht!

Obwohl Politik mit gutem Willen Rahmenbedingungen schaffen könnte, wird dieses Solidarprinzip für Grund-stückseigentümer in Kommunen von der rotschwarzen Landespolitik (sozial, christlich und demokratisch!) in Han-nover nicht gewollt, obwohl wir bekannter weise in einem Flächenland leben:   Von den ca. 2,2 Millionen Gebäuden in Nds (Ende 2017) haben fast 2 Millionen eine bzw. zwei Wohneinheiten; im Landkreis Cuxhaven sind es 62.000 von 67.000. Daraus ergibt sich ein Bestandteil von ca. 92 %  „privaten“ Hausbesitzern. Und diese sorgen mit ihrem Geld dafür, dass die in die Jahre gekommenen kommunalen Straßen saniert werden.  
 

Parteien sollen gemäß Grundgesetz Art. 21 an der Mei-nungsbildung mitwirken. Sie tun dies allerdings derzeit ge-zielt durch Ausblenden/Ignorieren von berechtigten For-derungen aus der Bevölkerung; Ausnahme beim Klima-schutz, denn diesen Zug will keiner verpassen, um an der Macht zu bleiben. Somit gibt es für Strabs leider nur ein einhellig fadenscheiniges und mutloses „Weiter so“, das für die Oberen und die gut eingespielte Administration z.B. auch in Otterndorf sehr bequem ist. „Weiter so“ ist aber unter geänderten Rahmenbedingungen (Renovierungs-Stau in den Kommunen, weil viele Straßen abgängig sind) ggü. dem zahlungspflichtigen Bürger schlicht verantwortungslos. Denn diese allgegenwärtige Herausforderung braucht an-dere, für die Verwaltungsbehörden vielleicht auch unbeque-mere Lösungen; dass es auch anders geht, davon zeugen jüngste Veränderungen in anderen Bereichen (Sozialsystem, Maut, etc.), die auch angegangen werden.

 

Jede Gemeinde hat es in der Hand

Auch für Strabs gibt es Alternativen. Dafür stehen beispiel-haft Bürgerinitiativen, einzelne Kommunen und neun Bun-desländer. Hier hat man sich mittlerweile von den Strabs verabschiedet; so z.B. vielfach auf der anderen Seite der Oste: Abschaffungen der Strabs in Stade und Bremervörde und Bürger-Initiativen zur Abschaffung der Strabs in vielen anderen Orten.

 

Was ist daher zu tun?  

Die Zeit ist reif für Veränderung, für eine Reform, die im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzesänderungen nicht einmal mit Mehrkosten verbunden ist.

Bitte informieren Sie sich

(z.B.:https://de-de.facebook.com/groups   oder

https://nbgs-strabsgegnerniedersachsen. jimdofree.com/ ) und diskutieren Sie das Thema, auch wenn es derzeit noch keinen „Aufreger“ wert ist. Dieser wird kommen, wenn die anteiligen Kosten für Straßensanierun-gen auch von Ihnen als zahlungspflichtiger Anlieger gefor-dert werden. Positionieren Sie sich also klar ggü. Mandats-trägern aller Ebenen sowie aller Parteien, bauen wir so gemeinsam Handlungsdruck von unten auf und vielleicht machen Sie auch mit bei einem regionalen Zusammen-schluss von Strabs-Gegnern; denn es kommt die Zeit, da unsere Kinder und Enkelkinder uns fragen, warum Beitrags-verpflichtungen aus feudalen Zeiten nicht beizeiten abgeschafft wurde.

Kontaktieren Sie gerne Martin Lamke, Wingst 

2, die sich gefunden haben

Niedersachsen & NORD/LB

Nord LB

Die wohlfeilen Argumente der Politiker unterschiedlicher Parteien, je nach „Regierungsbeteiligung“, sind entlarvt. Auf Landesebene ist von SPD und CDU zu hören, dass das Geld für Kompensationszahlungen an die Kommunen bei Abschaffung des §6b NKAG nicht vorhanden ist. FALSCH!!! Es mangelt nicht am Geld. Es mangelt nur am politischen Willen.  Ohne wahrnehmbare Diskussion wird in Hannover Steuergeld, genau gesagt 2,3 Milliarden Euro, als Haupt-eigentümer für die Stützung der Nord LB locker gemacht. Bei Ausgaben von ca. 50 Millionen Euro p.a. könnten hier-von 46 Jahre Straßen in Niedersachsen saniert werden, ohne dass ein Bürger in den finanziellen Ruin getrieben werden muss. Nicht Banken, die am Roulettetisch der Fi-nanzmärkte mit Geld spielen, sind systemrelevant, son-dern Menschen, die dieses System durch ihre Hände Ar-beit mit Leben erfüllen und am Leben erhalten.  

 

Der niedersächsische Landtag stimmte dem Gesetz zu, das für die Kapitalmaßnahme benötigte Geld zur Neuausrich-tung der Nord/LB zur Verfügung stellen zu wollen. Es wird nicht bei den 2,3 Milliarden Euro bleiben. Nach Experten-einschätzungen können sich die möglichen Lasten ein-schließlich Garantien, auf etwa 6,8 Milliarden Euro sum-mieren.  

Sachsen-Anhalt hilft ebenfalls mit einer Finanzspritze von ca. 200 Millionen Euro. Auch die Brüsseler Wettbewerbs-hüter geben grünes Licht für die milliardenschwere Ret-tung der Nord/LB. So wird wiederholt eine für den Steuer-zahler risikoreiche Bankenrettung auf die Schiene ge-bracht, weil diese Bank sich mit faulen Schiffskrediten in eine massive Schieflage gebracht hat. Ich erinnere mich an das Versprechen der Politiker nach der Finanzkrise, dass nie wieder der Staat und damit die Steuerzahler Banken mit Steuergeld stützen sollen. Über die Leistungsfähigkeit der Bürger, die unverschuldet bei Anwendung der unsäg-lichen Satzung in finanzielle Schieflage geraten und aus der Kurve ihrer Lebensplanung getragen werden, reden die gleichen Politiker nicht. Quo vadis Niedersachsen. Diesen Skandal gilt es laut anzuprangern.

 

Jedem Politiker, der Ihnen Ihre kostbare Zeit mit der Kom-pensationslüge stehlen will, sollten Sie rechts stehen-des Info-Blatt zur Kenntnis geben.  

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Einmalige Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft

 

Härtefallfonds des Landes reichen vielen Kommunen nicht, um die Finanzierung der Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten gewährleisten zu können. Die De-fizite der Kommunenhaushalte werden weiter steigen. Das länderabhängige Konnexitätsprinzip, in Nieder-sachsen im Artikel 57, Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung verankert, wird ständig verletzt. 

17,1 Milliarden Euro stehen dank des Steuerrekord-überschusses dem Bund aus 2019 für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung. Auch das Land Nieder-sachsen hat im vergangenen Jahr ein deutliches Haus-haltsplus erzielt. Das Finanzministerium geht von einem Überschuss von mehr als einer Milliarde Euro aus. Hier werden Erinnerungen an das VW-Milliarden-Bußgeld wach. 2018 hatte Niedersachsen im Rahmen der Dieselaffäre von Volkswagen ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro vereinnahmt. Man will unter-stellen, dass dieses Geld sinnvoll eingesetzt wurde. Wer sich am Euter der Begierde labte, vermag ich nicht zu beurteilen. 

 

Vor diesem Hintergrund erschließt es sich mir nicht, warum sich nicht das Heer der Kommunalpolitiker, zu-vörderst das der Bürgermeister*innen, an die Spitze unserer Bewegung stellt. Auch deren Spitzenverbände sollten ihre Haltung zur ersatzlosen Abschaffung der Strabs überdenken. Ein "Weiter-So" wird gesellschafts-politische Folgen irreversibel machen. 

 

Ich denke im Vordergrund für diesen Gag in Rheinland-Pfalz steht das Schielen auf die Landtagswahl. Der Druck soll im Vorfeld aus dem Kessel genommen werden.   

Von der Abschaffung der Einmalbeiträge geht zwar ein Signal aus. Aber nach meiner unmaßgeblichen Ein-schätzung ein falsches. Wir alle wissen, dass wieder-kehrende Beiträge keine Lösung sind. Man begibt sich sehenden Auges auf rechtsunsicheres Terrain, zumal kleine Gemeinden, wie immer die auch definiert sein werden, von der Lösung nicht partizipieren sollen. Ein weiterer Flickenteppich ist vorprogrammiert. Die Bil-dung von Abrechnungsgebieten ist angreifbar. Die Ver-waltungskosten sind immens und werden systembe-dingt weiter steigen. 100 EUR p.a. pro Grundstücks-eigentümer werden vor diesem Hintergrund nicht reichen.

 

Der in Aussicht gestellte Landesausgleich für die Kom-munen ist zu vernachlässigen. Es zeigt einmal mehr, dass die Länder zunehmend Kompensationsleistungen zurückfahren. An anderen Stellen deutlich erkennbar. 

 

Gedanken zur Bedarfserkennung für

grundhafte Erneuerungen von Straßen

von Dr. Sachweh

Sachweh

Sachsen-Anhalt

Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft

Sachsen-Anhalt
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Gifhorn

Gifhorn

Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft

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Walkenried

Walkenried

Großer Erfolg für die IG-STRABSfreies-Walkenried

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Ein Bericht zu Walkenried von Bernd Jackisch

Koordinator NBgS-Region Südharz

Interpretation OVG

Kommentar von Wilfried Reiser

zum OVG-Beschluss vom 22.7.2020 

Es mehren sich signifikant die Anfragen interessierter, aber auch verunsicherter Bürgerinnen und Bürger in Sachen OVG-Beschluss vom 22.7.2020. Vielleicht gelingt es mir, einen Teil mir zugedachter Anfragen auf diesem Wege zu beantworten. Die Komplexität und die Einzigar-tigkeit des Szenarios in Laatzen lassen keine allgemein-verbindliche Interpretation des Beschlusses zu.

 

Ich muss vorausschicken, dass ich kein Anwalt bin, keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann oder gar eine rechtliche Beratung durchführen darf. Meine Einlassun-gen beruhen auf Erfahrung, auf Recherche, auf Auswer-tung von Quellen, die ich persönlich für seriös halte. Es handelt sich also um meine ganz persönliche Einschät-zung ohne jegliche Rechtsverbindlichkeit. Ich will versu-chen ohne Wertung den Sachverhalt darzustellen.

 

Warum wurde das OVG überhaupt tätig?

Der Rat der Stadt Laatzen hatte die Abschaffung der Sat-zung zum 1.1.2020 beschlossen. Gleichzeitig wurden Möglichkeiten angedacht, die den Wegfall der Beiträge kompensieren sollten, z.B. stufenweise Grundsteuerer-höhungen. Die Stadt berief sich in ihrer Argumentation auf die Kann-Regeln der Satzungsanwendung und auf die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunalauf-sicht folgte der Argumentation nicht und widersprach mit Verweis auf das hohe Haushaltsdefizit.

 

Was ist die Kernaussage des OVG-Beschlusses?

Der Abschaffungsbeschluss des Rates der Stadt Laatzen ist unzulässig. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Bei einem defizitären Haushalt darf nicht auf die Bei-tragseinnahmen aus der Satzung verzichtet werden, so-fern die erforderlichen Finanzmittel für einen Straßen-ausbau zusätzlich durch Investitionskredite gedeckt werden müssen.

 

(Anmerkung: Es ist nicht entscheidungsrelevant, ob die Kommune ihren eigenen Anteil in Höhe von 25% fremd-finanzieren muss. Ausbauen darf sie trotzdem)

 

Im Umkehrschluss bedeutet es, dass eine Kommune nur dann die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen darf, wenn sie die durch Verzicht hervorgerufenen Min-dereinnahmen durch andere Mittel als die eines Investi-tionskredites zu kompensieren vermag.

 

(Anmerkung: Steuereinnahmen dienen der Auskömm-lichkeit des Gesamthaushaltes. Allein vor diesem Hinter-grund sind Zweifel anzumelden, ob Grundsteuerer-höhungen zur Kompensation herangezogen werden können. Werden Liquiditätskredite zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs an liquiden Mitteln benötigt, wer-den zusätzliche Einnahmen aus Grundsteuererhöhun-gen vorrangig diese entlasten müssen.)

 

Welche Signalwirkung hat dieses Urteil?

Kommunen werden dieses Urteil zum Anlass nehmen, Straßenausbaubeitragssatzungen vorerst nicht abzu-schaffen. Es steht sogar zu befürchten, dass bereits ab-geschaffte Satzungen wieder eingeführt werden, so es zu Liquiditätsengpässen kommt und eine Ratsmehrheit dafür stimmt. Kommunale Aufsichtsbehörden werden sich gestärkt wissen.

 

(Anmerkung: Wenn eine Kommune eine Straßenaus-baubeitragssatzung hat, die sie zu Erhebung von Beiträ-gen verpflichtet, kann sie nicht auf die Beiträge für grundhafte Straßensanierungen verzichten (Beitragser-hebungsgebot))

 

Was bedeutet dieses Urteil für kürzlich abgeschaffte Beitragssatzungen?

Zunächst bezieht sich das Urteil ausschließlich auf die Rechtssituation in der Stadt Laatzen und befasst sich nur mit dem Sachverhalt der Abschaffungsabsicht. Auf zu-rückliegende Satzungsabschaffungen anderenorts kann das Urteil keine Auswirkung haben. Im Zweifel müsste ein derartiger Sachverhalt rechtlich neu verhandelt wer-den.

 

Fazit

Grundhafte, anliegerfinanzierte Sanierung von Straßen ist nicht die Losung, sondern die kontinuierliche Reparatur, finanziert aus dem Haushalt. Eine rechtzeitige und fachgerechte Reparatur ist für alle Beteiligten wesentlich kostengünstiger und verlängert nachhaltig die Lebensdauer von Infrastruktur. Das muss der Ansatz sein, solange das Land Niedersachsen seine Verweige-rungspolitik aufrechterhält.

Kommentar von Dr. Sachweh zum OVG-Beschluss vom 22.7.2020 

Vereinfachte Darstellung des Ablaufs:

Der Rat der Stadt Laatzen hatte die Strabs in Laatzen ab-geschafft. Die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat diesen Beschluss aufgehoben. Damit war die Strabs wieder gültig. Dagegen hat die Stadt Laatzen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover Beschwerde einge-legt. Das VG hatte der Beschwerde der Stadt Laatzen stattgegeben. Damit war die Strabs wieder abgeschafft. Dagegen hat die Kommunalaufsicht vor dem OVG Lüne-burg Beschwerde eingelegt und dort Recht bekommen. Damit gilt - leider - die Strabs in Laatzen unverändert weiter.

 

Von mir stark vereinfacht wiedergegebener Inhalt des OVG-Beschlusses:

Eine Kommune darf nur dann die Strabs aufheben, wenn die Finanzierung anderweitig sichergestellt werden kann, außer durch Kredite. Das war in Laatzen nach Auf-fassung des OVG nicht der Fall.

 

Hier meine Anmerkungen und Bewertungen zum Be-schluss des OVG, wobei ich darauf hinweise, dass ich juristischer Laie bin:

 

1) Die Stadt Laatzen hätte m. E. die Möglichkeit, sich eine andere Finanzierung als durch Straßenausbaubeiträge zu überlegen und dann die Strabs erneut abzuschaffen. Dabei kann grundsätzlich in zwei Richtungen gedacht werden:

a) Weniger Grunderneuerungen von Straßen, d. h. kri-tische Prüfung, ob die von der Bauverwaltung als not-wendig dargestellten Grunderneuerungen wirklich gebo-ten oder - salopp formuliert - nur "nice to have" sind.

b) Erarbeitung eines anderen Finanzierungsmodells.

c) Eine Kombination von a) und b).

 

Nach meiner Einschätzung ist in Stadt- und Gemeinde-räten und Stadtbezirksräten das Rollenspiel von Man-datsträgern kritischer geworden. Während früher die Verwaltungsvorschläge zu Grunderneuerungen von Stra-ßen häufig vertrauensvoll beschlossen wurden (mit der sinngemäßen Argumentation "Wenn die Verwaltung Straßen für grunderneuerungsbedürftig ansieht, dann glauben wir das. Es ist schließlich unsere Verwaltung."), wird seit einiger Zeit tendenziell kritischer hinterfragt. Wir sollten die Rats-/Stadtbezirksratsmitglieder darin be-stärken.

 

2) Dennoch befürchte ich, dass der OVG-Beschluss von Interessenvertretern so interpretiert wird, dass damit bewiesen sei, dass Straßenausbaubeiträge gerecht sei-en. Einer solchen Interpretation ist natürlich nachdrück-lich zu widersprechen.

a) Der Beschluss gilt speziell für Laatzen und lässt sich m. E. nicht verallgemeinern.

b) Verwaltungsgerichte können sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Die Frage, ob Straßenaus-baubeiträge und die dazu geltenden Gesetze gerecht sind, war hier vom VG und OVG nicht zu beurteilen.

c) Durch ein letztinstanzliches Urteil bzw. einen solchen Gerichtsbeschluss wird nicht unbedingt Gerechtigkeit geschaffen, sondern Rechtsfrieden. Das ist von unserer Verfassung so gewollt und uneingeschränkt zu respektie-ren. Wir können nicht Rechtsstreitigkeiten über Genera-tionen hinweg führen.

d) Auch der Nds. Landtag kann keinesfalls dieses OVG-Urteil als Beleg anführen, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Wenn der Nds. Landtag die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs nicht abschafft, liegt das nicht daran, dass er es wegen entsprechender Gerichtsurteile nicht kann. Es ist allein der fehlende politische Wille. 

 

Fazit:

Die landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen in den Städten und Gemeinden in Niedersachsen müssen end-lich abgeschafft werden. In Anbetracht der erheblichen Covid-19-bedingten Steuerausfälle in den Kommunen ist zu befürchten, dass die Abschaffung von Strabs erschwert wird und in Kommunen, in denen die Strabs abgeschafft wurde oder nie existiert hat, Gedanken au-fkeimen, erneut eine Strabs zu beschließen.

 

Was wäre die voraussichtliche Folge?

Diverse Grundeigentümer/Innen, finanziell geschwächt durch Corona bedingte Einkommensausfälle (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, usw.), würden durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, evtl. sogar für gar nicht zwin-gend erforderliche Grunderneuerungen (nur "nice to have"), in Notverkäufe getrieben werden. Damit würden die sozialpolitischen Grundsätze unseres Staates und der demokratischen Parteien geradezu auf den Kopf gestellt werden. Es würde einer Zwangsgentrifizierung Vorschub geleistet werden. Es geht nicht darum, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sich an einer angemessenen Beteiligung an den Kosten unseres Staates "drücken" wollen, auch nicht an den Corona-Folgekosten. Aber es muss verhindert werden, dass ge-gen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots verstoßen wird. Die im Land Niedersachsen verabschie-deten Härteregelungen sind dazu unzureichend, da es sich fast ausschließlich um Kann-Regelungen handelt, nicht einmal Soll-Regelungen, geschweige denn Muss-Regelungen. Es ist dringend geboten, sich weiterhin ent-schlossen für die flächendeckende Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in unserem Land Nieder-sachsen einzusetzen. Diese Abschaffung muss zügig erfolgen, nicht erst nach der nächsten Landtagswahl in 2022.

 

Es ist interessant zu beobachten, und das sage ich mit einem gewissen Verständnis, dass einige MdL mehrere Rollen zugleich spielen. Als Kommunalpolitiker setzen sie sich in ihrer Kommune für eine Abschaffung der Strabs ein, häufig mit den gleichen Argumenten, wie die Grund-eigentümer und -verbände. Als MdL vertreten sie nach außen die Fraktions- bzw. Koalitionsmeinung, sind also gegen die Abschaffung auf Landesebene. Ich hoffe, dass - Zug um Zug - diejenigen MdL in den Koalitionsparteien intern die Oberhand gewinnen, die für eine Abschaffung auf Landesebene sind. Das könnte noch ein anstren-gender Weg werden. Demokratie ist nun mal anstren-gend und mühsam. Aber es ist die beste Staatsform, die es gibt. Nur in demokratischen Staaten ist ein von gesell-schaftlichem Konsens getragener kontinuierlicher Ver-besserungsprozess möglich. Ggf. müssen im Zuge von Wahlen ungeeignete Mandats- und Funktionsträger abgewählt werden.

Kommentar Sachweh
OVG-Urteil

OVG-Urteil vom 22.7.2020

         Erfreuliche Nachrichten aus Hanstedt

Mehr als 4 Jahre nach Ausstellung der Gebührenbe-scheide für den Ausbau der Straßen Louis-Gellersen-Weg und Hanseatenweg in Hanstedt, hat das Verwal-tungsgericht den Klägern Recht gegeben.


Damit erhalten diejenigen Anlieger, die gegen die Ge-meinde vor dem Gericht geklagt haben, ihre geleisteten Beiträge zurück.


In der Urteilsbegründung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass zwar die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde an sich nicht zu beanstanden sei, jedoch der Ausbau der beiden Straßen nicht so erfolgte, dass die Funktion für die Anlieger verbessert worden ist. Das ist aber eine Grundvoraussetzung, um den Anliegern Beiträge abverlangen zu können.


Monika Schünemann und Dirk Treue, die sich im Vor-stand des „Vereins Bürgerplattform gegen die STRABS in Hanstedt“ für die Abschaffung der Beträge in der Ge-meinde stark machen, waren jeweils als Kläger selbst am Verfahren beteiligt.


„Es ist eine tiefe Genugtuung, nach so langer Zeit bestätigt zu bekommen, dass man tatsächlich im Recht ist“ so Frau Schünemann. Dirk Treue spricht von „einem Signal an die Gemeinde. Zwar ist die STRABS grundsätz-lich nicht rechtswidrig, jedoch zeigt das Urteil, dass selbst, nachdem die Kommune für viel Geld ein externes Beratungsunternehmen in den Planungs- und Abrech-nungsprozess einbezogen hat, die Maßnahme noch immer erfolgreich beklagt werden konnte.“ Damit dürfte auch die Zahl derer steigen, die sich bei künftigen Ausbauten vor Gericht zur Wehr setzen werden. Wenn das so passiert, können weder die Gemeinde noch die Anlieger in dieser Zeit mit dem Geld arbeiten. Die Gemeinde muss die Gelder in die Rücklage einstellen und die Anlieger können notwendige Instandhaltungen und Reparaturen nicht durchführen. Schade für die Wirt-schaft und unsere Gewerbetreibenden.


„Mit dieser Erkenntnis könnte die Strabs auch gleich ganz abgeschafft werden,“ meint dazu Monika Schüne-mann.

Erfreuliche
Monika.jpg

links Hartmut Ehlert stellvertretend für die Kläger aus dem Louis-Geller-

sen-Weg, rechts Monika Schünemann für die Kläger aus dem Hanseaten-

weg

SPD Antrag Bad Salzdetfurth

SPD BSD
Niemeier

Brief Dr. Ernst Niemeier

BdSt Beitragserleichterungen

Bund der Steuerzahler

Beitragserleichterungen kommen bei Bürgern kaum an

BdSt Bestandsaufnahme
Seitenende

Bund der Steuerzahler

Eine Bestandsaufnahme Frühjahr 2021

© 2019 by Wilfried Reiser  - Dahlenburg

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